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Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 27.04.2005, 13:46
von Calibaer
Hallo Leute!
Ich möchte mit einem Freund zusammen einen Onlineshop für Sammlerwaffen aufmachen! Jetzt sind wir uns aber nicht sicher wie wir das machen sollen ... entweder Kleingewerbe oder Kleinunternehmer! Wir haben durch den Shop keine großen laufenden Kosten! Es ist quasi nur ein Einkauf bei Großlieferanten und ein Verkauf an privatleuten!
Ich bin mir ziemlich sicher das unser Jahresumsatz nicht über 16000€ liegen wird. Am besten wäre es wenn wir so wenig Aufwand (Finanzamt und Co) haben wie möglich!
Danke für eure Antworten!
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Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 27.04.2005, 13:55
von Ice Man
Und was ist nun deine Frage ?
Beim FA und beim Gewerbeamt musst du die Tätigkeit auf jedenfall anmelden.
Egal wieviel du Umsatz dir erhoffst.
Da du waren einkaufst, fällt Umst. Befreiung für dich weg, da dir der Verkäufer die waren sicher nicht ohne Mwst verkauft, und du auch die Waren nicht ohne Mwst. Verkaufen darfst

Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 27.04.2005, 16:47
von marc75
such dir einen Steuerberater in deiner Nähe und lass dich dort dazu beraten, meistens ist das Erstgespräch kostenlos.
Re: Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 27.04.2005, 19:08
von schokopirat
Ice Man hat geschrieben:
Da du waren einkaufst, fällt Umst. Befreiung für dich weg, da dir der Verkäufer die waren sicher nicht ohne Mwst verkauft, und du auch die Waren nicht ohne Mwst. Verkaufen darfst

So nicht ganz richtig. Beim Einkauf muss er die Umsatzsteuer zahlen, wie jeder andere auch. Aber beim Verkauf kann er sich befreien lassen als Kleinunternehmer.
Beispiel
Einkauf 10.000 + 1.600 (USt) = 11.600 €
Verkauf 16.000 (brutto) und keine USt abführen.
Auf der einen Seite hat er keine Vorsteuern aus dem Einkauf i.H.v. 1.600 €. Aber dafür muss er auch keine Umsatzsteuer auf 16.000 € Umsatz zahlen, welche die 1.600 € Vorsteuern selbstverständlich +übersteigen. Er macht also tatsächlich mehr Gewinn als Kleinunternehmer !
Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 27.04.2005, 19:59
von Ice Man
Aber Endverbraucher Preise sind doch inkl. Mwst.
Die Mwst. fällt auf fast alle Produkte an.
Kann mir nicht vorstellen, das er in seinem Shop (z.B. eine Lampe) zum Netto Preis verkaufen kann.
Wo bleibt da der Staat ?
PS: schöne Milchmädchen Rechnung
Ne Marge von 60 % was verkaufst du da

Re: Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 27.04.2005, 20:51
von schokopirat
Ice Man hat geschrieben:Aber Endverbraucher Preise sind doch inkl. Mwst.
Die Mwst. fällt auf fast alle Produkte an.
Kann mir nicht vorstellen, das er in seinem Shop (z.B. eine Lampe) zum Netto Preis verkaufen kann.
Wo bleibt da der Staat ?
PS: schöne Milchmädchen Rechnung
Ne Marge von 60 % was verkaufst du da

Also erstens, es war ein Beispiel. Ich hätte auch 12.000 brutto schreiben können.
Zweitens, normalerweise fällt auf jeden Artikel der nach Deutschland geliefert wird vom deutschen Händler Umsatzsteuer an, der diese Leiferung steuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist. ABER genau da kommt der Kleinunternehmer. Es ist steuerpflichtig, aber er ist befreit, weil sein Umsatz so niedrig ist !
Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 27.04.2005, 21:00
von Calibaer
Also habe ich das richtig verstanden, das ich die Artikel bei z.B. eine Großhändler mit MWSt eikaufen kann, die gezahlte MWST aber nicht beim Finanzamt absetzen kann und meine Produkte ohne MWST verkaufen kann und auch keine MWST beim Finanzamt zahlen muss (solange ich unter 16000€ bleibe)??????
Re: Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 27.04.2005, 21:05
von schokopirat
Calibaer hat geschrieben:Also habe ich das richtig verstanden, das ich die Artikel bei z.B. eine Großhändler mit MWSt eikaufen kann, die gezahlte MWST aber nicht beim Finanzamt absetzen kann und meine Produkte ohne MWST verkaufen kann und auch keine MWST beim Finanzamt zahlen muss (solange ich unter 16000€ bleibe)??????
Genau, keine Vorsteuer bekommen und keine Umsatzsteuer zahlen. Leider hat das einen Haken. Auf der Rechnung eines Kleinunternehmers muss er daraufhinweisen, dass er Kleinunternehmer i.S.d. UStG ist und darf keine Umsatzsteuer ausweisen.
Weist er USt aus, dann muss er diese an das FA bezahlen. Der Rechnungsempfänger hat dennoch keinen Vorsteuerabzug.
Ohne USt-Ausweis sieht wieder unprofessionell aus und falls mal ein Unternehmer kommt, dann will der natürlich eine Rechnung mit USt.
Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 27.04.2005, 21:10
von Calibaer
Ja aber ich denke die Rubrik die wir anstreben wird es nur Privatleute geben und das beschaffen von so einer Menge die ein Unternehmer abnehmen würde wäre denke ich im Bereich von 16000€ nicht möglich!
Welche Buchführung muss man machen?? Man muss dem Finanzamt ja nachweisen können das man nicht mehr als 16000€ eingenommen hat!
Re: Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 27.04.2005, 21:25
von schokopirat
Calibaer hat geschrieben:Ja aber ich denke die Rubrik die wir anstreben wird es nur Privatleute geben und das beschaffen von so einer Menge die ein Unternehmer abnehmen würde wäre denke ich im Bereich von 16000€ nicht möglich!
Welche Buchführung muss man machen?? Man muss dem Finanzamt ja nachweisen können das man nicht mehr als 16000€ eingenommen hat!
Es kommt darauf an. Wer 16.000 € mit Verkauf von Feuerzeugen macht ist Kaufmann und muss doppelte Buchführung machen, da er richtig viel zu tun hat.
Ein Autohändler mit Neuwagen und 16.000 € Umsatz ist wohl eher kein Kaufmann und nicht Buchführungspflichtig.
Also, wieviele Geschäftsvorfälle habt Ihr denn, ist die Frage. Andererseits solltest Du gleich mit doppelter Buchführung beginnen, denn manche Projekte werden so schnell groß, da ist es gut, wenn man im Kleinen schon mal alles richtig macht, dann klappt das später im Großen gleich viel besser.
Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 28.04.2005, 07:19
von marc75
Es kommt darauf an. Wer 16.000 € mit Verkauf von Feuerzeugen macht ist Kaufmann und muss doppelte Buchführung machen, da er richtig viel zu tun hat.
Ein Autohändler mit Neuwagen und 16.000 € Umsatz ist wohl eher kein Kaufmann und nicht Buchführungspflichtig.
mhh, es geht nicht danach ob er viel zu tun hat, sondern nach Gewinn etc., dannach wird festgelegt ob doppelte Buchführung oder Soll/Ist - Vergleich ansteht.
Man kann mit 300.000 Euro Jahresumsatz und knapp 1500 Rechnungen mit Soll/Ist -Vergleich seine Buchführung machen, wenn man halt unter der Gewinnsumme X bleibt. Die Summe selbst kenne ich jetzt nicht aber bis 20000 Euro ist keine doppelte Buchführung nötig. Es sei denn es wurde in den letzten drei Jahren geändert.
Re: Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 28.04.2005, 10:39
von schokopirat
marc75 hat geschrieben:
Es kommt darauf an. Wer 16.000 € mit Verkauf von Feuerzeugen macht ist Kaufmann und muss doppelte Buchführung machen, da er richtig viel zu tun hat.
Ein Autohändler mit Neuwagen und 16.000 € Umsatz ist wohl eher kein Kaufmann und nicht Buchführungspflichtig.
mhh, es geht nicht danach ob er viel zu tun hat, sondern nach Gewinn etc., dannach wird festgelegt ob doppelte Buchführung oder Soll/Ist - Vergleich ansteht.
Man kann mit 300.000 Euro Jahresumsatz und knapp 1500 Rechnungen mit Soll/Ist -Vergleich seine Buchführung machen, wenn man halt unter der Gewinnsumme X bleibt. Die Summe selbst kenne ich jetzt nicht aber bis 20000 Euro ist keine doppelte Buchführung nötig. Es sei denn es wurde in den letzten drei Jahren geändert.
Es gibt u.a. die Kriterien,
Umsatz (je nach Brache)
Gewinn (eigentlich nicht für Kaufmann, sondern nur für Finanzamt)
Arbeitnehmer
Geschäftsgröße (Läden, Hallen usw.)
Art der Gesellschaft (GmbH, AG, GbR, GmbH & Co. KG usw.)
Art der Einkünfte (Vermietung, Gewerbebetrieb usw.)
Ist ein Kriterien erfüllt, dann bist Du Kaufmann und buchführungspflichtig. Beim Gewinn kann das Finanzamt es zusätzlich anordnen.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind immer buchführungspflichtig. Die anderen nur, wenn sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben und kaufmännisch aufgestellt.
Re: Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 28.04.2005, 21:19
von *phrozi*
schokopirat hat geschrieben:Calibaer hat geschrieben:Ja aber ich denke die Rubrik die wir anstreben wird es nur Privatleute geben und das beschaffen von so einer Menge die ein Unternehmer abnehmen würde wäre denke ich im Bereich von 16000€ nicht möglich!
Welche Buchführung muss man machen?? Man muss dem Finanzamt ja nachweisen können das man nicht mehr als 16000€ eingenommen hat!
Es kommt darauf an. Wer 16.000 € mit Verkauf von Feuerzeugen macht ist Kaufmann und muss doppelte Buchführung machen, da er richtig viel zu tun hat.
Ein Autohändler mit Neuwagen und 16.000 € Umsatz ist wohl eher kein Kaufmann und nicht Buchführungspflichtig.
Also, wieviele Geschäftsvorfälle habt Ihr denn, ist die Frage. Andererseits solltest Du gleich mit doppelter Buchführung beginnen, denn manche Projekte werden so schnell groß, da ist es gut, wenn man im Kleinen schon mal alles richtig macht, dann klappt das später im Großen gleich viel besser.
Sorry aber das ist Unsinn. Ob man doppelte Buchführung machen muss oder nicht, richtet sich alleine nach dem Umsatz und dem Gewinn den man pro Jahr macht. Wenn der Umsatz eines Jahres 350.000 Euro nicht überschreitet und der Gewinn pro Jahr 30.000 Euro nicht überschreitet, ist man nicht verpflichtet eine doppelte Buchführung zu machen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, welche Waren man verkauft oder wieviel man zu tun hat.
Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 28.04.2005, 21:22
von *phrozi*
Nachtrag: Ausnahme sind bestimmte Firmierungen. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet doppelte Buchführung zu führen, egal welchen Umsatz oder Gewinn sie pro Jahr erwirtschaften.
Frage zum thema Onlineshop
Verfasst: 28.04.2005, 22:33
von schokopirat
@phrozi
Es gibt die Abgabenordnung. Diese nennt die oben genannten Grenzen, so dass derjenige Gewerbetreibende, der nicht bereits buchführungspflichtig ist, nach Aufforderung durch das Finanzamt buchführungspflichtig wird.
Auf der anderen Seite sind laut HGB bereits alle Kaufleute buchführungspflichtig. Und wann man ein Kaufmann lt. HGB ist, richtig sich nach Umfang und Art des Gewerbes.