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Download anbieten (MP3). was beachten?

Verfasst: 07.11.2005, 19:01
von bydlo
moin moin,
würde gerne auf einer site (portal zum thema Tanz) einige MP3s zum download anbieten.

was gilt es da zu beachten.
also unter welchen bedingungen darf ich das und wann nicht?
gruss axel

edit-----------------
die downloads sind kostenlos!!

Verfasst:
von

Download anbieten (MP3). was beachten?

Verfasst: 07.11.2005, 19:26
von ErwinRommel
Du solltest dir auf jeden Fall Genehmigungen der Rechteinhaber der Musikstücke einholen, sofern du nicht selbst der Rechteinhaber bist.

Download anbieten (MP3). was beachten?

Verfasst: 07.11.2005, 19:27
von Fridaynite
wenn Du sie selber gesungen, gespielt und geschrieben hast, Deine Songs.
Ansonsten versteht die Gema und alle anderen Kandidaten auf diesem weiten Feld so gar keinen Spass.

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Re: Download anbieten (MP3). was beachten?

Verfasst: 07.11.2005, 19:28
von gsyi
ErwinRommel hat geschrieben:Du solltest dir auf jeden Fall Genehmigungen der Rechteinhaber der Musikstücke einholen, sofern du nicht selbst der Rechteinhaber bist.
Am besten auch noch schriftlich, Emails werden nicht immer anerkannt.

Verfasst: 07.11.2005, 19:34
von bydlo
wie ist es denn wenn die stücke schon älter als (wo liegt da noch mal die schallmauer? 70 jahre?) 70 jahre sind?
sind die dann rechtefrei wie bei zbsp gedichten?

wo hol ich mir denn die erlaubnis ein bzws. wo & wie erfahre ich denn bei wem die rechte liegen?
gruss axel

Download anbieten (MP3). was beachten?

Verfasst: 07.11.2005, 19:40
von ErwinRommel
Am besten fragst du bei der GEMA, die können dir sicher weiterhelfen.

Download anbieten (MP3). was beachten?

Verfasst: 07.11.2005, 21:23
von koboxumi
Vorsicht auch die lieben Erben oder heutigen Rechteinhaber wollen noch Geld (denk mal an Beatles) wenn Sie die Rechte haben, soweit ich weiß brauchst Du die Genehmigung der Rechte inhaber immer. Der eine oder andere wird dir aber Dankbar sein wenn Du ihn veröffentlichst. Wie die Vorredner schon sagten GEMA.

Könntest ja ein Lied von Mir Online stellen :D

Verfasst: 07.11.2005, 22:03
von bydlo
na dann werd ich wohl morgen mal die Damen & Herren von der GEMA anrufen.
DANKE @all

Verfasst: 08.11.2005, 15:01
von Magical
Ist bei Songs eigentlich wie bei Gedichten auch - dürfen verwandt werden, wenn der Künstler schon mind 70 Jahre tot ist.

Aber sicherheitshalber trotzdem mal ne Anfrage an die GEMA bzgl der Stücke, die Du verwenden möchtest :)

Download anbieten (MP3). was beachten?

Verfasst: 08.11.2005, 15:28
von msuess
Hat jetzt zwar nichts mit der Juristerei zu tun, aber ich würde das mp3 in ein Verzeichnis legen, das für Sumas gesperrt ist (u.a. Traffic).

Oder noch besser: Am besten ein kleines Script basteln in der Art >>domain.tld/getme.php?title=meinemusik.mp3<<. Mit ein bißchen Geschick fängt man so auch noch die Links auf, die direkt auf das File gehen würden. In diesen schwierigen Zeiten muss man jeden Link zweimal umdrehen :-)

Verfasst: 08.11.2005, 17:02
von 1aaaa
es gibt übrigens auch "gemafreie musik" (g00gle?) könnte evtl. billiger kommen.