Wenn Du ein Werk mit einer gewissen Schöpfungskraft erstellst, liegen die Rechte an diesem Werk bei Dir. Du kannst also über Verwendung und Kopie-Erlaubnis frei verfügen. Wenn jemand Deine Rechte verletzt, kannst Du ihn abmahnen oder verklagen. Bsp. Du schreibst einen langen Artikel über SEO auf Deiner Homepage und findest diesen später auf anderen Seiten wieder. Dann hast Du wegen Urherberechsverstoß ein Recht auf Schadensersatz/Unterlassung, wenn Du nachweisen kannst, das Du der eigentliche Urheber bist.
Anders sieht es mit Marken aus. Hier gibt es Wort und Bildmarken. Ich z.B. habe meine Linkliste "Comnes" genannt. Das heißt, wenn mich mein Latein nicht ganz im Stich gelassen hat, sowas die "der Begleiter". Die schöpferische Kraft dieser Übersetzung ist zu gering, als das ich hierzu irgendwelche Schutzrechte beanspruchen könnte. Wenn ich diese nun will, kann ich beim DPMA den Antrag stellen, den Begriff als Marke einzutragen. Kostet ein paar Euro. Bei dem Antrag muß ich auch bestimmte (Leit)Klassen angeben. Wenn mein Antrag dann durch ist, gilt der Schutz rückwirkend ab dem Datum der Antragsstellung - dann darf niemand mehr diese Marke in dem jeweiligen Klassen ohne meine Erlaubnis verwenden.
Die Klassen dienen dazu, wenn ich die Marke im der Leitklasse für Internet registriert habe, könnte trotzdem jemand hin gehen und z.B. ein Restaurant mit diesem Namen eröffnen, ohne das ich irgendwelche Rechte hätte, dies zu verhindern.
Weiter Infos und Recherchemöglichkeiten:
https://dpinfo.dpma.de/index.html
Übrigens ist das keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung!