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Impressum privater Blogs

Verfasst: 06.05.2007, 20:54
von curus
Hi,

ich möchte gerne einen Blog starten, aber nach Möglichkeit dort nicht meinen vollen Namen und meine Adresse veröffentlichen.

Was muss eigentlich rechtlich alles in einem Impressum einer privaten Seite stehen?

Gruß,
curus

Verfasst:
von

Verfasst: 06.05.2007, 21:07
von Anakin
Falls das unter einem Toplevel Domain läuft, kann man deine Daten auch beim jeweiligen Registrar einsehen.

wenn es nicht kommerziell ist reicht auch kontaktmöglichkeit via mail meines wissens..

Verfasst: 06.05.2007, 21:09
von Wirths Media

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Verfasst: 07.05.2007, 00:27
von 128
Eventuel könnte dir hier ein Pseudonym weiterelfen, in der Offline-Presse kannst du das ja schließlich auch verwenden. Nur beim Unterschreiben von Verträgen musst du deinen Richtigen Namen nehmen.

Müsste man direkt mal schauen wie Promis mit Pseudonym ihre Webseiten bei Denic registrieren.

Edit:
Tom-Astor.de: Pseudonym im Impressum und bei Denic
BodoBach.de: Real-Name im Impressum, Pseudonym bei Denic
Heino.de: Bei Denic mit Pseudonym
...

Nun gut, das Beispiel anderer schafft dir keine Sicherheit was Denic angeht, allersdngs sollte wohl für Impressen in Blogs das selbe gelten wie für Journalisten und Autoren auch.

Verfasst: 07.05.2007, 01:56
von net(t)worker
schau mal hier, da ist genau erklärt in welchen Fällen auf ein Impressum verzichtet werden kann:

https://www.linksandlaw.info/hinweisezu ... chnung.htm

bei einem blog dürfte also eine Impressumspflicht vorliegen...
(gab eine Änderung zum 1. März 2007)

wahrscheinlich würde hier dann auch ein "Künstlername" gehen, vorrausgesetzt dieser ist im Ausweis auch eingetragen.... da gibts nen extra Feld für....

auch bei der offline Presse gilt, dass der Herausgeber (Anbieter) namentlich genannt werden muss, ob dann nun ein Autor unter seinem echten Namen oder ein Pseudonym etwas schreibt ist, wie in einem Blog, egal... nur der Anbieter muss eben namentlich genannt sein, zur Not auch mit eingetragenem Künstlernamen, da er ja verantwortlich ist...

Verfasst: 07.05.2007, 13:25
von curus
Hi,

danke für Eure Tipps und Links. Habe mir mal die Blogs von https://www.fridaynite.de/ und https://www.mediadonis.net/ angeschaut. Die haben dort ja auch keinen Namen angegeben.

Auch die Seite von seoFM https://www.seofm.com/ hat kein Impressum oder?

Gruß,
curus

Verfasst: 07.05.2007, 14:17
von 128
net(t)worker hat geschrieben:wahrscheinlich würde hier dann auch ein "Künstlername" gehen, vorrausgesetzt dieser ist im Ausweis auch eingetragen.... da gibts nen extra Feld für....
Vorraussetuung für den Eintrag ist aber wiederum, dass du Veröffentlichungen unter deinem Künstlernamen vorlegen musst, z.B. Zeitungsartikel die du unter diesem Namen verfasst hast.

Also eigentlich wird von dir zunächst erwartet, dass du ohne Eintragung in deinem Personalweis unter deinem Pseudonym veröffentlichst! :idea:

Was noch in Sachen anonymität helfen kann:
Eine com, net oder org Domain. Da kannst du nämlich (je nach Anbieter kostenfrei oder kostenpflichtig) in der Whois-Abfrage deinen Namen und deine Adresse nicht anzeigen lassen. Das lässt dir dann wiederum mehr "Freiheit" mit deinem Impressum wenn du es damit (weniger legaler Weise) nicht so genau nehmen möchtest.

Verfasst: 07.05.2007, 15:09
von lloy
Also ich wär mir da nicht so sicher...

Wenn ein Blog als journalistisch gestaltetes Angebot gewertet wird (was nicht unwahrscheinlich ist und ja jetzt z.B. für Foren wieder einmal bestätigt wurde) gilt -> § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

Und dann is nix mehr mit anonym, zumindest nicht legal...

Mit dem Künstlernamen ist meines Wissens so nicht richtig, weil es ja um den inhaltlich verantworlichen der Webseite geht. Und das sind ja oft nicht die Künstler selbst, sondern

z.B.

EMI Electrola GmbH & Co. KG für Tom Astor.

Heino Kramm = Heino. Admin-C: Jan Mewes

Bodobach: Robert Treutel

Und die sind sehr wohl alle bei der Denic eingetragen. Entweder der Inhaber oder der Admin-C muss hier eine ladungsfähige Anschrift angeben.

Verfasst: 07.05.2007, 15:25
von chrizz
sicher das da §55 gilt? ich dachte immer das wäre jetzt alles im TMG zusammengefasst worden, also Mediendienststaatsvertrag und äh....name vergessen....

Verfasst: 07.05.2007, 15:30
von lloy
Das TMG regelt dabei vorwiegend die technischen und wirtschaftlichen Aspekte von Webseiten, der RStV Fragen, die die Inhalte der Telemedien betreffen. Beide Gesetze gelten nebeneinander. Für das Impressum einer Webseite bedeutsam sind die Bestimmungen in § 5 TMG und § 55 RStV.
Quelle: https://www.linksandlaw.info/Impressums ... gaben.html

Verfasst: 07.05.2007, 15:45
von chrizz
vielen dank für den link. wenn ich das jetzt also richtig verstanden habe muss eigentlich jeder (bis auf wenige ausnahmen) sich an §5 TMG orientieren. Und wenn dann journalistische inhalte (also eigentloch Blogs) bereitgehalten werden, dann muss für die Angaben, die dem §5 TMG entsprechen auch noch ein Verantwortlicher genannt werden....
also
Impressum
Max Mustermann
Adresse
Adresse
Telefon
E-Mail

Verantwortlich für Inhalte der Webseite Max Mustermann, anschrift s.o.

manmanman....da soll man als normalsterblicher nochmal durchsteigen....

P.S.: das da oben ist kein Musterimpressum, sondern nur meine Interpretation...;)

Verfasst: 07.05.2007, 15:55
von curus
also sind die angegebenen blogs rechtlich so nicht ok?

Verfasst: 07.05.2007, 16:12
von chrizz
laut dem in Iloy verlinkten Artikel müssten diese Blog m.E. auch ein Impressum haben, weil's journalistisch/redaktioneller Content ist.

Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Verfasst: 07.05.2007, 16:30
von curus
ja, aber auch bei einer .net oder .com domain?

Verfasst: 07.05.2007, 16:36
von chrizz
das ist ne gute Frage. ich würde sagen, wenn Du deinen Wohnsitz in DE hast, dann gilt für dich auch DE-Recht.
Allerdings gibts hier noch ne andere Diskussion und da wird wieder (wie soltle es in der deutschen juriterei auch anders sein) was anderes behauptet....
https://www.abakus-internet-marketing.d ... 51995.html

also was nun wirklich gilt.....hm....k.A