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Einkommensart

Verfasst: 14.02.2006, 22:01
von solafix
Zu welcher Einkommensart zählen Google-Adsense & Co Einnahmen, wenn man kein Gewerbe betreibt?

Vielen Dank für brauchbare Ideen.

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Einkommensart

Verfasst: 14.02.2006, 22:05
von matin
einkommen aus selbstständiger tätigkeit? geht auch ohne gewerbeanmeldung (werkverträge etc.)

Einkommensart

Verfasst: 14.02.2006, 22:09
von net(t)worker
es gibt doch ein feld für sonstige Einnahmen und knapp darunter eines mit den Ausgaben um diese Einnahmen zu erziehlen... im zweifelsfall einfcah beim FA nachfragen...

Einkommensart

Verfasst: 14.02.2006, 22:18
von mariow
Ohne das ich ausgebildeter Steuerspezialist wäre... mir liegt an, dass es bei Gewinnerzielungsabsicht eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung gibt. Und die fehlende Gewinnerzielungsabsicht wird kaum ein aktiver Webmaster glaubwürdig argumentieren können.

Einkommensart

Verfasst: 14.02.2006, 22:22
von solafix
Es ist nur steuerliche Liebhaberei :wink: (§15 Abs. 2 EStG)

Einkommensart

Verfasst: 15.02.2006, 06:50
von mariow
Dann ist ja alles gut 8)

Einkommensart

Verfasst: 15.02.2006, 09:34
von Kralle
Kommt drauf an, ob's nur n paar Euro nebenher sind, oder ob du damit deinen Lebensunterhalt bestreitest! Du kannst bei Nebeneinkünften auch einfach ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden (geht formlos), brauchst nicht unbedingt nen Gewerbeschein!

Einkommensart

Verfasst: 16.02.2006, 13:33
von Caterham
Bei mehrjährigen Gewinnen liegt keine Liebhaberei mehr vor; die mehrj. Gewinne werden als Beweis für eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht gewertet und diese darf ja gerade bei Liebhaberei nicht vorliegen.