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Vor Gericht verloren!

Verfasst: 08.03.2007, 23:06
von dergerechte
Hallo,

hab heute eine Verhandlung beim Gericht verloren. Es ging um eine Webseite die meine Seite zu ca. 70% kopiert hatte.
Das Gericht stellte erstmal fest, dass es nicht verboten ist Webseiten zu kopieren auf denen kein Copyright vorhanden ist. Weiterhin stellte es fest, dass eine Kopie nur dann vorliegt wenn die Seite zu 100% identisch wäre.

Außer Spesen nichts gewesen!

Verfasst:
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Verfasst: 08.03.2007, 23:10
von fuchs
Hi,

geht es um Inhalte oder um das Design? Was soll man unter kein "Copyright" verstehen? (c) ?

Verfasst: 08.03.2007, 23:11
von Kralle
Willst du uns hier Märchen erzählen? Ein deutscher Richter wird sich einen feuchten Kehricht um ein Copyright scheren, den interessiert immer noch das deutsche Urheberrecht, und das erfordert keine Kennzeichnung. Und das Urheberrecht gilt auch für Teile eines Werkes.

Verfasst:
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Verfasst: 08.03.2007, 23:15
von unknownsoul
Nur sind Webseiten beim Layout allgemein nicht schützenswert. Das ist das ganze Problem. Wie fast in jedem Bereich des Internets, ist es auch beim Layoutklau immer noch sehr schwammig.

Verfasst: 08.03.2007, 23:21
von dergerechte
Hallo,
hab das Urteil noch nicht in der Hand.

Der Richter meinte, ich hätte auf der Seite angeben müssen, dass ich der alleinige Urheber bin und die Seiten usw. nicht kopiert werden dürften. Von einer Kopie kann auch nur dann gesprochen werden, wenn die Inhalte wirklich zu 100 % gleich sind. Weiterhin ist ein Bild, ein Logo oder deine CSS Datei, oder ein weißer Hintergrund usw. nicht geschützt.

Verfasst: 08.03.2007, 23:25
von dergerechte
Es kann konnte auch nicht festgestellt werden, wer die Seite als erster im Netz hatte. Die Gegenseite behauptete, dass die Seite bereits schon 2002 einmal im Netz stand und ich hätte damals die Seite kopieren können und dann später Online gestellt.
Vor Gericht sieht eben alles anderes aus, als das Gerede hier!

Verfasst: 08.03.2007, 23:32
von Kralle
dergerechte hat geschrieben:Hallo,
hab das Urteil noch nicht in der Hand.

Der Richter meinte, ich hätte auf der Seite angeben müssen, dass ich der alleinige Urheber bin und die Seiten usw. nicht kopiert werden dürften. Von einer Kopie kann auch nur dann gesprochen werden, wenn die Inhalte wirklich zu 100 % gleich sind. Weiterhin ist ein Bild, ein Logo oder deine CSS Datei, oder ein weißer Hintergrund usw. nicht geschützt.
Geschützt oder sind deine Logos einfach nicht schützenswert mangels Schöpfungshöhe? Da wird eher der Unterschied liegen...
CSS-Dateien und ein weißer Hintergrund sollte ja wohl klar sein :roll:
Ein Urheberrecht bedarf keines Hinweises, oder hast du so einen Hinweis schon mal in einem (deutschen) Buch gesehen? Nachweisen sollte man das aber natürlich können, ich frage mich wie man vor Gericht ziehen kann ohne sich das vorab zu überlegen...

Verfasst: 08.03.2007, 23:52
von unknownsoul
Die Gegenseite behauptete, dass die Seite bereits schon 2002 einmal im Netz stand und ich hätte damals die Seite kopieren können und dann später Online gestellt.
Und konnte die Gegenseite ihre Behauptung denn beweisen? Du hättest beweisen müssen, dass Deine Seite VOR der "Neuveröffentlichung" der Gegenseite online war. Dann wärs das gewesen. Also falls Dein Design schützenswert ist/war.

Verfasst: 08.03.2007, 23:54
von unknownsoul
Der Richter meinte, ich hätte auf der Seite angeben müssen, dass ich der alleinige Urheber bin und die Seiten usw. nicht kopiert werden dürften.
Das klingt übrigens schwachsinnig. Wo steht sowas denn z.B. bei einem gedruckten Werbekatalog? Kann ich die jetzt alle kopieren, nur weil es nicht draufsteht? Da hast Du ja wieder einen erwischt...

Verfasst: 09.03.2007, 00:00
von Southmedia
Vor Gericht sieht eben alles anderes aus, als das Gerede hier!
Dann würde ich den Anwalt wechseln.

Re: Vor Gericht verloren!

Verfasst: 09.03.2007, 00:07
von net(t)worker
dergerechte hat geschrieben:Hallo,

hab heute eine Verhandlung beim Gericht verloren. Es ging um eine Webseite die meine Seite zu ca. 70% kopiert hatte.
Das Gericht stellte erstmal fest, dass es nicht verboten ist Webseiten zu kopieren auf denen kein Copyright vorhanden ist. Weiterhin stellte es fest, dass eine Kopie nur dann vorliegt wenn die Seite zu 100% identisch wäre.

Außer Spesen nichts gewesen!
Wo warst du denn vor Gericht? USA?? in Deutschland gibt es kein Copyright.... Nur Urheberrecht, und das muss nicht angegeben werden, gilt auch ohne Hinweis... setzt aber eine gewisse Schöpfungshöhe vorraus...

Verfasst: 09.03.2007, 00:08
von Nullpointer
wo kämen wir da hin, wenn css und simple grafiken geschützt wären? da könnten sich ja 90% der websites gegenseitig verklagen.

Verfasst: 09.03.2007, 00:20
von rechtlegal
Southmedia hat geschrieben:Dann würde ich den Anwalt wechseln.
Genau, und regressieren, nötigenfalls verklagen. Wenn man verliert, hat immer der Anwalt schuld. :D

Stell' doch mal Links zu beiden betroffenen Seiten hier rein, anderenfalls bleibts Nebelstocherei.

Verfasst: 09.03.2007, 00:26
von arbeitlife
Soweit wie ich heut gelesen habe kannst den Anwalt jetzt auf Erfolgsbasis bezahlen

Den Anwalt würde ich kein Geld geben

Verfasst: 09.03.2007, 00:35
von rechtlegal
arbeitlife hat geschrieben:Soweit wie ich heut gelesen habe kannst den Anwalt jetzt auf Erfolgsbasis bezahlen

Den Anwalt würde ich kein Geld geben
Wenn Du's nicht wärst, wäre ich fast gehalten, Dir freundlich zuzurufen Schn.... halten. In Kölle heißt das übrigen freundlicher Schnüss.

Der Gesetzgeber muss bis anno tobak Regeln schaffen, damit künftig im Einzelfall Erfolgshonorierung möglich sein wird.

Dem Anwalt würd' ich kein Geld geben, aber nur, wenn feststeht, dass er es verbockt hat. Meist komt der Mandant mit den Worten "... hat meinen einzigartigen content geklaut." zum Anwalt, das Gericht findet heraus, dass zwei ähnliche Rezepte, wie man Autos nach der Wäsche abledert - nicht vorher, nicht die geforderte Schöpfungshöhe erreichen. Oder der Mandant berichtet vollmundig vom Alter der Seite, kann es aber nicht beweisen. Der Anwalt darf sich übrigens weitgehend auf die Angaben des Mandanten - vereinfacht gesagt- verlassen.