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Mengenrabatt - Denkfehler?
Verfasst: 25.09.2013, 09:46
von xoni
Hallo,
folgendes Szenario:
Es wurde eine Bestellung in einem Onlineshop getätigt.
Dort wurden Schrauben bestellt mit dem Hinweis - ab 20 Stück erhalten Sie 5 Stück gratis dazu.
Es wurden also 25 Schrauben geliefert aber nur 20 Schrauben berechnet.
Der Kunde schickt nun 20 Schrauben zurück und möchte seinen gesamten Kaufpreis erstattet haben.
Die 5 Gratis-Schrauben behält er.
Meine Frage lautet nun: Hätte er dann nicht alle Schrauben zurücksenden müssen?
Der Mengenrabatt ist ja an eine bestimmte Abnahmemenge - hier 20 Stück - gebunden gewesen.
Any Ideas?
Verfasst: 25.09.2013, 09:57
von ole1210
Du hast dem Kunden keinen Rabatt eingeräumt, sondern einen Bonus gegeben.
Ein Rabatt wäre gewesen, 25 Schrauben kaufen, nur 20 bezahlen.
Verfasst: 25.09.2013, 09:58
von Shinedown
Ohne dabei jetzt auf die entsprechenden Rechtsnormen im BGB zu verweisen, sind bei Widerruf eines Kaufvertrags generell alle empfangenen Leistungen zurückzugewähren, also auch die Bonus-Schrauben.
Also ja, er hätte alle Schrauben zurückschicken müssen.
Verfasst: 25.09.2013, 10:00
von gurken
Wenns eine Auftragsbestätigung gab und keinen groben Mängel hat der Kunde keine Grundlage das zurückzuschicken - außer innerhalb der 2 wöchigen Rückgabefrist, wobei er dann alle 25 zurückschicken muss.
Verfasst: 25.09.2013, 10:08
von xoni
@ole1210
Du hast dem Kunden keinen Rabatt eingeräumt, sondern einen Bonus gegeben.
Danke für den Hinweis, ja natürlich war es in dem Fall ein Bonus und kein Rabatt. Der Unterschied ist mir jetzt klar geworden. Gleichwohl sind
im Falle eines wirksamen Widerrufs die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und dazu zählen - meiner Meinung nach -
auch Rabatte und Boni. Und nein, das ist nicht wirklich passiert.
Hier entfachte
nur eine lebendige Diskussion wie das zu händeln sei.
Wobei ich hier auch eine Einzefallunterscheidung machen würde;
handelt es sich um einen Stammkunden, wie hoch war der Auftragswert etc.
Danke für Eure Einschätzungen...
Beste Grüße,
Verfasst: 25.09.2013, 10:21
von Shinedown
Natürlich liegt es i.S.d. Kulanz bei dir, wie du in einem solchen Fall reagierst.
Generell gilt aber tatsächlich das, was ich oben geschrieben habe. Wenn ich mich nicht irre steht das ganze sogar in 346I BGB.
Unter "empfangene Leistungen" fällt salopp gesagt alles, was du dem Kunden geschickt hast.
Verfasst: 25.09.2013, 10:49
von Vegas
Egal wie es heißt, Rabatt, Bonus, Extra, Mengenrabatt, das Ergebnis ist das gleiche: Er muss alle 25 zurücksenden.
Ich persönlich sehe in diesem Verhalten von Anfang an den Versuch einfach kostenlos 5 Schrauben abzugreifen und würde hart bleiben. Egal ob Stammkunde oder nicht, das ist unterste Schublade, als nächstes bestellt der dann 2000 Stück um 500 kostenlos abzugreifen?!
Kulanz ist schön und gut, aber wenn jemand Dich offensichtlich über den Tisch ziehen will, hört doch der Spaß auf.