Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Wieso UST-Steuerbefreiung bei Kleingewerbe???

Hier können Sie Ihre Fragen zum Thema Suchmaschinenoptimierung (SEO) / Positionierung stellen
themaster3000
PostRank 3
PostRank 3
Beiträge: 81
Registriert: 29.05.2007, 15:27

Beitrag von themaster3000 » 29.05.2007, 15:59

Kleinunternehmer kommen in den Genuss ;) der Steuerbefreiung, aber nach meiner Kalkulation ist die Steuerbefreiung für niemanden ratsam!!! Ein Verständnisproblem meinerseits? oder Tatsache? Bitte klärt mich auf! (Rechenbsp anhand realistischen Beispiel)

Bei einem Kleingewerbe, wenn ich keine MWST ausweisene: Heisst doch im Klartext, ich kaufe Waren bsp. für 5.000€ (+950€ Einfuhrzoll) ein, und verkaufe sie für 7.000€ (bei eBay) weiter. Aus diesen 1.050€ Gewinn zieht sich das FA dann die 19 %, bleiben mir also 850,50€ Reingewinn!

Bei einem Kleingewerbe, wenn ich MWST schon ausweise: Heißt doch im Klartext, ich kaufe Waren bsp. für 5.000€ (+950€ Einfuhrzoll) ein, und verkaufe sie für 7.000€ (bei eBay) weiter. Die im Verkaufspreis 7.000€ beinhaltete UST 1.117,65€ will das Finanzamt, und gibt mir meine VST 950€ zurück! Also bleiben mir (1.050€ - 167.65€) 882,35€ Reingewinn!

=> INSGESAMTE ERSPARNIS BEI UST-BEFREIUNG 31,85€

Damit hätte ich meine Frage selbst beantwortet, schliesslich spart man 31,85€ (ja, nur!) bei 8.000€ Umsatz, aber sobald ich diese 31,85€ wieder von Nahrung oder Zigaretten (oder sei es das Telefon) absetze, ist es doch vorteilhafter die Steuervergünstigung nicht in Anspruch zu nehmen.

Also für welche Kleingewerbebetreibende ist eine Steuerbefreiung von Vorteil??? Eigentlich für niemanden oder täusche ich mich?

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


chrizz
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3044
Registriert: 05.07.2006, 10:37
Wohnort: Berlin

Beitrag von chrizz » 29.05.2007, 16:15

hm. wenn du die waren aber nicht bei ebay loswirst, oder weniger dafür bekommst, dann bekommst du zumin die UST wieder. Im schlimmsten fall bekommst du also vom FA mehr wieder, als du zahlen müsstest...:) Insofern sollte man sich da von nem Steuerberater beraten lassen. Die haben sicherlich den Durchblick welche Vorteile es da gibt....:)

themaster3000
PostRank 3
PostRank 3
Beiträge: 81
Registriert: 29.05.2007, 15:27

Beitrag von themaster3000 » 29.05.2007, 16:25

chrizz hat geschrieben:hm. wenn du die waren aber nicht bei ebay loswirst, oder weniger dafür bekommst, dann bekommst du zumin die UST wieder. Im schlimmsten fall bekommst du also vom FA mehr wieder, als du zahlen müsstest...:) Insofern sollte man sich da von nem Steuerberater beraten lassen. Die haben sicherlich den Durchblick welche Vorteile es da gibt....:)
@chrizz: Ääähhh ja, aber ich weiß doch bereits die Vorteile der UST-Besteuerung, meine Frage bezieht sich aber auf genau das Gegenteil! Nämlich worin die Vorteile der UST-Steuerbefreiung liegen!!!

Ice Man
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2477
Registriert: 04.06.2003, 19:16

Beitrag von Ice Man » 29.05.2007, 16:39

Aus diesen 1.050€ Gewinn zieht sich das FA dann die 19 %, bleiben mir also 850,50€ Reingewinn!
Wieso ?
Wenn du befreit bist, dann sind deine Endpreise ohne Mwst.
Du darst auch keine Mwst. ausweisen.

In den Fall wäre dein Gewinn dann 1.050€.

themaster3000
PostRank 3
PostRank 3
Beiträge: 81
Registriert: 29.05.2007, 15:27

Beitrag von themaster3000 » 29.05.2007, 17:08

Ice Man hat geschrieben: Wieso ?
Wenn du befreit bist, dann sind deine Endpreise ohne Mwst.
Du darst auch keine Mwst. ausweisen.
Genau aus diesem Grund habe ich in meinem Rechenbeispiel eBay erwähnt, die Privatkäufer kümmert das nicht ob 19% MWST inklusive sind oder nicht!!! wenn ich meine Artikel nun mit oder ohne UST-Befreiung für insgesamt 7.000€ anbiete ist denen egal, und genau das wäre meine Käuferschicht! Nähmlich die Leute die es nicht kümmert ob nun UST ausgewiesen ist oder nicht, weil sie es selbst nicht absetzen!!!

Auch wenn ich eine MWST letztendlich ausweise (erster Gedanke: Ich spare mir das Geld), ich muss immernoch die volle VST bei Einkauf zahlen!!!

Schwede
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 495
Registriert: 09.10.2005, 12:41

Beitrag von Schwede » 29.05.2007, 17:16

Laut meinem Steuerberater macht die Umsatzsteuerbefreiung nur wenig Sinn, wenn man einen Handel betreibt. (Wegen der Vorsteuer)

Es macht aber bei Dienstleistungsangeboten oft sehr viel Sinn. Wenn man zum Beispiel eine Dienstleistung für Privat anbietet und keine UST berechnen muss, kann man eben diese Dienstleistung deutlich günstiger anbieten und somit leichter Kunden gewinnen.

Gruss

Schwede

themaster3000
PostRank 3
PostRank 3
Beiträge: 81
Registriert: 29.05.2007, 15:27

Beitrag von themaster3000 » 29.05.2007, 17:35

Schwede hat geschrieben: Es macht aber bei Dienstleistungsangeboten oft sehr viel Sinn.
Ja, ich habs mir nochmal durchgerechnet, aber wird bei der UST-Befreiung für Unternehmer wirklich nicht der Unternehmensgewinn versteuert, weil das Beispiel mit Dienstleistungen und UST-Befreiung nur in diesem Fall auch zutrifft

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 29.05.2007, 17:59

Deine Rechnung ist schlichtweg falsch....
themaster3000 hat geschrieben: Bei einem Kleingewerbe, wenn ich keine MWST ausweisene: Heisst doch im Klartext, ich kaufe Waren bsp. für 5.000€ (+950€ Einfuhrzoll) ein, und verkaufe sie für 7.000€ (bei eBay) weiter. Aus diesen 1.050€ Gewinn zieht sich das FA dann die 19 %, bleiben mir also 850,50€ Reingewinn!
wenn du keine MwSt. ausweist, bekommt das Finanzamt auch keine 19%, auch nicht aus dem Gewinn.....

also würde die Rechnung folgendermaßen Aussehen:

Ausgaben: - 5.950,-
Einnahmen: + 7.000,-
Gewinn: 1.150,-


mit MwSt siehts dann so aus:
Ausgaben: - 5.950,-
Vorsteuererstattung: + 950,-
Einnahmen: + 7.000,-
Umsatzsteuerzahlung: - 1.117,65
Gewinn: 882,35

und so ist ein deutlicher Unterschied zu erkennen...

zusätzlich ist natürlich bei der MwSt befreiung wesentlich weniger Papierkram zu machen....

aber ein Vorteil der Umsatzsteuerpflicht ist, dass man die Vorsteuer für sämtliche Ausgaben erstattet bekommt, nicht nur für die Handelsware, sondern auch Telefon, Büromaterial etc...

die obige Rechnung stimmt aber nur solange du an Endverbraucher verkaufst, für einen Firmenkunden sieht die Rechnung anders aus, da dieser ja selber wieder die bezahlte Vorsteuer erstattet bekommt..

die Rechnung aus Sicht einer Firma:

Lieferant ist umsatzsteuerbefreit:
Kosten für Lieferung: - 7.000,-
Vorstererstattung: 0,-
wirkliche Kosten: 7.000,-


Lieferant weist UmSt aus:
Kosten für Lieferung: - 7.000,-
Vorsteuererstattung: + 1.117,65
wirkliche Kosten: 5882,35

wenn man also die Auswahl hat ob man sich von der Umsatzsteuer befreien lassen soll oder nicht, sollte man sich daran halten ob man größtenteils Firmenkunden hat oder eben nur Endverbraucher... und dabei ist es egal ob man einen Handel oder eine Dienstleistung anbietet...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 29.05.2007, 18:01

themaster3000 hat geschrieben:Auch wenn ich eine MWST letztendlich ausweise (erster Gedanke: Ich spare mir das Geld), ich muss immernoch die volle VST bei Einkauf zahlen!!!
Falsch... wenn du die MwSt auf deinen Rechnungen ausweist, musst du Umsatzsteuerpflichtig sein, und bekommst die Vorsteuer voll erstattet...

themaster3000
PostRank 3
PostRank 3
Beiträge: 81
Registriert: 29.05.2007, 15:27

Beitrag von themaster3000 » 29.05.2007, 18:13

@net(t)worker: Danke für die Berechnung, ich denk jetzt hab ichs begriffen, zumindest sollte man abwägen was man alles von der Steuer absetzen könnte und wie groß die Gewinnspanne ist (z.b. man kann das Produkt nur mir 5% Gewinn absetzen) dann wär die UST-Besteuerung sinnvoll.

Bei wenig Fix-Kosten (also keine bzw. wenig Vorsteuer zum verrechnen) und großer Gewinnspanne (und wenn der Kundenkreis überwiegend Privat ist) dann mit UST-Steuerbefreiung!!!

VIELEN DANK!!!
net(t)worker hat geschrieben:
themaster3000 hat geschrieben:Auch wenn ich eine MWST letztendlich ausweise (erster Gedanke: Ich spare mir das Geld), ich muss immernoch die volle VST bei Einkauf zahlen!!!
Falsch... wenn du die MwSt auf deinen Rechnungen ausweist, musst du Umsatzsteuerpflichtig sein, und bekommst die Vorsteuer voll erstattet...
Da liegt wohl ein Verständigungsproblem vor, ich wollte mit dem beschriebenen nur sagen, dass ich in eBay ein Produkt immer zum selben Preis anbieten kann, ob jetzt 7.000€ ohne UST-Ausweis, oder 7.000€ (davon 1.330€ UST) wird den Privatkäufer wenig interessieren, da er die UST steuerrechtlich nicht geltend macht.

themaster3000
PostRank 3
PostRank 3
Beiträge: 81
Registriert: 29.05.2007, 15:27

Beitrag von themaster3000 » 29.05.2007, 18:19

net(t)worker hat geschrieben:Deine Rechnung ist schlichtweg falsch....
themaster3000 hat geschrieben: [...] also würde die Rechnung folgendermaßen Aussehen:
Ausgaben: - 5.950,-
Einnahmen: + 7.000,-
Gewinn: 1.050,-

mit MwSt siehts dann so aus:
Ausgaben: - 5.950,-
Vorsteuererstattung: + 950,-
Einnahmen: + 7.000,-
Umsatzsteuerzahlung: - 1.117,65
Gewinn: 882,35

und so ist ein deutlicher Unterschied zu erkennen...[...]
Ist der Fettgedruckte Gewinn mein Reingewinn, oder muss dieser noch über die Einkommensteuer errechnet werden?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 29.05.2007, 18:25

themaster3000 hat geschrieben:..... selben Preis anbieten kann, ob jetzt 7.000€ ohne UST-Ausweis, oder 7.000€ (davon 1.330€ UST) ....
Rechenfehler... um auf 1.330 zu kommen hast du jetzt 19% von 7.000 gerechnet, also die 7.000 als 100% genommen... die 7.000 sind aber bereits 119%, die Summe(119%) setzt sich ja aus dem Nettopreis (100%) und der MwST. (19%) zusammen... so sind in 7.000 € nur 1.117,65 € MwST. enthalten... :wink:

Pompom
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3751
Registriert: 10.09.2004, 16:38

Beitrag von Pompom » 29.05.2007, 18:26

Wenn du ein Gewerbe betreibst, bist du Einkommenssteuerpflichtig.
Auch wenn dieses z.B. als nebenberufliches Kleingewerbe betrieben wird.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 29.05.2007, 18:29

themaster3000 hat geschrieben:Ist der Fettgedruckte Gewinn mein Reingewinn, oder muss dieser noch über die Einkommensteuer errechnet werden?
es ist der Gewinn deines Gewerbes.... privat wirst du das aber noch versteuern müssen..... und egal ob Umsatzsteuerpflichtig oder nicht, die Einkommenssteuer fällt immer an, ist aber wie gesagt ein "Privatvergnügen", hat also mit dem Gewerbe nu nix mehr zu tun...

themaster3000
PostRank 3
PostRank 3
Beiträge: 81
Registriert: 29.05.2007, 15:27

Beitrag von themaster3000 » 29.05.2007, 18:42

net(t)worker hat geschrieben: [...]Rechenfehler... um auf 1.330 zu kommen hast du jetzt 19% von 7.000 gerechnet, also die 7.000 als 100% genommen... [...]
Ja Rechenfehler, ich habs kurz danach auch bemerkt, wollts nur nicht sagen, weil ich sonst zu viel Verwirrung in das Forum gebracht hätte!!! Sorry, aber danke, dass du es mir erklären wolltest!

pompom hat geschrieben:Wenn du ein Gewerbe betreibst, bist du Einkommenssteuerpflichtig.
Auch wenn dieses z.B. als nebenberufliches Kleingewerbe betrieben wird.
Weißt du zufällig was mir dann nach Einkommensteuererklärung in etwa übrig bleibt? (das deutsches Steuerrecht ist Wahnsinn!!!)

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag