Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
Das meint man immer als Außenstehender, dabei ist das für die Leute da absoluter Alltag und entlockt nicht mal mehr ein müdes Lächeln.luti hat geschrieben: Und: Der Mensch bei der Gewerbeanmeldung wird schon doof gucken, wenn Du bei ihm ein Gewerbe für "Hompage basteln und Fische züchten" anmelden willst
Ein Gewerbe hättest du bereits anmelden müssen, als du die Absicht hattest, überhaupt mal Geld zu verdienen. Das fängt also dann an, wenn du eine Webseite erstellst und dort sich Adsense / Affiliatelinks befinden oder du vorhast, diese in der Zukunft einzubauen.chrisd hat geschrieben:Sollte ich ein "Kleingewerbe" anmelden (17.500€ (waren es glaub ich?) im Jahr werde ich so schnell nicht erreichen)? Wenn ja was muss ich alles beachten?
Du musst deinem Arbeitgeber Bescheid geben, sonst kann er dich abmahnen lassen. Die Tätigkeit kann von dir ausgeübt werden, sofern du damit deinen eigentlichen Job nicht beeiträchtigst und du in einer anderen Branche tätig bist. Sollte die Firma, in der du tätig bist, also Fische verkaufen oder SEO betreiben, wird aus deiner nebenberuflichen Tätigkeit nichts, es sei denn, du veschweigst sie.chrisd hat geschrieben: Muss ich meinen Arbeitgeber bescheid geben? Darf er es mir verbieten?
Es gab und gibt einige Personen, die denken, dass ihre Tätigkeit unter Liebhaberei fällt, später erleben sie etwas völlig anderes. Ich wäre da vorsichtig. Übrigens sprich hier eigentlich nichts GEGEN eine Anmeldung des Gewerbes, die EÜR ist schnell erledigt, die Anmeldung ebenso und sie kostet nur ein paar Euros.chrisd hat geschrieben: Ich hab noch ein 2. Hobby, so dumm wie es klingt, ich züchte Fische und verkaufen sie bisher läuft auch das über Kleinanzeigen o.ä. unter der Hand. Also auch eher so eine Grauzone, wenn ich da aber Stromverbrauch für Aquarien u.ä. gegenrechne mach ich da absolut gar keinen Gewinn sondern große Verluste --> ist halt ein Hobby -> Liebhaberei.
Natürlich kannst du das - warum auch nicht? Ist ja ein ganz normales Gewerbe. Vorher solltest du dich natürlich darüber informieren, ob gewisse Voraussetzungen bestehen, damit du mit Fischen handeln darfst - hier kenne ich mich nicht aus.chrisd hat geschrieben: Könnte man das auch mit in das Gewerbe packen so dass ich hier auch als "gewerblicher Verkäufer" auftreten kann? Über den evtl. nötigen Sachkundenachweis kümmer ich mich dann selbst.
Du musst das nicht in einem Satz unterbringen, sondern machst einfach eine Aufzählung. Hol dir so ein Formular - dann wirst du schon sehen.chrisd hat geschrieben: Falls noch jemand eine Idee hat wie man "Internetdienstleistungen" und "Fischzucht" in einem Satz da gut unterbringt bin ich für Ideen offen