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Download von anderen Seiten holen und bei sich reinstellen

Verfasst: 06.01.2006, 05:05
von Stefan Siggemann
Kann man in Gesetzlichekonflikte kommen wenn man von einem den Download runterlädt und bei sich reinstellt? Weil ich das jetzt machen möchte und weiss nit ob es da Schwierigkeiten gibt und was ich noch wissen möchte muss man die Quelle von Texte angeben obwohl man nur Info rausnimmt und es komplett umschreibt, da es manchmal mehrere sind und das wäre eine ganz schöne Große Liste.

Aber ich kopier keinen Text sondern schreib ihn komplett um

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Download von anderen Seiten holen und bei sich reinstellen

Verfasst: 06.01.2006, 06:03
von Hasso
Ja, kann man!

Unter Umständen wäre für Dich interessant zunächst diese Threads von "Gegenseite" zu lesen.

https://www.abakus-internet-marketing.d ... tklau.html
https://www.abakus-internet-marketing.d ... ntent.html
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Das "komplett umschreiben" würde ich etwas genauer definieren, was heißt es nun konkret? Gibt’s paar Beispiele?

Grüsse
Hasso

Daten

Verfasst: 06.01.2006, 07:17
von Stefan Siggemann
Naja glaub ich weniger weil im end effekt doch jedes Magazin die Daten hat ich rede ja von demos videos u.s.w.....

Naja ich hol mir die Infos zum Beispiel:

Original
Die Fans des Online-Rollenspiels World of Warcraft von Blizzard dürfen sich auf einen neuen Patch freuen

Umgeschrieben
Wir haben schon voller eifer auf den neuen Patch 1.9 zu World of Warcraft gewartet, nun ist er endlich zum Download freigegebe,

Verfasst:
von

Download von anderen Seiten holen und bei sich reinstellen

Verfasst: 06.01.2006, 08:04
von heddesheimer
So wie sich das anhört, hast du ein redaktionelles Angebot. Ich bin kein Anwalt und kann daher nur meine subjektive Meinung hierzu kundtun. Verbindlich kann dich da ein Rechtsanwalt beraten.

Also meine Meinung: Wenn du eine Internetseite redaktionell betreust (also eigene Berichte schreibst, zu denen du auf anderen Seiten recherchierst), dann sollt bei dir das Presserecht greifen. Viel besser wird das hier erklärt:

https://tellerrand.typepad.com/tellerra ... n_int.html

Da geht es zwar um's Podcasting, ist aber prinzipiell medienrechtlich genauso bei Weblogs und "normalen" Webseiten. Den Beitrag (2 Teile) solltest du dir mal anhören. Danach sollte dir das meiste klar sein.

Wegen der Downloads kommt es schlicht darauf an, zu welchen Nutzungsbedingungen DU die Software heruntergeladen hast. Wenn es ausdrücklich erlaubt ist (z.B. meist bei Shareware) die Software auch selbst zum Download anzubieten, darfst du es natürlich machen. Wenn nichts dabeisteht, solltest du vorher den Urheber (also den Betreiber der Website, auf der das Original liegt) fragen, ob du es zum Download anbieten darfs.

Viele Anbieter mögen es nämlich nicht, wenn alte Versionen Ihrer Software irgendwo herumliegen. Daher ist es auch verständlich, wenn diese Leute den Download nur von den eigenen Servern erlauben. Spart dir am Ende ja auch Bandbreite.

Gruß
Marian