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Ohne Genehmigung Adressen im Verzeichnis aufnehmen?

Verfasst: 15.04.2007, 08:54
von Schleuseneule
Hallo Leute,

ich betreibe ein Branchenverzeichnis für Franken! www.einkaufsnetz-regio.de
Kennt sich da jemand damit aus, ob ich in meinem Verzeichnis auch Adressen aufnehmen kann, ohne dass ich den Kunden darüber informiere!
Oder macht man sich damit strafbar???


Mfg
Schleusi

Verfasst:
von

Verfasst: 15.04.2007, 09:22
von dusty
Also strafbar machts Du dich ganz sicher nicht. Wie es Wettberwerbsrechtlich aus sieht weiß ich allerdings nicht.

Das ist keine Rechtsberatung - sondern nur meine Meinung.

Verfasst: 15.04.2007, 09:23
von koboxumi
Wenn du meinst das jemand den du aufgenommen hast dein Kunde ist, kannst du dich sehr schnell strafbar machen.

Wenn du meinst ob du auf eine Seite aus freien Stücken verlinken darfst? Solange du nicht negativ berichtest sollte es kein Problem sein, sonnst würden sich ja Blogger, Google, MSM, Yahoo ... auch alle strafbar machen.

Zum Thema findest du aber einige Beiträge hier im Forum.

Wenn du aber glaubst mit der Verlinkung darfst du den Seitenbetreiber Werbung, Newsletter oder Rechnungen schicken, ... tue es lieber nicht.

Verfasst:
von

Verfasst: 15.04.2007, 09:29
von SeoBlogger.de
"strafbar" (irgendwie der falsche begriff) machst du dich nur wenn du persönliche informationen desjenigen webmasters mit aufnimmst.

Verfasst: 15.04.2007, 09:49
von Schleuseneule
an koboxumi: das ist klar, Rechnungen, Newsletter o.ä. kommt nicht in Frage!
Was meinst Du damit konkret?? "Wenn du meinst das jemand den du aufgenommen hast dein Kunde ist, kannst du dich sehr schnell strafbar machen."

Schleusi

Verfasst: 15.04.2007, 10:59
von koboxumi
Wenn du auf mich verlinkst, heißt das nicht das ich dein Kunde bin.

Wenn du so etwas dann behauptest und wenn auch nur indirekt wie zum Beispiel: Eine Übersicht unserer Kunden finden Sie in unserem Verzeichnis kannst du mächtig Ärger bekommen, da dies ja nicht stimmt.

Verfasst: 15.04.2007, 15:06
von shapeshifter
Mach doch nicht son STress ;)

Du darfst jede Information veröffentlichen, die von den betreffenden Firmen oder Individuen zur Kontakaufnahmen veröffentlicht wurde (deren Website, Handelsregister, blablabla).

Du darfst nicht weiterführende, nicht selbständig veröffentlichte Informationen preisgeben, die nicht im Sinne der Pressefreiheit stehen.

Du darfst diese Informationen nicht absichtlich in einen falschen oder fehlerhaften Zusammenhang bringen, der dem Inhaber zum Nachteil oder Dir zum Vorteil dient.

Natürlich ist das keine Rechtsberatung - aber hey - verklagen kann ich Dich auch, wenn mir die krumme Anzahl deiner Postings nicht passt oder Du zwei unterschiedliche Socken trägst.

Verfasst: 17.04.2007, 19:13
von DonDisco
ich glaube mal gehört zu haben, dass man die adresse von einer firma solange man nichts hinzufügt ohne weiteres in einem branchenverzeichnis veröffentlichen darf. gilt jedoch nicht für privatleute. aber wie gesagt, nur mal so gehört, evtl. vor gericht bitte nicht meinen post angeben :D

Verfasst: 18.04.2007, 12:44
von dawid
Wie arbeiten denn die großen Firmane? Branchenbücher?

Du kannst ja mal nach bestimmten Firmen im Netz suchen und wirst dich unaufgefordert in Branchenbüchern finden, jedoch nur mit Adresse und Firmennamen.

Achte mal auf die großen die ich jetzt hier nicht nennen möchte.
ich denke dann wird dir einiges klar :wink: :idea:

Verfasst: 18.04.2007, 13:06
von shapeshifter
@dawid
Ich steh auf deinen Avatar ;) !!! -> Nein...........doch...........ohhhhhhhhhhhhhhhh !

Verfasst: 18.04.2007, 13:27
von solay
DonDisco hat geschrieben:ich glaube mal gehört zu haben, dass man die adresse von einer firma solange man nichts hinzufügt ohne weiteres in einem branchenverzeichnis veröffentlichen darf. gilt jedoch nicht für privatleute. aber wie gesagt, nur mal so gehört, evtl. vor gericht bitte nicht meinen post angeben :D
hmmm hört sich irgendwie komisch an

stellt euch vor, jemand hackt die Datenbank von YP z.B. und klaut alle Adressdaten. Ein monat später erscheint ein neues Webverzeichnis mit allen öffentlichen Daten (nur die öffentlichen natürlich, damit YP nichts nachweisen kann)

ähnlich könnte man einen eigenen Tool basteln der die Daten ähnlich wie googlebot aus dem netz zieht

wäre das nicht straffbar?

gruß us kölle

Verfasst: 18.04.2007, 14:22
von shapeshifter
jemand hackt die Datenbank(....)und klaut
strafbar
einen eigenen Tool basteln der die Daten ähnlich wie googlebot aus dem netz zieht
nicht strafbar

Verfasst: 18.04.2007, 15:12
von symantec
Normalerweise mus man denjenigen den man in einen Katalog aufnimmt darüber informieren. Dann kann der die Löschung verlangen kommt kein Feedback auf den Eintrag kannst Du ihn wohl drinnen lassen.

Verfasst: 18.04.2007, 15:40
von shapeshifter
Und wo ist jetzt bitte der Unterschied zu den Sumas ? Es gibt keinen - Daten werden zum Zweck der Katalogisierung automatisch erfasst und abgelegt.
Einen ger. Entscheid gegen diese Vorgehensweise kann im Grunde nur erreicht werden, wenn zusätzliche Faktoren zur Geltung kommen (niedere Motive, wettbewerbsrechtl. Verzerrungen, Schutzrechtsverletzungen, blablabla). Das prinzipielle Vorgehen an sich kannst du nicht unterbinden.

Das wäre auch extrem undemokratisch.

Verfasst: 18.04.2007, 16:12
von solay
shapeshifter hat geschrieben:
jemand hackt die Datenbank(....)und klaut
strafbar
einen eigenen Tool basteln der die Daten ähnlich wie googlebot aus dem netz zieht
nicht strafbar
soweit es keiner beweisen kann , bleibt für mich "nicht strafbar"