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Das wäre der Fall, wenn Gründungsdatum des Unternehmens (und Eintragung ins Handelsregister) vor der Registrierung des Domainnamens liegen würde, oder?Philhippos hat geschrieben: Prüf doch auch mal, ob der jetzige Domaininhaber durch die Registrierung der Domain evtl. Dein Markenrecht verletzt