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Verfasst: 08.09.2013, 18:23
von chrisd
Hallo Rasputin

man muss es ja nicht auch noch rausposaunen oder ;)

Ok dann werde ich mir mal so ein Formular besorgen und schauen ob ich bald nen Termin beim Chef bekomme ;)

Zu der Fischzucht, hier müsste folgendes greifen:
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 220006.htm

ich zitiere:
12.2.1.5.1
Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
....
oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM jährlich zu erwarten ist.
da ich vermutlich keinen Verkaufserlös von 2000€ erreiche, falle ich hier also nicht unter gewerblich? Seh ich das richtig? Sieht das das Finanzamt dann auch so?

Gruß Chris

Verfasst:
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Verfasst: 08.09.2013, 21:05
von mogli
chrisd hat geschrieben:
12.2.1.5.1
Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
....
oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM jährlich zu erwarten ist.
da ich vermutlich keinen Verkaufserlös von 2000€ erreiche, falle ich hier also nicht unter gewerblich? Seh ich das richtig? Sieht das das Finanzamt dann auch so?

Gruß Chris
Das halte ich für einen Trugschluss. Zwar habe ich die Dokumente auch in aktueller Form finden können (hier ist die Rede von 2045,00€ als Grenze), allerdings geht es dabei nicht um die Gewerblichkeit als Anmeldungspflicht beim Gewerbeamt & Versteuerungspflicht.

Viel mehr bezieht sich das Dokument nur auf die Bedingungen für eine Erlaubnis durch die Gemeinde. Sprich: es gibt Grenzen, die dich verpflichten eine Erlaubnis für deine Züchtung in Bezug auf den Tierschutz einzuholen.

Aber eine Anmeldung bzgl. Steuern usw. beim Gewerbeamt ist dann wohl schon lange fällig gewesen.

Re: Gewerbe

Verfasst: 08.09.2013, 22:06
von luti
Beauty hat geschrieben:Einkommensteuer fällt aber bereits bei rund 8000 EUR Gewinn pro Jahr an.
Das ist in diesem Falle falsch. Chris hat ja bereits ein "normales" Einkommen mit dem er über dem Steuerfreibetrag liegen dürfte ... Somit muss selbstverständlich jeglicher Gewinn versteuert werden - ab dem ersten Euro. Alles andere wäre mehr als merkwürdig.

Ich würde den Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit schriftlich stellen. Und klar musst Du sagen, was das für eine Tätigkeit ist, sonst kann Dein Arbeitgeber ja nicht nachvollziehen, ob diese Tätigkeit Deine Anstellung beeinträchtigt.

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Verfasst: 09.09.2013, 08:50
von manori
Mal zur Aufklärung, weil hier viel schwammiges und "graues" Zeugs zu lesen ist: Sobald jemand in irgendeiner Weise gewerblich tätig wird (es also nicht ein einmaliger privater Verkauf ist), muss eine Tätigkeit als Gewerbe beim Gewerbeamt/Ordnunsgamt angemeldet weden (Ausnahme ist Freiberuflichkeit) und selbstverständlich (sogar unabhängig davon) jeder UMSATZ aus so einer Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet werden. Ob dann versteuert wird, rechnet das Finanzamt anhand der Angaben/Belege aus, nicht der Gewerbetreibende. Wer also meint, "ich habe ja gar keinen Gewinn, also muss ich nichts zahlen und nichts anmelden", liegt so etwas von falsch ... Dass es je nach Ort, besser je nach Amt oder zuständige Person, vielleicht weichere Bedingungen gibt oder der durchaus gefährliche Punkt Liebhaberei greifen kann, lassen wir mal außen vor.

Re: Gewerbe

Verfasst: 09.09.2013, 09:10
von Beauty
luti hat geschrieben:
Beauty hat geschrieben:Einkommensteuer fällt aber bereits bei rund 8000 EUR Gewinn pro Jahr an.
Das ist in diesem Falle falsch. Chris hat ja bereits ein "normales" Einkommen mit dem er über dem Steuerfreibetrag liegen dürfte ... Somit muss selbstverständlich jeglicher Gewinn versteuert werden - ab dem ersten Euro. Alles andere wäre mehr als merkwürdig.

Ich würde den Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit schriftlich stellen. Und klar musst Du sagen, was das für eine Tätigkeit ist, sonst kann Dein Arbeitgeber ja nicht nachvollziehen, ob diese Tätigkeit Deine Anstellung beeinträchtigt.
Da hast du vollkommen Recht, hatte ich nicht beachtet. Einkommenssteuer fällt also bereits beim ersten Euro an. Was die Sache nicht besser macht ;-)

Verfasst: 09.09.2013, 19:04
von Shop_SEO
Nur mal so aus eigener Erfahrung: Mir hat mal die "nette Dame vom Amt" mitgeteilt, dass sie mir ein Bußgeld bis zu 1.000 € aufdrücken könne, nur weil ich meinen Firmenumzug innerhalb der Gemeinde zwar dem Finanzamt, aber nicht dem Ordnungsamt mitgeteilt hatte.

Standort: NRW

Kleines Zitat:

"Gleichzeitig mit dem Beginn, der Änderung, Erweiterung, Betriebssitzverlegung oder Aufgabe ist eine entsprechende Gewerbemeldung vorzunehmen. Eine Übergangszeit ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie: Wird die Gewerbeanzeige versäumt, unvollständig oder verspätet abgegeben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 EUR geahndet werden kann."

Es kann dabei durchaus passieren, dass das Ordnungsamt es als Gewerbe ansieht, die Künstlersozialkasse als "Kunst" (z. B. bei Webdesign) und das Finanzamt als "Liebhaberei". Ab gewissen Gewinnen von der GKV mal ganz abgesehen, die dann auch noch die Hand gerne aufhält.

Daher sollte man sich zwingend bei einem Steuerberater und z. B. der IHK schlau machen.

Bezüglich der Fischzucht wäre ich ebenfalls sehr vorsichtig. Stichworte: Sachkundenachweis, Tierschutzgesetz, Veterinäramt...