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Domaingrabbing....

Verfasst: 23.01.2007, 22:13
von atopo
Hi,

klingt jetzt vielleicht böser als es ist.

Ich hab' vor Jahren für eine Firma gearbeitet, da gabs auch eine entsprechende Domain, an der ich irgendwie hänge. Die Firma gibts in der Zwischenzeit nicht mehr wirklich, und ich würde mir gerne die Domain krallen.

Also Telefonnummer und Mailadresse des Domaininhabers bzw. admin-c bouncen. Wenn ich jetzt beim nic einen Änderungsantrag auf die Domäne stelle, geht zur Überprüfung eine Mail an den Inhaber, die zurückkommt...
Wie verhält sich das nic dazu?

Ich meine, ich würde ja gerne mit dem Inhaber über eine Übergabe verhandeln, bloß wenn ich keinen erreiche...

lg
Alexander

Verfasst:
von

Verfasst: 23.01.2007, 23:10
von Andreas I.
Wenn es die Firma nicht mehr gibt, zahlt ja auch keiner die Domaingebühren. Die Domain wird also ca. 1 Jahr nach der letzten Zahlung (+ paar Tage Toleranz der fehlschlagenden Gebühreninkasso) automatisch frei!

Wenn die Domaingebühren aber seit Jahren von jemandem bezahlt werden, hat wohl doch noch jemand Interesse an der Domain. Vielleicht wurde nur versäumt, aktualisierte Daten bei der DENIC einzureichen? Was steht denn im Impressum?