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Quelle:https://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.
Das ist eine Meinung.
oder auchhttps://www.adversario.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=10 hat geschrieben:Erreichbarkeit und Kenntlichmachung
Erreichbarkeit meint, dass ein Link oder Volltext im einsehbaren Bereich von 800x600 Pixel auf den Hauptseiten vorhanden sein muss. Der Zugang behinderter Menschen muss gewaehrleistet sein. Dadurch entfallen grafische und technische Loesungen wie Flash oder Javascript. Zunehmend wird es jedoch von deutschen Gerichten akzeptiert, dass sich das eigentliche Impressum erst in der 3. Navigationsebene befindet und damit erst mit zwei Klicks erreichbar ist. (Beispiel: Home -> Kontakt -> Impressum)
Deutliche Kenntlichmachung umschreibt sowohl die Begriffswahl als auch Schriftgroesse und Farbe. Insgesamt ist auf die Default-Einstellungen der gaengigen Browser-Typen abzustellen unter Beachtung des barrierefreien Zugangs.
https://www.socialnet.de/materialien/0409koch_webimpressum.html hat geschrieben:Die Forderung nach leichter Erreichbarkeit kann gefährdet sein, wenn
* einzelne Angaben fehlen
* nur eine gebührenpflichtige Telefonnummer angegeben wird
* nur eine gebührenpflichtige Faxnummer angegeben wird
* keine E-Mail-Adresse angegeben, sondern nur ein Kontaktformular angeboten wird
* die E-Mail-Adresse nicht als Maillink ausgeführt ist, sondern nur als Text angeboten wird
* die E-Mail-Adresse nur als Grafik ausgeführt wird oder
* die E-Mail-Adresse nicht korrekt geschrieben wird, z.B. "Name at Domain.de".
Bei freemail-Anbietern werden einem kostenlose e-mail-Adressen hinterhergeschmissen. Was spricht also gegen eine zweite Adresse, die im Impressum angegeben wird und als SPAM-Tunnel fungiert? Kommt zu viel Spam wird diese einfach gelöscht und ein neuer Tunnel angelegt...https://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html hat geschrieben:Es ist ohnehin ärgerlich und zeugt von fehlender Kundenorientierung, wenn Webmaster die Ausführung von Javascript bei ihren Nutzern pauschal voraussetzen und damit einen Teil ihrer Besucher von den Seiten ausschließen. Im Fall des Impressums ist es aber nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtlich relevant: Wer Besucher durch technische Barrieren vom Abruf des Impressums ausschließt, also gegen §6 Satz 1 TDG verstößt, kann nach §12 TDG mit bis zu 50.000,- € Bußgeld belegt werden.
Ebenso ist es auch nicht zulässig, das Impressum oder Teile des Impressums als Graphikdatei abzulegen, wenn nicht gleichzeitig eine Textalternative vorhanden ist. Denn damit würden Blinde und Sehbehinderte, die Webseiten per Braille-Zeile ertasten oder per Sprachausgabe vorlesen lassen, von den Impressumsangaben ausgeschlossen.
Na toll - und wenn mal ne wichtige dabei ist.Bei freemail-Anbietern werden einem kostenlose e-mail-Adressen hinterhergeschmissen. Was spricht also gegen eine zweite Adresse, die im Impressum angegeben wird und als SPAM-Tunnel fungiert? Kommt zu viel Spam wird diese einfach gelöscht und ein neuer Tunnel angelegt...
Naja, gegen das Gros der Spider hilft ja der Ausschluss per Meta-Tag bzw. robots.txt und die E-Mail lässt sich als Bild oder codiert angeben. Reicht das nicht?Thor hat geschrieben:genau das...Wahrscheinlich will Thor genau das vermeiden, dass gewisse Spider seine persönlichen Daten & E-Mail Addie saugen können