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Gewerbe

Verfasst: 08.09.2013, 08:52
von chrisd
Hallo

ich bin normaler Arbeitnehmer. Mein Hobby, das Homepage basteln, nimmt aber langsam soviel gestalt an, dass ich damit auch Gewinn einfahre. Ich komm jetzt einfach in einen Bereich wo ich es nicht mehr als Liebhaberei abstempeln kann. Der monatliche Verdienst (nicht Gewinn, Serverkosten, Domain & co wird natürlich wieder abgezogen) liegt aktuell knapp im 3 stelligen Bereich und steigt stetig an. Ich denke bis zum Jahresende sind auf jeden Fall monatlich 3 stellige Summen kein Problem mehr.

Bisher hab ich einfach immer, wenn die Einnahmen etwas hoch waren, mir mal einen guten Backlink o.ä. gegönnt (oder einfach 2 Domains gekauft :P) so das der Gewinn klein gehalten wird. Nachgerechnet habe ich das aber nie, also keine EÜR o.ä. gemacht sondern einfach mal pi mal Daumen...

Wie wäre jetzt die richtige vorgehensweise? Sollte ich ein "Kleingewerbe" anmelden (17.500€ (waren es glaub ich?) im Jahr werde ich so schnell nicht erreichen)? Wenn ja was muss ich alles beachten? Muss ich meinen Arbeitgeber bescheid geben? Darf er es mir verbieten?

Ich hab noch ein 2. Hobby, so dumm wie es klingt, ich züchte Fische und verkaufen sie :lol: bisher läuft auch das über Kleinanzeigen o.ä. unter der Hand. Also auch eher so eine Grauzone, wenn ich da aber Stromverbrauch für Aquarien u.ä. gegenrechne mach ich da absolut gar keinen Gewinn sondern große Verluste --> ist halt ein Hobby -> Liebhaberei.
Könnte man das auch mit in das Gewerbe packen so dass ich hier auch als "gewerblicher Verkäufer" auftreten kann? Über den evtl. nötigen Sachkundenachweis kümmer ich mich dann selbst.

mfg

Chris

Verfasst:
von

Verfasst: 08.09.2013, 09:25
von Shinedown
Lies doch mal hier weiter, da solltest du alle Antworten bekommen: https://www.drweb.de/magazin/selbststan ... er-achten/

Verfasst: 08.09.2013, 12:30
von luti
Hallo,

mir hat damals bei diesen Fragen das Projekt "e-lancer" sehr weitergeholfen. Das gibt es so nicht mehr ... ist jetzt aber hier integriert: https://www.mediafon.net/ratgeber.php3

Aber kurz noch zu Deinen Fragen:
Ja, Du musst ein Gewerbe anmelden.
Ja, Du musst es Deinem Arbeitnehmer melden oder Dir die Nebentätigkeit genehmigen lassen - verbieten kann er es nur, wenn es Deine Arbeit negativ beeinflusst (z.B. großer zeitlicher Umfang, ...).
Ja, Du musst das natürlich bei der Steuer angeben
Und: Der Mensch bei der Gewerbeanmeldung wird schon doof gucken, wenn Du bei ihm ein Gewerbe für "Hompage basteln und Fische züchten" anmelden willst :)

Wenn Du noch spezifische Fragen hast, dann stelle sie hier einfach wieder rein ...

Viele Grüße und guten Erfolg.

Verfasst:
von
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Verfasst: 08.09.2013, 13:07
von mogli
luti hat geschrieben: Und: Der Mensch bei der Gewerbeanmeldung wird schon doof gucken, wenn Du bei ihm ein Gewerbe für "Hompage basteln und Fische züchten" anmelden willst :)
Das meint man immer als Außenstehender, dabei ist das für die Leute da absoluter Alltag und entlockt nicht mal mehr ein müdes Lächeln.

Verfasst: 08.09.2013, 13:34
von Silke111
Empfehlenswert ist in dem Fall, erst einmal eine nebenberufliche Selbständigkeit zu starten. Deinen Chef musst du darüber informieren, sonst hat er das Recht, dir zu kündigen, wenn er es anderweitig erfährt. Das bedeutet aber nicht, dass er prinzipiell berechtigt ist, dir die Nebentätigkeit zu verbieten, so lange sie deine Arbeit bei ihm nicht beeinträchtigt, oder du damit zu ihm in Konkurrenz trittst. Du solltest dir vorab eine kurze Beratung bei einem Steuerberater (oder Steueranwalt) gönnen.

Re: Gewerbe

Verfasst: 08.09.2013, 15:43
von Beauty
chrisd hat geschrieben:Sollte ich ein "Kleingewerbe" anmelden (17.500€ (waren es glaub ich?) im Jahr werde ich so schnell nicht erreichen)? Wenn ja was muss ich alles beachten?
Ein Gewerbe hättest du bereits anmelden müssen, als du die Absicht hattest, überhaupt mal Geld zu verdienen. Das fängt also dann an, wenn du eine Webseite erstellst und dort sich Adsense / Affiliatelinks befinden oder du vorhast, diese in der Zukunft einzubauen.

Ich rate dir, schnellstmöglich ein Gewerbe (rückwirkend) anzumelden, ansonsten wird es irgendwann unlustig für dich - und ja, das gilt auch für kleine Beträge. Ob deine Ausgaben deine Einnahmen übersteigen ist übrigens völlig irrelevant. Aktuell betreibst du ein Gewerbe, ohne dieses angemeldet zu haben - was das bedeutet, müsstest du eigentlich wissen, und der deutsche Staat mag das überhaupt nicht.
chrisd hat geschrieben: Muss ich meinen Arbeitgeber bescheid geben? Darf er es mir verbieten?
Du musst deinem Arbeitgeber Bescheid geben, sonst kann er dich abmahnen lassen. Die Tätigkeit kann von dir ausgeübt werden, sofern du damit deinen eigentlichen Job nicht beeiträchtigst und du in einer anderen Branche tätig bist. Sollte die Firma, in der du tätig bist, also Fische verkaufen oder SEO betreiben, wird aus deiner nebenberuflichen Tätigkeit nichts, es sei denn, du veschweigst sie.
chrisd hat geschrieben: Ich hab noch ein 2. Hobby, so dumm wie es klingt, ich züchte Fische und verkaufen sie :lol: bisher läuft auch das über Kleinanzeigen o.ä. unter der Hand. Also auch eher so eine Grauzone, wenn ich da aber Stromverbrauch für Aquarien u.ä. gegenrechne mach ich da absolut gar keinen Gewinn sondern große Verluste --> ist halt ein Hobby -> Liebhaberei.
Es gab und gibt einige Personen, die denken, dass ihre Tätigkeit unter Liebhaberei fällt, später erleben sie etwas völlig anderes. Ich wäre da vorsichtig. Übrigens sprich hier eigentlich nichts GEGEN eine Anmeldung des Gewerbes, die EÜR ist schnell erledigt, die Anmeldung ebenso und sie kostet nur ein paar Euros.

Also lieber kein Risiko eingehen und ab zum Gewerbeamt.
chrisd hat geschrieben: Könnte man das auch mit in das Gewerbe packen so dass ich hier auch als "gewerblicher Verkäufer" auftreten kann? Über den evtl. nötigen Sachkundenachweis kümmer ich mich dann selbst.
Natürlich kannst du das - warum auch nicht? Ist ja ein ganz normales Gewerbe. Vorher solltest du dich natürlich darüber informieren, ob gewisse Voraussetzungen bestehen, damit du mit Fischen handeln darfst - hier kenne ich mich nicht aus.

17500 Euro sind die Grenze, ob du Umsatzsteuer in Höhe von 19% abführen musst. Einkommensteuer fällt aber bereits bei rund 8000 EUR Gewinn pro Jahr an.

Verfasst: 08.09.2013, 16:44
von chrisd
hi

danke euch allen. Auf gut deutsch:

Ich geh zu meinen Chef (hat weder was mit Fische züchten noch mit SEO/Homepage/Internet zu tun) sag ihm das ich nebenberuflich ein Gewerbe mache, welches weder meinen Job beeinträchtigt noch Konkurrenz zu ihm ist (genaueres muss ich ihn nicht sagen oder?), er muss prinzipiell nicken und zustimmen und dann melde ich... ja wo ein Gewerbe an?
edit: ok am örtlichen Gewerbeamt nen Wisch ausfüllen, paar Euro blechen und fertig? Hört sich einfach an :) gerade in einem er geposteten Links entdeckt.

Selbst 8000€ Gewinn im Jahr sind noch weit entfernt. Demnach läuft das alles als Kleingewerbe mit EÜR die ich der Steuererklärung (mach ich selbst bisher) beilege da ich aber unter 8000€ Gewinn bin, beeinträchtigt sie mich nicht und ich bekomm weiterhin das Geld zurück, was ich sonst auch immer zurück bekomme (langer Fahrtweg und Rister daher gibts am Jahresende immer eine nette Summe auf die ich nicht verzichten will)? Für die EÜR gebe ich alle Einnahmen meiner Homepage an (Amazon, google, etc), alle Ausgaben (Domain, Server) sowie auch meiner Fischzucht (Stromkosten, neue Fischkäufe, aber auch Einnahmen aus Fischverkäufe, Pflanzenverkäufe etc.) an. Ich muss Rechnungen ausstellen wenn ich etwas verkaufe (wieder edit: wohl nur wenn es an andere Gewerbliche Leute geht, an Privatpersonen noch nicht mal Pflicht) aber keine MwST ausweisen aber dafür eine fortlaufende Rechnungsnummer auf jeder Rechnung angeben und sie aufbewahren, genauso muss ich von allen Ausgaben die Rechnungen aufbewahren. Richtig soweit?

Welche Art von Gewerbe würdet ihr in meinen Fall vorschlagen? Wenn ich dort hinlatsch uns sag

"Hompage basteln und Fische züchten"

komm ich damit durch? :D :D

Die ganzen Links die hier gepostet wurden, schau ich jetzt noch mal in Ruhe durch.

mfg

Chris

Verfasst: 08.09.2013, 16:57
von Shinedown
Ja, alles soweit richtig.
Anzumerken sei noch, dass du in der Steuererklärung die Anlage EÜR nicht ausfüllen musst, wenn du Kleinunternehmer bist.
Auf Nachfrage des Finanzamtes musst du sie natürlich vorlegen.

"Hompage basteln" lässt sich doch gut unter dem Oberbegriff "Internetdienstleistungen" o.ä. zusammenfassen. Beim Fische züchten hab ich keine Ahnung, wie das läuft. ;)

Verfasst: 08.09.2013, 17:02
von chrisd
hallo

ah danke das ist natürlich gut zu wissen das ich die Anlage nicht ausfüllen muss, d.h. meine Steuererklärung läuft wie jedes Jahr wo es nettes Geld zurück gibt?

mfg

Chris

Verfasst: 08.09.2013, 17:19
von Shinedown
Ach, du musst dann natürlich trotzdem eine formlose Gewinnermittlung beilegen, wenn du die Anlage EÜR nicht ausfüllst (hatte ich vergessen zu sagen, sorry)

Verfasst: 08.09.2013, 17:30
von chrisd
hi

danke dir jetzt versteh ich es langsam ;) Eine dumme Frage hab ich aber noch:

Wenn ich jetzt in 2 Wochen meinen Schein hab, sollte ich versuchen für dieses Jahr alles zurückzurechnen oder ab den Punkt anfangen wo ich das Gewerbe angemeldet habe? Wie sieht diese EÜR (für mich) bzw. formlose Gewinnermittlung (für die Steuererklärung) dann für dieses Jahr aus?
Ich bin hier vermutlich in einer etwas blöden Lage, weil ich das Gewerbe ja eigentlich zu spät angemeldet habe, wie macht man das am besten?

mfg

Chris

Verfasst: 08.09.2013, 17:46
von Shinedown
Man kann ein Gewerbe nur für x Monate rückwirkend anmelden, wobei das glaube ich von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. In NRW sind es anscheinend 2 Monate, woanders wird diese Zahl wohl auch nicht viel höher sein.
Für alles was über diese Zeit hinausgeht, sind Bußgelder zu bezahlen.

Natürlich weiß das Finanzamt von der Sache nichts, wenn du nicht laut schreiend zu ihnen rennst.
Jetzt muss sich jeder natürlich für sich überlegen, was er in so einer Situation macht - entweder in den sauren Apfel beißen, oder eben nicht. ;)

Verfasst: 08.09.2013, 18:14
von chrisd
hi

danke dir nochmal vielmals damit wäre dann alles geklärt :) :)

Ich denke ich komm nun zurecht und werde das die Tage mal angehen :) Falls noch jemand eine Idee hat wie man "Internetdienstleistungen" und "Fischzucht" in einem Satz da gut unterbringt bin ich für Ideen offen ;)

mfg

Chris

Verfasst: 08.09.2013, 18:20
von Rasputin
Als ich vor ein paar Jahren meine ersten Euro eingenommen habe, habe ich auch nicht sofort, sondern einige Monate später ein Gewerbe angemeldet. Danach hat niemand je gefragt. Auch wenn das streng genommen nicht korrekt ist, scheint mir das Risiko, nachträglich für die ersten Kleckerbeträge belangt zu werden, wirklich gering. (Außerdem hast du den Staat ja nicht um Streuern betrogen.)

Chrisd, ich würde einfach jetzt das Gewerbe anmelden, nichts rückwirkend deklarieren und einfach darauf bauen, dass es keine Probleme gibt. Du wirst mit Sicherheit nicht in Handschellen abgeführt :wink:

Verfasst: 08.09.2013, 18:23
von Rasputin
chrisd hat geschrieben: Falls noch jemand eine Idee hat wie man "Internetdienstleistungen" und "Fischzucht" in einem Satz da gut unterbringt bin ich für Ideen offen ;)
Du musst das nicht in einem Satz unterbringen, sondern machst einfach eine Aufzählung. Hol dir so ein Formular - dann wirst du schon sehen.