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dabei spielt ja auch noch eine Rolle was für Einnahmen du sonst noch hast, also was du im Jahr an Gesamteinnahmen hast, ebenso spielt hier die Steuerklasse eine Rolle etc..... kann also sein, dass du garkeine Einkommensteuer zahlen musst, kann aber genauso gut sein, dass du 40% oder mehr an Einkommensteuer zahlen musst...themaster3000 hat geschrieben:Weißt du zufällig was mir dann nach Einkommensteuererklärung in etwa übrig bleibt? (das deutsches Steuerrecht ist Wahnsinn!!!)pompom hat geschrieben:Wenn du ein Gewerbe betreibst, bist du Einkommenssteuerpflichtig.
Auch wenn dieses z.B. als nebenberufliches Kleingewerbe betrieben wird.
Ja das habe ich bereits vorher berücksichtigt. Das mit der Gewährleistung ist gar kein Problem! Ich verkaufe Teile aus Aluminium und Verschleißteile! Deshalb werden die wenigsten Käufer die 2 Jahre Gewährleistung in Anspruch nehmen!net(t)worker hat geschrieben:aber ein Punkt bei der ganzen Angelegenheit hast du noch garnicht berücksichtigt... Wenn du gewerblich handelst, egal ob so oder über ebay, du musst dann den Endkunden 2 Jahre Gewährleistung geben....
Das ist meist bei Großgeräten (Waschmaschine, Fernseher) der Fall. Bei günstigen Anschaffungen mache ich die Erfahrung, dass Käufer in eBay wie verrückt auf Gebrauchtware von privat bieten, als Neuware vom gewerblichen VK kaufen.net(t)worker hat geschrieben:Und so kann sich eine Umsatzsteuerbefreiung auch als Verkaufsbremse erweisen.... Es zeigt ja im Grunde, dass dieser Handel nur nebenbei betrieben wird, und wer weis ob dieser Verkäufer in einem Jahr das Gewerbe überhaupt noch hat, und ich ein teures Gerät im Rahmen der Gewährleistung ersetzt bekommen kann... gut, auch eine Umsatzsteuerpflicht garantiert nicht, das die gewerbe in 1 Jahr noch betrieben wird, aber es wirkt auf jeden Fall seriöser....
Von 7.000EUR Monatsumsatz träume ich!! An einen solchen Umsatz werde ich nicht kommen, und falls doch kann man gut mit Preiserhöhungen (15%) entgegenwirken, das reduziert zwar das Kaufverhalten (60% weniger Käufer), kann aber meinen Gewinn pro Artikel verdoppeln (bei 10% Gewinnerwartung vom Umsatz, bereiche ich mit mit zusätzlichen 15% wie beschrieben)!net(t)worker hat geschrieben:Und wenn du vorhast einmal monatlich diese 1.150,- zu verdienen, also monatlich 7.000,- Umsatz hast, ist eh nix mit Umsatzsteuerbefreiung, da hierfür der Umsatz zugrunde gelegt wird, nicht der Gewinn... und im ersten Jahr darfste glaube ich nur um die 17.000,- Umsatz haben damit du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen kannst... und in den Folgejahren darf es auch jeweils nur um die 50.000,- Jahresumsatz sein... also mit der Gewinnspanne aus deinem Beispiel wird es nix mit 1.000 monatlich nebenbei und
Danke, das muss ich noch mit einem Steuerberater regeln, weil ich bin noch Schüler 12.Kl und meine Eltern empfangen Kindergeld, ob das gestrichen wird oder nicht ist bis jetzt noch unklar!net(t)worker hat geschrieben:dabei spielt ja auch noch eine Rolle was für Einnahmen du sonst noch hast, also was du im Jahr an Gesamteinnahmen hast, ebenso spielt hier die Steuerklasse eine Rolle etc..... kann also sein, dass du garkeine Einkommensteuer zahlen musst, kann aber genauso gut sein, dass du 40% oder mehr an Einkommensteuer zahlen musst...
Ja, ich beziehe Ware hauptsächlich aus Drittländern (außerhalb EU!) aber wieso führt das bei UST-Befreiung zu einem Nachteil?seonewbie hat geschrieben:Nach dem was ich so im Bekanntenkreis erlebt habe ist ein
Kleingewerbe nur sinnvoll solange Du die meisten Rechnungen
aus Deutschland oder zumindest der EU bekommst. Sobald
Du waren aus dem Ausland Zoll (auch noch non EU) hast
wird es wirklich schwierig und ich denke auch das Du dann
schlechter weg kommst mit dem Kleingewerbe.
themaster3000 hat geschrieben:Ja, ich beziehe Ware hauptsächlich aus Drittländern (außerhalb EU!) aber wieso führt das bei UST-Befreiung zu einem Nachteil?seonewbie hat geschrieben:Nach dem was ich so im Bekanntenkreis erlebt habe ist ein
Kleingewerbe nur sinnvoll solange Du die meisten Rechnungen
aus Deutschland oder zumindest der EU bekommst. Sobald
Du waren aus dem Ausland Zoll (auch noch non EU) hast
wird es wirklich schwierig und ich denke auch das Du dann
schlechter weg kommst mit dem Kleingewerbe.
VST (egal ob Zoll oder Deutsche VST) werden bei UST-Befreiung sowieso nicht erstattet, nicht?
Sorry, aber das ist falsch. Wenn ein Kleinunternehmer auf seiner Rechnung KEINE Mwst ausweist, dann kriegt der Rechnungsempfänger auch keine 19% Vorsteuer vom Finanzamt wieder! (Denn schließlich zahlt der Kleinunternehmer die 19% ja eben nicht an das Finanzamt.)128 hat geschrieben: Wenn der Kunde selbst Unternehmer ist, bekommt er die USt so und so
nope... entweder man ist umsatzsteuerpflichtig, dann weist man die MwSt immer aus, oder man ist befreit und weist sie nie aus....Caretaker hat geschrieben:Muss man bei Transaktionen mit privaten Verbrauchern (Ebay) nicht sowieso immer Mehrwertsteuer ausweisen?
Die Befreiung bezieht sich doch nur auf die Umsatzsteuer, die bei Transaktionen zwischen Unternehmen fällig wird.
Doch, das ist schon richtig, der Satz geht nämlich weiter.afb hat geschrieben:Sorry, aber das ist falsch.128 hat geschrieben: Wenn der Kunde selbst Unternehmer ist, bekommt er die USt so und so
* damit, dass der Kleinunternehmer keine USt ausgewiesen und abgerechnet hat.128 hat geschrieben:Wenn der Kunde selbst Unternehmer ist, bekommt er die USt so und so wieder zurück, ist er aber keiner, spart der Kunde damit* 19%.
schon klar, es ist ein durchlaufender posten... aber durch die Umsatzsteuerpflicht reduzieren sich durch die Vorsteuererstattung deine Ausgaben, in beiden Fällen nimmst du nun 5.000 € ein, MwSt schon abgezogen.... wenn deine Einkaufskosten für die gelieferten Produkte nun aber 3.500,-€ zzgl. MwSt. betragen, hat der Steuerpflichtige einen Überschuss von 1.500,- erwirtschaftet, der Kleinuntrnehmer aber nur von 835,- € da er die Vorsteuer nicht ersetzt bekommt, aber dennoch zahlen muss... wenn beide in Ihrer Kalkulation nun 1.000 € verdienen wollen, kann der Umsatzsteuerpflichtige noch 500,- € im Preis runtergehen, während der Kleinunternehmer noch 165,- € draufschlagen müsste...Margin hat geschrieben:Warum sollte es für Firmenkunden einen Unterschied machen, ob ich nun die MwST ausweise oder nicht - rein monetär betrachtet?
Wenn ich eine Dienstleistung für 5.000 € anbieten kann - das ist die Summe, die ich haben muss - dann ändert sich für niemanden irgendetwas, ob mit MwSt oder ohne.
Schlage ich auf meine 5.000,- € die MwSt drauf, muss ich sie ans FA abführen und der Firmenkunde holt sie sich wieder - viel Arbeit für nix. Ein reiner durchlaufender Posten.