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Impressum als Bild ?

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Thor
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Beitrag von Thor » 08.09.2005, 08:25

Kennt jemand den rechtlichen Stand zu einem Impressum als Bilddatei ?

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casino
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Beitrag von casino » 08.09.2005, 10:31

Ist das Impressum nicht für jeden leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar, genügt es nicht den gesetzl. Anforderungen.
Textbrowser/Screenreadern können keine Bilder darstellen.

ergo? ;)

:arrow: https://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm

gsyi
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Beitrag von gsyi » 08.09.2005, 10:33

casino hat geschrieben:Textbrowser/Screenreadern können keine Bilder darstellen.
Aber das alt-Attribut.

casino
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Beitrag von casino » 08.09.2005, 10:48

Wahrscheinlich will Thor genau das vermeiden, dass gewisse Spider seine persönlichen Daten & E-Mail Addie saugen können - is ja verständlich.
Wenn man alles in den alt-Text reinschreibt, gibts wieder Futter für die Bots :-?

Ciao Robby

Malte Landwehr
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Beitrag von Malte Landwehr » 08.09.2005, 10:53

Willst du dein komplettes Impressum ins Alt-Atribut setzen?
Und wenn ja, wie willst du es da leßbar darstellen?
"Max Mustermann Musterweg 11 00001 Musterhausen Telefon 04321/123 456 E-Mail muster@muster.xx fax 019340348 steuerblablabla" ?
Zuletzt geändert von Malte Landwehr am 08.09.2005, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
Die 45 wichtigsten SEO-Tools und wie ich sie nutze.

Thor
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Beitrag von Thor » 08.09.2005, 10:54

Wahrscheinlich will Thor genau das vermeiden, dass gewisse Spider seine persönlichen Daten & E-Mail Addie saugen können
genau das...

JR-EWING
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Beitrag von JR-EWING » 08.09.2005, 11:08

Die Email Adresse darf m.E als JPEG verwendet werden
2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.
Quelle:https://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

berni
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Beitrag von berni » 08.09.2005, 11:13

OT: Welches Gesetz tritt ein? Das Land von der TLD od. der Sitz des Unternehmen?

JR-EWING
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Beitrag von JR-EWING » 08.09.2005, 11:24

OT: Sitz des Unternehmen

Caterham
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Beitrag von Caterham » 08.09.2005, 12:35

Das ist eine Meinung.

Gegenmeinung:
https://www.adversario.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=10 hat geschrieben:Erreichbarkeit und Kenntlichmachung

Erreichbarkeit meint, dass ein Link oder Volltext im einsehbaren Bereich von 800x600 Pixel auf den Hauptseiten vorhanden sein muss. Der Zugang behinderter Menschen muss gewaehrleistet sein. Dadurch entfallen grafische und technische Loesungen wie Flash oder Javascript. Zunehmend wird es jedoch von deutschen Gerichten akzeptiert, dass sich das eigentliche Impressum erst in der 3. Navigationsebene befindet und damit erst mit zwei Klicks erreichbar ist. (Beispiel: Home -> Kontakt -> Impressum)

Deutliche Kenntlichmachung umschreibt sowohl die Begriffswahl als auch Schriftgroesse und Farbe. Insgesamt ist auf die Default-Einstellungen der gaengigen Browser-Typen abzustellen unter Beachtung des barrierefreien Zugangs.
oder auch
https://www.socialnet.de/materialien/0409koch_webimpressum.html hat geschrieben:Die Forderung nach leichter Erreichbarkeit kann gefährdet sein, wenn

* einzelne Angaben fehlen
* nur eine gebührenpflichtige Telefonnummer angegeben wird
* nur eine gebührenpflichtige Faxnummer angegeben wird
* keine E-Mail-Adresse angegeben, sondern nur ein Kontaktformular angeboten wird
* die E-Mail-Adresse nicht als Maillink ausgeführt ist, sondern nur als Text angeboten wird
* die E-Mail-Adresse nur als Grafik ausgeführt wird oder
* die E-Mail-Adresse nicht korrekt geschrieben wird, z.B. "Name at Domain.de".

so auch
https://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html hat geschrieben:Es ist ohnehin ärgerlich und zeugt von fehlender Kundenorientierung, wenn Webmaster die Ausführung von Javascript bei ihren Nutzern pauschal voraussetzen und damit einen Teil ihrer Besucher von den Seiten ausschließen. Im Fall des Impressums ist es aber nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtlich relevant: Wer Besucher durch technische Barrieren vom Abruf des Impressums ausschließt, also gegen §6 Satz 1 TDG verstößt, kann nach §12 TDG mit bis zu 50.000,- € Bußgeld belegt werden.

Ebenso ist es auch nicht zulässig, das Impressum oder Teile des Impressums als Graphikdatei abzulegen, wenn nicht gleichzeitig eine Textalternative vorhanden ist. Denn damit würden Blinde und Sehbehinderte, die Webseiten per Braille-Zeile ertasten oder per Sprachausgabe vorlesen lassen, von den Impressumsangaben ausgeschlossen.
Bei freemail-Anbietern werden einem kostenlose e-mail-Adressen hinterhergeschmissen. Was spricht also gegen eine zweite Adresse, die im Impressum angegeben wird und als SPAM-Tunnel fungiert? Kommt zu viel Spam wird diese einfach gelöscht und ein neuer Tunnel angelegt...

tron
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Beitrag von tron » 08.09.2005, 12:48

Habt ihr soviel schiss? Oder wollt ihr abmahnen?

Sorry aber abmahnungen wegen impressum ist unter aller sau und wird auch eher selten praktiziert.. jede kanzlei die es doch macht ist mMn unserioes.

bild reicht!

ein sehr verwunderter tr0n ueber die eingeschuechtern webmaster hier.. immerhin der 2. thread zu dem thema bei abakus

ciao

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Beitrag von Apotheker » 08.09.2005, 13:06

Meinungen gibt es viele. Interessiert das irgendwen? Es gibt haufenweise derart mies gemachte Webseiten, dass sie sowieso gegen alles verstoßen. Weil nichts korrekt funktioniert oder dargestellt wird. Plötzlich wird hier mit Barrierefreiheit argumentiert, obwohl 98% der Durchschnittswebmaster nicht einmal ihre GoLive-Gratisversion von 1996 bedienen können. Die Diskussion geht doch *ein wenig* an der Realität vorbei...

Mario670
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Beitrag von Mario670 » 08.09.2005, 13:16

naja als nächste wird es dann verboten sein das Impressum in ein <iframe></iframe> zu packen usw. 0X
Bild
SEOigg ... SEO News satt

JR-EWING
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Beitrag von JR-EWING » 08.09.2005, 13:38

Bei freemail-Anbietern werden einem kostenlose e-mail-Adressen hinterhergeschmissen. Was spricht also gegen eine zweite Adresse, die im Impressum angegeben wird und als SPAM-Tunnel fungiert? Kommt zu viel Spam wird diese einfach gelöscht und ein neuer Tunnel angelegt...
Na toll - und wenn mal ne wichtige dabei ist.
Spam vorbeugen ist das aber auch nicht gerade :-)

Antikoerperchen
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Beitrag von Antikoerperchen » 08.09.2005, 13:43

Thor hat geschrieben:
Wahrscheinlich will Thor genau das vermeiden, dass gewisse Spider seine persönlichen Daten & E-Mail Addie saugen können
genau das...
Naja, gegen das Gros der Spider hilft ja der Ausschluss per Meta-Tag bzw. robots.txt und die E-Mail lässt sich als Bild oder codiert angeben. Reicht das nicht?

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