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Rechtliche Seite Webseiten Screenshots anderer Seiten

Verfasst: 17.11.2006, 16:24
von Mammut
Wie siehts mit der Rechtlichen Seite aus, wenn man Webseiten Screenshots anderer Seiten auf der eigene einbindet. Z.B. mit Diensten wie websnapr?

Hat jmd. Erfahrungen damit gemacht?

Verfasst:
von

Verfasst: 17.11.2006, 16:46
von Mika27
Also ich weiß nicht was dagegen sprechen sollte.

Ich verwende ein änlichen Dienst auf meiner Seite.

Du klaust ja keinen Content oder so...

Verfasst: 17.11.2006, 19:43
von catcat
Ich frag die anderen Webmaster immer, ob das so OK ist. Wenns nicht OK sein sollte, dann bitte Mail an mich....
Ist zwar auch nicht 100% korrekt aber besser als gar nicht fragen. Ausserdem ergeben sich glg. gute Kontakte.

Verfasst:
von
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Verfasst: 18.11.2006, 14:16
von pr_sniper
:D es ist fast immer Contentklau, auf eigene Art eben, und eher wohl zu verurteilen. Webmaster, die ungewollt "gesnapt" werden, sollten dagegen vorgehen (Spamreport bis Rechtsmittel).

Breit wird diese Methode nur durch Spamkataloge usw. angewendet, die ohne eigenen Content und Ideen mit fremden Content Geld durch Adsense und Co. verdienen wollen.

Statt Text, Titel oder Informationen aus den Meta-Tags (z.B. durch die Fox-Spamfabrik mit dem brennender Hund) wird hier eben ein Abbild der fremden Website geklaut.

Verfasst: 18.11.2006, 20:17
von Mika27
Breit wird diese Methode nur durch Spamkataloge usw. angewendet, die ohne eigenen Content und Ideen mit fremden Content Geld durch Adsense und Co. verdienen wollen.

Einfach mal alle über ein Kamm scheren, schöne Einstellung :x
Statt Text, Titel oder Informationen aus den Meta-Tags (z.B. durch die Fox-Spamfabrik mit dem brennender Hund) wird hier eben ein Abbild der fremden Website geklaut.
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun :roll: Ohne Inhalt helfen dir auch die schönen Bildchen nichts :wink:

Verfasst: 19.11.2006, 06:22
von yankee
Es kommt auf die Form an. Wenn Du ein Snippet einer Seite machst und einen Bereicht darüber schreibst, ist es sicherlich schriftstellerische Freiheit und ein Bild zuzustellen ist legal. Ausserdem ist es ja eine Form von Werbung zu einer Seite. Wenn Dein Snippet aber ungewollt auf einer Naziseite auftaucht und dazu Beschimpfungen laufen ist es vorbei. Dann würde ich was machen.

Verfasst: 19.11.2006, 13:33
von chio
Du wirst ja den Screenshot nicht 1:1 zeigen und als deine eigene Schöpfung ausgeben; normalerweise wird klar erkennbar sein, wo das Original ist.
Und damit ist der Screenshot quasi ein Zitat mit Hinweis auf die Quelle - und das wird man ja noch dürfen. Ohne besondere Einwilligung.

Verfasst: 19.11.2006, 19:42
von Hasenhuf
Ist doch ganz "einfach". Ist auf der Seite ein Foto oder ein Text, der urheberrechtlichen Ansprüchen genügt, dann darf man davon auch kein screenshot verbreiten (außer es ist nur der Text und der ist nicht leserlich). Werbung ist kein Argument und das mit dem Zitat ist nicht so einfach möglich.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

Verfasst: 19.11.2006, 22:30
von chio
na - dann soll das "einfach" mal wer einklagen. Ok, bei Sony würde ich mir Sorgen machen, aber sonst?

Verfasst: 20.11.2006, 07:39
von Margin
Ein Diebstahl wird doch nicht dadurch legal, dass man das Objekt der Begierde verkleinert.
Ok, ganz spitzfindige werden nun wohl anführen, ein 1pxFile wäre erlaubt, aber die können sich dann auch den snapshot sparen.
Und ein Zitat ist nun mal ein Auszug und keine verkleinerte Darstellung.
Und damit bleibt's, wie Hasenhuf schon schreibt, an der Schöpfungshöhe hängen ...

Verfasst: 20.11.2006, 08:06
von guppy
chio hat geschrieben:na - dann soll das "einfach" mal wer einklagen. Ok, bei Sony würde ich mir Sorgen machen, aber sonst?
Also ich kenn da ein zwei hier aus dem Forum, bei denen würde ich mir an deiner Stelle mehr Gedanken machen als bei Sony. Mir persönlich stinken diese Adsenseschmarotzer auch ganz gewaltig und der nächste der über eine meiner Seite ohne echten Link "berichtet" sollte seinen Firmensitz nicht in Deutschland haben, wenn ich diesen "Bericht" oben genannten Schmarotzern zuordnen würde und einen schlechten Tag habe. Übrigens ist eine Mail an das Adsenseteam vermutlich wesentlich effektiver als eine Abmahnung, da der ganze Account gesperrt werden kann und wohl auch schon wurde, hab ich mir sagen lassen.
Mika27 hat geschrieben:
Breit wird diese Methode nur durch Spamkataloge usw. angewendet, die ohne eigenen Content und Ideen mit fremden Content Geld durch Adsense und Co. verdienen wollen.
Einfach mal alle über ein Kamm scheren, schöne Einstellung
Naja, dann sind die links in deinem Projekt ja alle unmaskiert, oder ? Dann brauchst du dir ja auch nur bedingt Gedanken machen zumal du ja kein Adsense oder anderes affiliprogramm auf der Seite haben wirst.
Wenn es dem reinem Linktausch dient, dann weiss der Betroffene ja Bescheid und dann ist die Fragestellung des Threads nicht zutreffend.

Übrigens gibt es hier ein Forum Recht, da würde dieser Thread besser hinpassen.

Verfasst: 20.11.2006, 08:11
von ralph12345
Das Design einer Seite unterliegt ebenso wie Fotos und Text dem Urheberrecht, ein Screenshot davon bedarf daher immer der Erlaubnis des Eigentümers. Auch zu Zwecken der Berichterstattung. Kleines Beispiel aus der realen Welt, ich kann über einen Fotografen jederzeit berichten und meine Fotos dazupacken. Aber SEINE Fotos kann ich in dem Artikel nur mit seiner Einwilligung nutzen.
Daß das einbinden bei vielen Katalogen gängige Praxis ist, ändert daran nichts.

Verfasst: 20.11.2006, 09:06
von Mika27
Na dann fangt schon mal mit dem Klagen an ;-) -> www.alexa.com

Verfasst: 20.11.2006, 10:04
von Hasenhuf
@ ralph12345, Design und Text unterliegen nicht immer dem Urheberrecht.

Verfasst: 20.11.2006, 10:38
von Kralle
Also bei meinem Webkatalog handhabe ich das so, daß ich mir über die Aufnahmerichtlinien den Screenshot genehmigen lasse und der Eintrager die nötigen Befugnisse dafür besitzt. Weiß zwar auch nicht ob das 100% wasserdicht ist, aber es kann nacher keiner behaupten er hätte davon nichts gewußt.