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Rechnungen schreiben ohne Steuernummer?
Verfasst: 08.06.2007, 12:09
von themaster3000
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Kleinunternehmen!
Eigentlich darf man sofort nach der Gewerbeanmeldung (im rathaus, Bürgerbüro etc.) mit seiner gewerblichen Tätigkeit anfangen (z.B. Onlineshop und bei eBay verkaufen).
Nun habe ich überraschend im Finanzamt erfahren, dass ich in jeder ausgestellten Rechnung eine Steuernummer angeben muss (diese aber erst in 1-2 Monaten bekannt gegeben wird!)
Rechtmäßif bin ich berechtigt bereits etwas zu verkaufen, darf aber keine Rechnungen schreiben ohne Angabe einer Steuernummer.
=> Kunden werden sich ärgern keine Rechnung erhalten zu haben!
Was mach ich nun? Klein-Gewerbe sofort einstellen und die paar Wochen abwarten bis das Finanzamt mir die Steuernummer zuteilt?
Bin euch für Antworten sehr dankbar!
(Wie habt ihr das bewältigt? Habt ihr auch alle eure Steuernummer abgewartet?)
Verfasst:
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Verfasst: 08.06.2007, 12:21
von ducky
Ich weiss nicht, ob das korrekt war, aber ich habe damals auf meinen Rechnungen immer geschrieben: "Steuer-Nr. beantragt beim FA Pusemuckel"
Verfasst: 08.06.2007, 12:28
von themaster3000
Super danke, das ist sehr hilfreich, ich denke das mach ich dann genauso!
Die Kunden werden die Rechnung nur zu Gewährleistungszwecken gebrauchen! Evtl. werde ich eine "ordnungsgemäße" Rechnung via MAil nachsenden (sobald ich eine Steuernummer habe).
Noch eine Frage: Muss ich die Steuernummer in meinen Onlineshop angeben? Oder reicht es aus, wenn ich angebe, dass ich die Nummer beantragt ist?
Verfasst: 08.06.2007, 13:01
von Litte Affiliate
Deine Steuernummer geht niemanden etwas an. Auf dem Schreiben in dem das FA Dir Deine St.Nr. mitteilt wird es sinngemäß heißen: "nicht zur Veröffentlichung geeignet".
Verfasst: 08.06.2007, 13:15
von ducky
Das stimmt nicht, du mußt als Kaufmann auf deinen Geschäftspapieren die Steuer-Nr. drauf schreiben.
Verfasst: 08.06.2007, 13:16
von Synapse
als Kleinunternehmer ist er aber KEIN Kaufman
Verfasst: 08.06.2007, 13:17
von Pompom
Verfasst: 08.06.2007, 13:17
von Dante
Die Steuernummer an sich ist nicht unbedingt Pflicht. Wenn man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, muss man die Steuernummer nicht angeben, ansonsten schon.
siehe auch Umsatzsteuergesetz § 14 Ausstellung von Rechnungen:
(...)
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
(...)
Verfasst: 08.06.2007, 13:24
von net(t)worker
Ausnahmen gibts aber bei Rechnungen bis zu einem Betrag von 100,- €.... hier gelten andere Pflichtangaben, nicht ganz so umfangreich...
Aberr soweit ich weis muss auch ein Kleinunternehmer auf rechnungen über 100,-€ eine Angabe der Steuernummer oder UST-ID vornehmen...
und bei Privatkunden muss man auch darauf hinweisen, dass die Rechnung mind. bis zum ende des übernächsten Jahres aufbewahrt werden muss, aufgrund irgendeines § zur Bekämpfung von Schwarzarbeit....
Verfasst: 08.06.2007, 13:34
von seikodäd
mittlerweile sind's 150 eur, bis zu deren höhe eine rechnung als "kleinbetragsrechnung" gilt. bei solchen rechnungen kann man die steuernummer sowie einige anderen angaben, wie schon gesagt wurde, gerne weglassen. (trotzdem ist ein hinweis auf die noch nicht erteilte steuernummer natürlich eine gute idee, denn je mehr transparenz, umso weniger aufmerksamkeit vom fiskus, umso geringer die wahrscheinlichkeit einer betriebsprüfung.)
Verfasst: 08.06.2007, 19:59
von themaster3000
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, ich denke das ist noch ein langer steiniger Weg bis alles Startbereit ist (besonders Recht)!
net(t)worker hat geschrieben:und bei Privatkunden muss man auch darauf hinweisen, dass die Rechnung mind. bis zum ende des übernächsten Jahres aufbewahrt werden muss, aufgrund irgendeines § zur Bekämpfung von Schwarzarbeit....
Heißt das nun, dass ich auf allen Rechnungen (bzw. von Privatkäufern) darauf hinweisen muss, dass Rechnungen aufbewahrt werden müssen?
Verfasst: 08.06.2007, 22:29
von joorek
ich hab mein FA so lang genervt, bis sie mir eine Steuer Nr. zugewiesen haben.
Verfasst: 08.06.2007, 22:51
von MikeK
Wenn ich Pompoms Link folge, steht da:
# Unternehmer
1. Jeder Unternehmer, ...
Nicht verpflichtet zur Angabe der Steuernummer in der Rechnung sind Kleinunternehmer ...
Demnach ist nicht die Rechnungshöhe, sondern die Einstufung als Kleinunternehmer relevant, oder? Später ist zwar noch die Rede davon, dass auf Kleinbetragsrechnungen ebenfalls keine ausgewiesen werden muss. (Aber nur im Falle der normalen Ausweisungspflicht.)
Jetzt frage mich aber bitte nicht nach der Definition eines Kleinunternehmer ...
Ciao,
Mike
Die Sache mit der Rechnung per Mail
Verfasst: 09.06.2007, 06:48
von BiggiMe
Bezüglich deines Vorhabens eine neue Rechnung per E-Mail nachzuschicken würde ich an deiner Stelle sehr vorsichtig sein.
Denn für den Versand von Rechnungen via E-Mail gibt es auch besondere Auflagen, z.B. das die Rechnung rechtsgültig signiert ist ansonsten ist sie ungültig.
Hier gibs weitere Infos:
Rechnungen per E-Mail
Re: Die Sache mit der Rechnung per Mail
Verfasst: 09.06.2007, 15:34
von net(t)worker
BiggiMe hat geschrieben:Denn für den Versand von Rechnungen via E-Mail gibt es auch besondere Auflagen, z.B. das die Rechnung rechtsgültig signiert ist ansonsten ist sie ungültig.
Hier gibs weitere Infos:
Rechnungen per E-Mail
Das mit den signierten Rechnungen per eMail ist nur wichtig, wenn die MwSt. ausgewiesen wird. Denn damit eine Firma dann die Vorsteuer ziehen kann, muss diese Rechnung signiert sein...
Bei reinen Privatkunden oder Umsatzsteuerbefreiung wäre eine signatur also nicht nötig, da hier sowieso keine Vorsteuer erstattet werden kann.