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Einkommensart
Verfasst: 14.02.2006, 22:01
von solafix
Zu welcher Einkommensart zählen Google-Adsense & Co Einnahmen, wenn man kein Gewerbe betreibt?
Vielen Dank für brauchbare Ideen.
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Einkommensart
Verfasst: 14.02.2006, 22:05
von matin
einkommen aus selbstständiger tätigkeit? geht auch ohne gewerbeanmeldung (werkverträge etc.)
Einkommensart
Verfasst: 14.02.2006, 22:09
von net(t)worker
es gibt doch ein feld für sonstige Einnahmen und knapp darunter eines mit den Ausgaben um diese Einnahmen zu erziehlen... im zweifelsfall einfcah beim FA nachfragen...
Einkommensart
Verfasst: 14.02.2006, 22:18
von mariow
Ohne das ich ausgebildeter Steuerspezialist wäre... mir liegt an, dass es bei Gewinnerzielungsabsicht eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung gibt. Und die fehlende Gewinnerzielungsabsicht wird kaum ein aktiver Webmaster glaubwürdig argumentieren können.
Einkommensart
Verfasst: 14.02.2006, 22:22
von solafix
Es ist nur steuerliche Liebhaberei

(§15 Abs. 2 EStG)
Einkommensart
Verfasst: 15.02.2006, 06:50
von mariow
Dann ist ja alles gut

Einkommensart
Verfasst: 15.02.2006, 09:34
von Kralle
Kommt drauf an, ob's nur n paar Euro nebenher sind, oder ob du damit deinen Lebensunterhalt bestreitest! Du kannst bei Nebeneinkünften auch einfach ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden (geht formlos), brauchst nicht unbedingt nen Gewerbeschein!
Einkommensart
Verfasst: 16.02.2006, 13:33
von Caterham
Bei mehrjährigen Gewinnen liegt keine Liebhaberei mehr vor; die mehrj. Gewinne werden als Beweis für eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht gewertet und diese darf ja gerade bei Liebhaberei nicht vorliegen.