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Markenname in Domain - aber falsche Schreibweise
Verfasst: 22.08.2013, 23:26
von apon0
Hallo,
weis jm wie es rechtlich aussieht, wenn ich eine Domain mit einem Markenname registriere aber dieser Name falsch geschrieben ist? Also ich z.B. merzedis.de statt mercedes.de regestriere? In diesem Fall dann natürlich auch um Mercedesse (ich hoffe das ist der richtige Plural) per affiliate Marketing über meine Seite zu verkaufen. Also im Prinzip müsste sich doch Mercedes dann freuen, dass ich Werbung für sie mache oder?
Kann ich dafür in irgend einer Form belangt werden?
Vielen Dank schon mal für Infos!
Verfasst:
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Verfasst: 23.08.2013, 00:07
von daniel5959
Hallo,
Domainrecht: OLG Köln zu Tippfehler-Domains
...
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch
Das OLG Köln sieht einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch, wobei es auf die Frage, ob man sich an die gleichen Abnehmerkreise wendet, nicht ankommt.
...
Namensrecht
Hier macht es das OLG kurz und stellt auch einen Unterlassungsanspruch aus der Verletzung des Namensrechts fest:
...
Quelle:
https://www.ferner-alsdorf.de/2012/06/d ... erlassung/
daniel5959

Verfasst: 23.08.2013, 00:39
von apon0
Vielen Dank Daniel,
aber würde denn Mercedes von dem Unterlassungsanspruch gebrauch machen? Wie gesagt ich mache ja Werbung für sie...eigentlich spricht ja aus ihrer Sicht nichts dagegen solange ich nur keine falschen Infos verbreite oder das Unternehmen schädige...
Verfasst: 23.08.2013, 07:38
von Vobis
@apon0
Die Frage kann dir nur Mercedes selber beantworten

Verfasst: 23.08.2013, 07:53
von wolle01
Wende Dich doch dann an die Marketingabteilung von Mercedes. Wenn die "grünes Licht geben" am besten schriftlich. Dann hast Du nichts zu befürchten. So würde ich vorgehen! Alles andere würde ich unterlassen. Da gibt es genügend Rechtsanwälte die auf so eine Chance nur warten.
Verfasst: 23.08.2013, 08:00
von manori
apon0 hat geschrieben:Wie gesagt ich mache ja Werbung für sie...
Falsch. In erster Linie nutzt du ihre Marke (und das noch in falscher Schreibweise), um selbst Aufmerksamkeit zu erlangen. Klassischer Fall von Markenmissbrauch.
Außerdem: Eine Marke muss geschützt werden, um sie nicht zu verwässern. Daher gehen die meisten Unternehmen völlig zu Recht hart gegen solche Trittbrettfahrer vor. Kannst deine Domain ja nutzen, um über Frauen zu schreiben, die Mercedes heißen. Das wäre dann vielleicht was anderes.
Verfasst: 23.08.2013, 11:21
von apon0
Ok vielen Dank für die Antworten.
Das mit dem anschreiben werde ich mal ausprobieren.
Verfasst: 23.08.2013, 11:58
von Beauty
Wenn die Marke es mitbekommt und es ihnen nicht gefällt (wovon auszugehen ist), bist du die Domain schneller los als du Bla sagen kannst - da gab es schon einige Fälle, auch mit Vertipperdomains von Youtube o.ä.
Ein Auskunftsersuchen wird dir auch nichts bringen, denn selbst wenn sie jetzt sagen "ist uns egal", können sie ihre Meinung einfach wieder ändern..
Verfasst: 23.08.2013, 20:27
von Grafiko
Markenrechtsverletzung kann sehr teuer werden....ich würde da sehr sehr vorsichtig sein!
Verfasst: 24.08.2013, 16:06
von Plusmarketer
Nimm einfach eine andere Domain, wenn die Anwälte wollen, dann kriegen Sie dich auch für die falsche Schreibweise dran
