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Darf ich eine Domain www.dr-xyz.de registrieren?
Verfasst: 22.12.2006, 19:28
von alex2004
Hi,
darf ich eine Domain namens dr-xyz.de registrieren?
Das dr muss ja nicht unbedingt für einen Dr. stehen?
Verfasst: 22.12.2006, 19:36
von rechtlegal
Nein, auf gar keinen Fall.
dr-Domains dürfen nur von Akademikern gegen Nachweis der Promotion und Hinterlegung einer notariell beglaubigten und überbeglaubigten Abschrift der Doktorarbeit bei der Denic dr-Vergabestelle beantragt werden.
Weitere Nachweise hier -
https://www.google.de/search?hl=de&q=dr ... %3Dlang_de
Verfasst: 22.12.2006, 19:52
von catcat
Und Deinen Sohnst darfst Du auch Drusius-Ingomar nennen.
Das kann er dann in 20 Jahren auf der Visitenkarte mit Dr.-Ing. abkürzen.
Verfasst: 22.12.2006, 19:58
von alex2004
Das ist ge...!! Dr.-Ing. *grins*
Verfasst: 22.12.2006, 20:01
von rechtlegal
alex2004 hat geschrieben:Das ist ge...!! Dr.-Ing. *grins*
Ich kannte das bislang nur mit
Profundus Drusus - Prof. Dr.
Verfasst: 24.12.2006, 13:26
von purzelonline
Schwachfug, man kann sehr wohl Domains mit dr-wort.de registrieren ohne Probleme!
Wir machen das seit Jahren und haben bereits 5 Fälle vor Gericht gewonnen.
Das "dr" kann ein Namenskürzel sein für "Daniel Richter" oder "Dennis Räuchermännchen"...
Für manche Rechtspfleger und Anwälte wären Fortbildungen manchmal sehr wichtig

Verfasst: 24.12.2006, 14:08
von rechtlegal
purzelonline hat geschrieben:Schwachfug, man kann sehr wohl Domains mit dr-wort.de registrieren ohne Probleme!
War ja klar, dass das irgeneiner auch noch ernst nimmt.

Verfasst: 24.12.2006, 17:00
von purzelonline
Habe ich doch nicht ernst genommen!
Aber irgendjemand muss doch die Sache auflösen, bevor es jemand ernst nimmt
