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Skript Vertrag?
Verfasst: 21.11.2006, 09:38
von Andreas84
Hallo,
ich habe ein Skript für ein Webverzeichnis programmieren lassen. Nun würde ich jedoch gerne 2 Lizenzen an andere Leute weiterverkaufen.
Wie kann ich mich denn jetzt am besten absichern, dass sie die Linzenzen nicht einfach weitergeben oder weiterverkaufen?
Sollte ich da einen Vertrag abschließen und wenn ja, was sollte da drin stehen bzw. kann mir vielleicht jemand so einen Vertrag zukommen lassen, den ich dann nur noch ändern muss?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Gruß,
Andreas
Verfasst: 21.11.2006, 09:54
von doncorleone
hallo andreas...der individualsoftware-vertrag oder standard-software-kaufvertrag unter: https://haerting*de/de/3_lawraw/vertragstexte/ könnte dir vorerst weiterhelfen... ciao ciao
Verfasst: 21.11.2006, 11:34
von Andreas84
Ich habe mir diese einmal durchgelesen. Aber wäre das wirklich für meinen Fall geeignet. Da steht zum anderen drin, dass der Kunde eine Sicherheitskopie machen darf. Die könnte er dann jedoch weitergeben oder nicht?
Verfasst: 21.11.2006, 11:38
von haha
Andreas84 hat geschrieben:Da steht zum anderen drin, dass der Kunde eine Sicherheitskopie machen darf. Die könnte er dann jedoch weitergeben oder nicht?
Wie kommst Du denn auf die absurde Idee? Eine Sicherheitskopie ist zur Sicherheit gedacht, deswegen wird sie Sicherheitskopie genannt (und nicht Weitergabekopie).
Verfasst: 21.11.2006, 15:14
von expy
eine rechtsberatung darf duch unqualifiziertes personal nicht getätigt werden. wende dich in deinem fall an einen anwalt.
Verfasst: 21.11.2006, 17:11
von haha
expy hat geschrieben:eine rechtsberatung darf duch unqualifiziertes personal nicht getätigt werden.
Das Studium des
betreffenden Gesetzes hätte verhindert, dass Du so einen Unsinn in die Welt setzt (das Zauberwort lautet "geschäftsmäßig"). Es ist nicht verboten, sich über Recht und Gesetz zu unterhalten und Ratschläge zu erteilen.
Verfasst: 21.11.2006, 18:38
von expy
dann gebe ihm doch mal einen vorschlag und wenn er es versaut darf er gerne auf deine aussage zurück greifen. viel spass
ein kleiner nachtrag: wieso schießt du dir mit dem link selber ins knie? da steht es doch schwarz auf weiß, dass eine beratung verboten ist.
Re: Skript Vertrag?
Verfasst: 21.11.2006, 19:36
von net(t)worker
Andreas84 hat geschrieben:Hallo,
ich habe ein Skript für ein Webverzeichnis programmieren lassen. Nun würde ich jedoch gerne 2 Lizenzen an andere Leute weiterverkaufen.
Wie kann ich mich denn jetzt am besten absichern, dass sie die Linzenzen nicht einfach weitergeben oder weiterverkaufen?
Sollte ich da einen Vertrag abschließen und wenn ja, was sollte da drin stehen bzw. kann mir vielleicht jemand so einen Vertrag zukommen lassen, den ich dann nur noch ändern muss?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Gruß,
Andreas
wirklich sicher verhindern kannst du es nur indem du das php-script verschlüsselst und eine Lizenzüberprüfung anhand eines lizenzkeys einbaust. Als ein Wert zur generierung eines Lizenzkeys würde sich z.B. die Domain anbieten auf der das script laufen soll, wenn die sich dann ändert wäre der Lizenzkey wertlos....
natürlich kannst du dich auch durch einen entsprechenden Vertrag rechtlich absichern, aber der würde eine Weitergabe nicht verhindern, sondern nur verbieten.
Verfasst: 21.11.2006, 20:04
von haha
expy hat geschrieben:wieso schießt du dir mit dem link selber ins knie? da steht es doch schwarz auf weiß, dass eine beratung verboten ist.
Nicht die Hälfte weglassen, eine "geschäftsmäßige Rechtsberatung" ist nicht erlaubt.
Verfasst: 21.11.2006, 20:12
von net(t)worker
haha hat geschrieben:expy hat geschrieben:wieso schießt du dir mit dem link selber ins knie? da steht es doch schwarz auf weiß, dass eine beratung verboten ist.
Nicht die Hälfte weglassen, eine "geschäftsmäßige Rechtsberatung" ist nicht erlaubt.
und wo wird geschäftsmäßig definiert? dass es auch unendgeltlich sein kann, steht da ja ausdrücklich...
Verfasst: 21.11.2006, 20:53
von big-timeless
Und ich darf auch nicht sagen er soll einen Salbeitee trinken, wenn er Husten hat???
Dass Andreas84 nicht so stulle ist und glaubt er wäre bei den Staranwälten Deutschlands ist doch klar, oder? Manchmal verstehe ich die Kleinkrämerei im Forum nicht! Tipps geben, Hinweis auf Anwalt oder vielleicht den ursprüngl. Programmierer und thats it!
b-t
Verfasst: 21.11.2006, 20:58
von haha
net(t)worker hat geschrieben:haha hat geschrieben:Nicht die Hälfte weglassen, eine "geschäftsmäßige Rechtsberatung" ist nicht erlaubt.
und wo wird geschäftsmäßig definiert? dass es auch unendgeltlich sein kann, steht da ja ausdrücklich...
Geschäftsmäßig handelt üblicherweise der, der bei der Ausübung der Beschäftigung gedenkt, eben diese Beschäftigung ständig anzubringen. Da wir aber alle hier sind, um uns über Webseiten zu unterhalten und nicht, um Rechtsberatung zu leisten, kann hier auch keiner geschäftsmäßig rechtsberatend unterwegs sein.
Aber bevor das hier jetzt in juristisches Kleinklein ausartet: Dass man beim Anwalt grundsätzlich bessere Auskunft erhält, steht außer Frage; mich störte lediglich die pauschale Abkanzelung - und deshalb gebe ich jetzt auch Ruhe.
Verfasst: 21.11.2006, 23:01
von Mamboo
Sagmal handel es sich um die folgende Webkatalog?
w*w.webverzeichnis/4you.tld
Verfasst: 21.11.2006, 23:07
von ecommerce
@big-timeless
NEIN, das darfst du im Internet nicht sagen. Denn dann wäre Salbeitee ja ein Medikament wenn es gegen Husten HILFT! Ich glaube das hat was mit dem Heilmittelwerbegesetz zu tun.
Salbeitee kann unterstützend bei der Linderung von Husten dienen.
Lassen wir das Thema doch lieber den Juristen, denn die haben ja schliesslich studiert

Verfasst: 22.11.2006, 00:09
von net(t)worker
ecommerce hat geschrieben:@big-timeless
NEIN, das darfst du im Internet nicht sagen. Denn dann wäre Salbeitee ja ein Medikament wenn es gegen Husten HILFT! Ich glaube das hat was mit dem Heilmittelwerbegesetz zu tun.
Salbeitee kann unterstützend bei der Linderung von Husten dienen.
Lassen wir das Thema doch lieber den Juristen, denn die haben ja schliesslich studiert

Salbei ist ein bekanntes Heilkraut, hat also heilende Wirkung.... und darf doch ohne weiteres auch so ausgesprochen werden...
Ein Medikament wäre es doch erst, wenn die Pharmaindustrie damit reich werden kann, wobei dann eine wirkliche Heilwirkung eher nebensächlich wäre...

oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden?