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Gewerbeanmeldung

Verfasst: 14.02.2007, 14:28
von Rainer
Hallo, ich ziehe in Kürze von Gemeinde A zu Gemeinde B. Dann muss ich doch auch mein bestehendes Gewerbe in der Gemeinde B neu anmelden, oder?

Wenn ich das Gewerbe dann neu anmelden muss, würde sich auch gleich empfehlen, die Firma mit einer neuten Tätigkeit anzumelden.

Es hab hier vor langer Zeit schon einmal ein Diskussion dazu. Welchte Tätigkeit soll ich am Besten angeben, damit ich sozusagen, alles mit der Firma im Internet-Bereich machen kann?

Ich möchte mich also nicht festlegen auf Webdesign, oder Online-Marketing, sondern es soll eine allgemeine Tätigkeit sein, die für alles stehen kann.

Freue mich auf Eure Antworten.

Verfasst:
von

Verfasst: 14.02.2007, 14:43
von pageranknewbee
Hab damals mein Gewerbe mit

"Internetdienstleistungen"

angemeldet. Fans das passend, um möglichst viel abzudecken.

Verfasst: 14.02.2007, 17:31
von weltweit
Wir haben in Zusammenarbeit mit der Büroangestellten vom Amt die lange Bezeichnung entworfen:

"Dienstleistungen und Vermittlung von Waren aller Art über Internet"

Verfasst: 14.02.2007, 21:05
von Nullpointer
über internet? gewerbeamt berlin/kreuzberg?

SCNR

Verfasst: 14.02.2007, 21:15
von root
SCNR II: Dienstleistungen <> Vermittlung von Waren?

Verfasst: 14.02.2007, 23:28
von Rainer
Was könnte man angeben, wenn man neben Internetdienstleistungen auch noch Offlinesachen wie Organisationen, T-Shirt-Druck und alles möglich anbietet?

Verfasst: 14.02.2007, 23:48
von w3news
Zur Anmeldung: Falls Du das Gewerbe bereits in Gemeinde A angemeldet hattest musst Du es da abmelden und in Gemeinde B wieder neu anmelden, mit dem Vermerk Umzug in ein neuen Meldebezirk.

Die Tätigkeit kannst Du dann auch ändern, bzw. erweitern...

Verfasst: 15.02.2007, 00:27
von root
Rainer hat geschrieben:Was könnte man angeben, wenn man neben Internetdienstleistungen auch noch Offlinesachen wie Organisationen, T-Shirt-Druck und alles möglich anbietet?
Was meinst Du mir Organisationen?

"Alles möglich" -> du solltest schon Dein Angebot spezifizieren

Bei der Gewerbanmeldung wird Dir je nach Kompetenz des MA bei der Tätigkeitsbeschreibung geholfen.
Außerdem ist diese auch problemlos im Nachhinein änder bzw. erweiterbar. Obs kostenlos ist, weiß ich allerdings nicht.

Vllcht hilft Dir auch die Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen ein wenig

Re: Gewerbeanmeldung

Verfasst: 15.02.2007, 11:24
von Agent Orange
Rainer hat geschrieben:Hallo, ich ziehe in Kürze von Gemeinde A zu Gemeinde B. Dann muss ich doch auch mein bestehendes Gewerbe in der Gemeinde B neu anmelden, oder?
Wenn du deinen "Firmensitz" weiterhin in Gemeinde A hast, dann ist das nicht nötig. In diesem Fall musst du lediglich deine private Adresse ändern.

Verfasst: 17.02.2007, 19:58
von Gretus
Hallo,

ich habe auch noch einmal eine Frage zum Thema: Wenn ich ein Gewerbe anmelde, wie lange dauert es dann, bis ich eine Steuernummer bekomme?

Und was mache ich in der zwischenzeit: Darf ich dann schon Rechnungen
mit ausgewiesener Märchensteuer :D austellen?

Grüße

Gretus

Verfasst: 17.02.2007, 20:08
von andy99
@gretus, dazu musst du den fragebogen vom finanzamt zur steuerlichen erfassung ausfüllen. danach dauerts, je nach fa und bearbeiter, zwischen 5 tagen und ewig lange. aber einfach mal anrufen, mit etwas glück erwischt man nen netten sachbearbeiter der dir die nummer am telefon sagt.

und @ all - ich würde grundsätzlich immer versuchen das thema gewerbe zu vermeiden und freiberufler zu sein. spart gewerbesteuer & ihk gebühren. in vielen berufen ist das schlicht unmöglich, aber das internet machts teilweise möglich: da viele sachbearbeiter sich mit der thematik so gut wie garnicht auskennen wird man gelegentlich als freiberufler durchgewunken.

Verfasst: 17.02.2007, 20:56
von Gretus
Hallo,

also hingehen, den Bogen ausfüllen und dann warten und Tee trinken. Und zwischenzeitlich mal anrufen, oder wie?

Grüße

Gretus

Verfasst: 17.02.2007, 20:59
von andy99
oder den bogen zuschicken lassen. ne woche nachdem man ihn weggeschickt hat mal anrufen, freundlich erklären dass man ein paar rechnungen schreiben müsste und ob man schon eine steuernummer mitteilen könnte. hat bei uns immer problemlos funktioniert.

Verfasst: 17.02.2007, 21:07
von Gretus
Hi,

also brauch man gar nicht hingehen, um ein Gewerbe anzumelden?

Grüße

Gretus

Verfasst: 17.02.2007, 22:28
von andy99
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
gewerbeanmeldung = formalakt bei der stadt / landratsamt o.ä.
steuerliche erfassung = formalakt beim finanzamt

wenn man ein gewerbe anmeldet bekommt meines wissens das finanzamt nen durschlag davon und schickt im normalfall nen fragebogen zur steuerlichen erfassung.
hält man sich für einen freiberufler (und meldet deshalb kein gewerbe an) muss man sich selbst um den fragebogen zur steuerlichen erfassung kümmern.