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chrisd
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Beitrag von chrisd » 08.09.2013, 18:23

Hallo Rasputin

man muss es ja nicht auch noch rausposaunen oder ;)

Ok dann werde ich mir mal so ein Formular besorgen und schauen ob ich bald nen Termin beim Chef bekomme ;)

Zu der Fischzucht, hier müsste folgendes greifen:
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 220006.htm

ich zitiere:
12.2.1.5.1
Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
....
oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM jährlich zu erwarten ist.
da ich vermutlich keinen Verkaufserlös von 2000€ erreiche, falle ich hier also nicht unter gewerblich? Seh ich das richtig? Sieht das das Finanzamt dann auch so?

Gruß Chris

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mogli
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Beitrag von mogli » 08.09.2013, 21:05

chrisd hat geschrieben:
12.2.1.5.1
Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
....
oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM jährlich zu erwarten ist.
da ich vermutlich keinen Verkaufserlös von 2000€ erreiche, falle ich hier also nicht unter gewerblich? Seh ich das richtig? Sieht das das Finanzamt dann auch so?

Gruß Chris
Das halte ich für einen Trugschluss. Zwar habe ich die Dokumente auch in aktueller Form finden können (hier ist die Rede von 2045,00€ als Grenze), allerdings geht es dabei nicht um die Gewerblichkeit als Anmeldungspflicht beim Gewerbeamt & Versteuerungspflicht.

Viel mehr bezieht sich das Dokument nur auf die Bedingungen für eine Erlaubnis durch die Gemeinde. Sprich: es gibt Grenzen, die dich verpflichten eine Erlaubnis für deine Züchtung in Bezug auf den Tierschutz einzuholen.

Aber eine Anmeldung bzgl. Steuern usw. beim Gewerbeamt ist dann wohl schon lange fällig gewesen.

luti
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Beitrag von luti » 08.09.2013, 22:06

Beauty hat geschrieben:Einkommensteuer fällt aber bereits bei rund 8000 EUR Gewinn pro Jahr an.
Das ist in diesem Falle falsch. Chris hat ja bereits ein "normales" Einkommen mit dem er über dem Steuerfreibetrag liegen dürfte ... Somit muss selbstverständlich jeglicher Gewinn versteuert werden - ab dem ersten Euro. Alles andere wäre mehr als merkwürdig.

Ich würde den Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit schriftlich stellen. Und klar musst Du sagen, was das für eine Tätigkeit ist, sonst kann Dein Arbeitgeber ja nicht nachvollziehen, ob diese Tätigkeit Deine Anstellung beeinträchtigt.