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provider nicht erreichbar--KK-Antrag

Verfasst: 27.03.2006, 11:12
von bydlo
moin moin,
es geht wieder mal um die bekannte klitsche Heizmann & Schmitt.
hab ne domain bei denen die ich umziehen will und die sind einfach nicht zu erreichen.
kein fax- kein telefon- keine email.

damit wird natürlich auch dem KK antrag nicht zugestimmt.

was kann ich tun??
ist ne dot.com domain.

gruss axel

Verfasst:
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provider nicht erreichbar--KK-Antrag

Verfasst: 27.03.2006, 11:18
von Indigo
Ist es bei ner .com Domain nicht so, dass wenn sich der Provider nach einer gewissen Zeit nicht äußert die Domain automatisch umgeschrieben wird ?

War doch letztes Jahr so, dass ein Scherzbold die Domain ebay.com auf sich umgeschrieben hat. Grund war dass der Ebay Provider sich nicht gerührt hat und NEIN gesagt hat...

provider nicht erreichbar--KK-Antrag

Verfasst: 27.03.2006, 12:00
von marc75
Sende den KK Antrag doch per Post mit Rückschein (dann weist du, das er angekommen ist).

Und beim Fax? geht nicht durch oder reagieren die einfach nur nicht aufs fax.

Verfasst: 27.03.2006, 12:01
von bydlo
bei .de domains wendet man sich wenn ich das richtig verstanden habe in so einem fall an die DENIC, richtig?

aber bei ner .com??

noch jemand ne idee?

gruss axel

Verfasst: 27.03.2006, 12:10
von bydlo
die kontaktdaten (sowohl bei der denic) als auch auf der site des hosters sind entweder tot oder es wird einfach nicht reagiert.
beim fax hebt einfach nix ab.

provider nicht erreichbar--KK-Antrag

Verfasst: 27.03.2006, 12:14
von marc75
ist das die faxnummer: 0621 156 99 138 ?

Ansonsten haben die seit kurzen ein Ticketsystem auf Ihrer Seite, aber ob dort jemand reagiert weiss ich nicht. Rechnungen schicken die jedenfalls noch.

Verfasst: 27.03.2006, 12:37
von bydlo
ja das ist sie.

und die einzige stelle an denen die jungs aktiv werden ist beim rechnung verschicken.

aber mal zurück zum topic.
was mach ich denn wenn die nicht reagieren?

provider nicht erreichbar--KK-Antrag

Verfasst: 27.03.2006, 12:43
von nin
Ich bin vor Jahren mal mit einer com umgezogen. Da brauchte es keinen KK-Antrag.
Der neue Provider hat einfach "umgekabelt".

provider nicht erreichbar--KK-Antrag

Verfasst: 27.03.2006, 12:54
von baynado
Soweit ich weiß ist für die Registrierung von .com domains auch die NSi zuständig.
Hier kann man wie bei der Denic recherieren:
https://www.networksolutions.com/home.j ... tIdIndex=4

Re: provider nicht erreichbar--KK-Antrag

Verfasst: 27.03.2006, 15:41
von luigip
nin hat geschrieben:Ich bin vor Jahren mal mit einer com umgezogen. Da brauchte es keinen KK-Antrag.
Der neue Provider hat einfach "umgekabelt".
Aus einem Newsletter von Webspace4all:

Neue ICANN Transfer Policy für cnobi-/name-Domains

Zum 12. November 2004 tritt die sog. "Inter-Registrar Transfer Policy" (kurz IRTP) in Kraft und regelt verbindlich den künftigen Ablauf bei Transfers (KK, Providerwechsel) von generischen Top-Level-Domains (gTLDs).
> Die wichtigsten Informationen im Überblick

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die neue Transfer Policy zusammengefasst:

- Betroffen sind alle gTLDs: .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ und .NAME
- Künftig ist es vorgeschrieben, dass der Inhaber oder Admin-C einer Domain vor der Einleitung eines Transfers seine Zustimmung erteilt.
- Bei Einleitung eines Providerwechsel erhält der Inhaber oder Admin-C eine eMail an die im Whois eingetragene eMail-Adresse. Hiermit wird dann die Zustimmung zum anstehenden Transfer erteilt.
- Der sog. "Transfer Contact" (Inhaber oder Admin-C) muss binnen 2 Wochen auf den in der eMail enthaltenen Link klicken. Dort kann er seine Zustimmung zum KK-START geben oder den Transfer ablehnen. Ohne diese Zustimmung kann zukünftig kein Transfer mehr durchgeführt werden.

Vorteil:
Hat der Transfer Contact dem Transfer zugestimmt, wird dieser unverzüglich eingeleitet und der bisherige Provider bzw. Registrar wird informiert. Er ist dann verpflichtet, den Transfer zu bestätigen sofern kein legitimer Grund für eine Ablehnung nach den neuen Regelungen der ICANN vorliegt (siehe weiter unten). Es ist daher zu erwarten, dass der Umzug von gTLDs künftig reibungsloser vonstatten geht, da keine unbegründete Ablehnung mehr durch den verwaltenden Provider erfolgen
darf.

Unverändert bleibt:
Wenn für eine Domain der Status REGISTRAR-LOCK gesetzt ist (siehe Whois), muss der Domaininhaber zunächst den REGISTRAR-LOCK durch seinen bisherigen Provider aufheben lassen, bevor ein Transfer technisch gestartet werden kann.

> Zulässige Gründe für eine Transfer-Ablehnung
Eine Ablehnung durch den bisherigen Provider ist nur mit einem der nachfolgend aufgeführten und von ICANN als zulässig anerkannten Gründen möglich:

- Nachweis des Betrugversuches
- Namensrechtsverletzung
- Gerichtsentscheid der einen Transfer unterbindet
- Begründete Zweifel an der Identität des Inhabers/Admin-Cs
- Nichtbezahlung der betroffenen Domain
- Ablehnung durch den Domain-Inhaber (e-mail, Fax)
- Domain befindet sich in einem LOCK-Status
- Domain wurde vor weniger als 60 Tagen registriert
- Domain wurde vor weniger als 60 Tagen transferiert

> Weitergehende Informationen
Die neue Transfer Policy sowie weitere Informationen in englischer Sprache hierzu finden Sie unter: https://www.icann.org/transfers/