Seite 1 von 1

domain grapping

Verfasst: 25.10.2006, 10:34
von Rasti
Hi,

ich weiss nicht ob ich mit meiner Frage hier richtig bin. Leider finde ich nichts gescheites zum diesem Thema per Google.

Folgender Fall, vielleicht kann mir jemand aus seiner Erfahrung helfen.

Ich will mir ein paar Domains sichern, an welche ich Affiliate-Programm koppeln will.

Dies sind Wortkombinationen wie z.B. "Polka Hannover" --> www.hannover-polka.de und www.polka-hannover.de dazu wird ne Seite vorgeschaltet die einfach ne entsprechende Keyworddichte von Polka und Hannnover hat, damit man bei Google vorne auftaucht. Damit hoffe ich dann viele Besucher zu haben die eine Polka in Hannover suchen. (Polka und Hannover sind dabei Beispiele *gg)

Ist das schon Domaingrapping?
Nach meinem Wissenstand ist es Domaingrapping wenn ich die Domains nicht befüllen würde oder ein Freihaltungsmerkmal (z.B. Stadtname, Organisationen usw.) nicht berücksichtige.

Bin auch für URL´s zu diesem Thema dankbar.

Gruss und vielen Dank für die Info

Rasti

Verfasst:
von

Hochwertiger Linkaufbau bei ABAKUS:
  • Google-konformer Linkaufbau
  • nachhaltiges Ranking
  • Linkbuilding Angebote zu fairen Preisen
  • internationale Backlinks
Wir bieten Beratung und Umsetzung.
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

Verfasst: 25.10.2006, 10:42
von Nullpointer
Nein das ist kein Domaingrapping, das ist Doorwaypakking.
Im übrigen ist Domaingrabbing wohl das Registrieren unter dem Vorsatz, dass später ein anderer diese Domain brauchen kann. Man sie diesem also für teuer Geld verkauft. Oder auch sichert, damit ein Konkurrent sie nicht verwenden kann.

https://de.wikipedia.org/wiki/Domaingrabbing

Verfasst: 25.10.2006, 10:50
von Rasti
Ist Doorwaypageing und Domaingrapping abmahnunsgefährdet?
So wie ich bisher Doowaypaging kenne ist das Risiko mal bei Google und CO als Spam definiert zu werden. Ist aber nach dt. Recht nicht verboten?

Verfasst:
von

Verfasst: 25.10.2006, 11:01
von joghurtKULTUR
Natürlich ist Doorwaypaging und Domaingrabbing nicht gesetzlich verboten. Allerdings kannst du beim Domaingrabbing auf herausgabe der Domain verklagt werden. Das leigt nicht an Gesetzen zum Thema Domaingrabbing sondern an Gesetzen zum Thema Namensrecht etc.

Verfasst: 25.10.2006, 11:03
von Nullpointer
Über dem deutschen Recht, steht aber Googles Recht und das mußt Du in erster Linie befolgen.

Verfasst: 25.10.2006, 11:04
von ole1210
1.: GraBBing, NICHT graPPing

2.:
ne Seite vorgeschaltet die einfach ne entsprechende Keyworddichte von Polka und Hannnover hat, damit man bei Google vorne auftaucht.
Nur mit der KW-Dichte wirst du bei halbweg interessanten Keys nicht nach vorne kommen! Dafür brauchst du Links!

3.: Spam ist nicht verboten, sondern meistens nur dumm. Manchmal kann Spam aber auch sehr erfolgreich sein. Das bezweifel ich bei dir allerdings.

Viele Grüße

Ole