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Neue Verbraucherrechte ab 13. Juni 2014

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xoni
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Beitrag von xoni » 20.09.2013, 10:41

Am 5. Juli hat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
den Bundesrat und damit die letzte parlamentarische
Hürde passiert. Das Gesetz kann dann, gemäß den Vorgaben der
Richtlinie, am 13. Juni 2014 in Kraft treten. Unter Anderem ist
statt einer Lieferzeit in Zukunft ein Termin anzugeben,
bis wann der Unternehmer die Ware liefert.

Meine Frage lautet nun?

Wie kann ich das als Shopbetreiber garantieren?

Ich kann doch die Pakete nicht persönlich ausliefern
und auf die Regellaufzeiten der Versender habe ich auch
keinen Einfluss.

Beste Grüße, xoni

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MT
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Beitrag von MT » 20.09.2013, 10:56

Sind dort keine Sonderregelungen bekannt gegeben worden? Wenn ich mir das vorstelle, dass wir bei uns im Online-Shop einen genauen Termin anzugeben haben, führt das zu einem puren Chaos...

Ware eventuell nicht auf Lager, erhöhte Lieferzeiten aufgrunf von maximaler Auslastung.

Ich glaub dieses Gesetz ist nicht wirklich durchdacht und mal wieder so ein "Wir brauchen mal wieder ein neues Gesetz, wie können wir Firmen nerven" Projekt...

Dazu sag ich nur Produktsicherheitsgesetz

Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 20.09.2013, 11:44

Na wenn es so formuliert ist, dass man angeben muss "bis wann" und nicht "wann" die Ware geliefert wird, werden sich die Verbraucher halt auf "Mondtermine" einstellen müssen.

Beispiel: Kunde bestellt heute, meine Lieferzeit beträgt 6-8 Wochen, weil der Artikel erst nach Zahlungseingang gefertigt wird. Wäre also spätestens der 20.11.

Dann gebe ich halt den 20.12. als Termin an und habe 4 Wochen Luft.

Die Gretchenfrage ist jedoch, wie eine Shopsoftware von der Stange einen solchen Liefertermin (egal mit welchen Parametern für Laufzeit etc.) überhaupt realisieren soll.

Systeme, wie das von Amazon, mögen dazu in der Lage sein, die meisten kleinen Shops werden aber kaum über eine adäquate Shopsoftware verfügen, mit der sich das umsetzen lässt.

xoni
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Beitrag von xoni » 20.09.2013, 12:00

@ Shop_SEO

ich denke, es wird darauf hinauslaufen,
das man einfach das heutige Datum nimmt,
eine Anzahl X an Tagen hinzuaddiert und fertig
ist der Liefertermin. Diese Variante ist auch relativ
leicht für diverse Systeme umzusetzen.

Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 20.09.2013, 12:38

@Xoni,

das mag für Lagerartikel zutreffen - aber wie ist es mit dem Faktor "Ware im Zulauf" / "Ware wird erst angefertigt"?

Für den Shop, den ich betreue, bedeutet das auf jeden Fall Wechsel auf ein anderes Shopsystem und - um den Liefertermin nicht zu überschreiten - noch längere Lieferzeitangaben.

Das ist natürlich tödlich.

Schon jetzt könnte ich k...., wenn ich bei vielen Artikeln eine Lieferzeit von 10 Wochen angeben muss.

Die sind zwar technisch betrachtet nachvollziehbar (Möbel, die erst nach Bestellung gefertigt werden), aber für einen Webshop absolut suboptimal. die Kunden erwarten halt flotte Lieferung. Das merke ich auch daran, wie oft nach 1 Woche bereits die ersten Nachfragemails kommen, obwohl beim Produkt explizit 10 Wochen Lieferzeit stehen. Das führt zu einer entsprechend hohen Stornoquote, zumal auch die Trusted Shops-Garantie nicht so lange greift.

Für mich in sofern ärgerlich, da ich am tatsächlich generierten Umsatz beteiligt bin.

Unbekannter
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Beitrag von Unbekannter » 20.09.2013, 12:42

Ohje da sehe ich die Ümsätze einbrechen. Ich bestelle manchmal sogar etwas nicht weil eine Lieferzeit von 3-4 Tagen angegeben ist. Wie soll das nur aussehen wenn da 8 Wochen dransteht. Ein sehr dummes Gesetz.

Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 20.09.2013, 13:02

@Unbekannter,

das ist genau das Problem.

Dabei ist es im stationären Handel ja nicht anders, wenn man dort Möbel kauft, die nicht gerade "Mitnahmeangebote" sind.

Aber im Web erwartet der Kunde halt prompte Lieferung, ich selbst ja auch.

seonewbie
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Beitrag von seonewbie » 20.09.2013, 13:16

Ich glaube nicht das es das Gesetz lange gibt denn wenn ein Shop
erst nach Zahlungseingang verschickt ist das sein gutes Recht.
Dementsprechend kann kein fixer Termin angegeben werden.

Höchtens: Wenn wir noch heute einen Zahlungseingang verzeichnen würden,
hätten Sie die Ware am xx.xx.xxxx

Hat jemand den Gesetzestext?
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Unique Contents
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Beitrag von Unique Contents » 20.09.2013, 13:22

seonewbie hat geschrieben:Ich glaube nicht das es das Gesetz lange gibt denn wenn ein Shop
erst nach Zahlungseingang verschickt ist das sein gutes Recht.
Dementsprechend kann kein fixer Termin angegeben werden.

Höchtens: Wenn wir noch heute einen Zahlungseingang verzeichnen würden,
hätten Sie die Ware am xx.xx.xxxx

Hat jemand den Gesetzestext?
Ich denke auch das dieses Fallbeispiel schnell zum Problem werden kann. Wobei sind wir mal ganz trocken offen, seit wann juckt es den Verbraucherschutz ob ein Verkäufer gerne auf der sicheren Seite bleiben würde? Das Button Gesetz war doch auch so eine Lol-Sache. Seriöse Shopbetreiber hätten das Gesetz nicht gebraucht, die schwarzen Schafe hat es aber auch nicht abgehalten ;)

xoni
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Beitrag von xoni » 20.09.2013, 13:47

Ich glaube nicht das es das Gesetz lange gibt denn wenn ein Shop
erst nach Zahlungseingang verschickt ist das sein gutes Recht.
Dementsprechend kann kein fixer Termin angegeben werden.
Darum geht es doch gar nicht. Der Kunde soll vor einer Bestellung
darüber in Kenntnis gesetzt werden, wann er mit seiner Lieferung
rechnen kann. Wenn der Kunde den Artikel dringend benötigt und nicht
3 Wochen darauf warten möchte, ist die Angabe eines Lieferdatums sehr
wohl kaufentscheidend. Der Kunde kann ja auch sofort bezahlen (PayPal)
und wartet dann auf das Eintreffen seiner Bestellung ...

MT
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Beitrag von MT » 20.09.2013, 15:15

Aber gerade bei manchen Produkten kann man es einfach nicht abschätzen.

Wir haben zur Zeit ca. 10 Lieferanten bei uns im Shop, hier liegt die Liefezeit zwischen einem Tag und 10 (oder sogar mehr) Wochen.

Wir bekommen diese Informationen auch nicht zur Verfügung gestellt, zudem haben wir keine Schnittstelle um die Lagerbestände abzurufen oder im Shop anzeigen zu lassen.

In so einem Fall ist es schlicht und einfach nicht möglich einen Termin mit abzugeben. Zudem kommt es bei uns auch noch auf die Art des Produktes und die Veredelung an...

xoni
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Beitrag von xoni » 20.09.2013, 15:27

Wir haben zur Zeit ca. 10 Lieferanten bei uns im Shop, hier liegt die Liefezeit zwischen einem Tag und 10 (oder sogar mehr) Wochen.
Genau hier liegt der Hase im Pfeffer.
Dem Kunde schlußendlich ist das egal, ob der Artikel erst
vom Shopbetreiber selbst bestellt werden muß; er - der
Kunde - möchte wissen, wann er mit der Lieferung rechnen kann.
Ich vermute, hier wird sich dann das Zeitfenster enorm ausdehnen.

MT
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Beitrag von MT » 20.09.2013, 15:35

Das ist aber bekannt in der Branche, dass die Lieferzeiten abhängig vom Produkt/Veredelung sind.

Natürlich gibt es einige die es nicht wissen, diese Fragen aber nach, ob der Liefertermin umgesetzt werden kann oder nicht.

Uns wäre es auch lieber bei jedem Produkt eine Lieferzeit mit anzugeben, jedoch ist das vorerst nicht möglich - an einer Lösungsfindung sind wir derzeit dran, jedoch wäre diese dann auch unverbindlich da wir nicht wissen ob die Ware im Lager liegt ...

Vegas
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Beitrag von Vegas » 20.09.2013, 15:51

Unbekannter hat geschrieben:Ohje da sehe ich die Ümsätze einbrechen. Ich bestelle manchmal sogar etwas nicht weil eine Lieferzeit von 3-4 Tagen angegeben ist. Wie soll das nur aussehen wenn da 8 Wochen dransteht. Ein sehr dummes Gesetz.
Absolut, auch vor dem Hintergrund, daß Amazon in den USA bereits mehr Umsatz macht als die 14 nächstgrößten Mitbewerber zusammen. Auch in Deutschland geht der Weg zielsicher in diese Richtung.

Nichts gegen Amazon, aber der Förderung des heimischen Wirtschaftsstandorts sind solche angeblich dem Verbraucherschutz dienenden Regelungen nicht zuträglich.
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Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 20.09.2013, 17:44

@ Xoni,

das meinte ich mit meinem ersten Beitrag: Das Zeitfenster wird sich ausdehnen, nur um dem Gesetz genüge zu tun.

Ich freu' mich jetzt schon darauf, auf 9.000 Seiten die Zeiten anzupassen :(

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