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Gewerbeaufnahme (ebay shop) ohne Steuernummer?

Verfasst: 26.07.2007, 06:44
von SugarDoll
Guten morgen =)

Ich sitze gerade vor meinem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" und bin am grübeln....
Mein Gewerbe läuft seit Montag (23.7.), am Mittwoch hab ich mir den Fragebogen beim Finanzamt besorgt und mir wurde gesagt, das es gut 3-4 Wochen dauern kann, bis ich meine Steuernummer etc bekomme.
Jetzt würde mich interessieren, ob ich meine Sachen bei ebay jetzt schon verkaufen kann, bzw ob das gleich möglich ist, sobald das Gewerbe angemeldet ist oder ob man tatsächlich erst auf Reaktion vom Finanzamt warten muss.
Bei mir trifft zudem die Kleinunternehmer-Regelung zu, das heißt, ich würde keine Rechnungen schreiben etc.
Ich habe nur keine Lust, irgendwas falsch zu machen, nicht das es gleich heißt: Steuerhinterziehung oder sowas =)

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Verfasst: 26.07.2007, 07:38
von lumbert
Meines Wissens nach kannst Du sofort anfangen - sicherheitshalber nochmal beim FA nachfragen. Wichtiger ist vielmehr das Du auch beim Gewerbeamt Dein Gewerbe anmeldest und zwar *sehr* zeitnah zum Start, ansonsten gibt es ein Bußgeld, wenn Du das irgendwann mal nachholst.

Noch eine Ergänzung: Da Du Deine Steuernummer in den Angeboten mit angeben mußt um die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen, mußt Du selbst abschätzen ob es das Risiko einer Abmahnung durch die Konkurrenz wert ist.

Verfasst: 26.07.2007, 07:48
von SugarDoll
Mein Gewerbe hab ich ja angemeldet, es läuft wie gesagt seit Montag =)

Und, ich dachte, wie schon in einigen vorangegangenen Posts, die Steuernr. muss nicht angegeben werden. Bei vergleichbaren Ebay Shops (also die, die dem ähnlich sind, was ich vor habe) werden auch keine Steuernummern angegeben...

Jetzt bin ich etwas verwirrt =/

Verfasst: 26.07.2007, 08:18
von superolli
Denk halt an das Impressum und schreib mindestens rein, dass die Steuernummer beantragt ist. Hast Du eine USTId.Nr.?

Denk bitte bei Gewerbetreibender insbesondere auf Ebay daran, dass Du deinen Widerrufspflichten etc. nachkommst. Große fiese Abmahnfallen lauern da. Such mal bei deN suchmaschinen unter Internetrecht Rostock, da findest Du relativ viel zu dem Thema.

Verfasst: 26.07.2007, 09:03
von marc75
Hast Du eine USTId.Nr.?
Die kann man nicht vor der eigentlichen Steuernummer beantragen. Darüber hinaus wird die nur benötigt wenn man EU weit Handel betreiben will (Einkauf / Verkauf).

Im Impressum muss keine Steuernummer angegeben werden. NUR wenn man eine UStId besitzt muss man diese dort angeben.

Verfasst: 26.07.2007, 09:23
von c23
Es ist hier wohl wie in jedem Forum, einer sagt ja, ein anderer nein. Nur wem soll man glauben?

Ich versuche es deshalb immer mit einer Quellenangabe:

https://www.legalershop.de/einzelne-seiten/impressum/

In diesem Impressum ist keine Steuernummer angegeben und da es sich hier um eine Seite für Rechtssichere Internetshops handelt, wird man wohl auch keine benötigen.

und noch ein Link zum Thema:

https://www.internetrecht-rostock.de

Gruß
c23

Verfasst: 26.07.2007, 10:48
von e-fee
Wenn man Kleinunternehmer ist, wird man wohl auch kaum eine Umsatzsteuer-ID haben - und diese dann logischerweise auch nicht angeben müssen.
So denke ich mal.
Und die normale Steuernummer muss nach allem, was ich bislang gelesen und gehört und erklärt bekommen habe, nicht ins Impressum etc. - hab mal gelesen, dass damit dann sogar Schindluder getrieben werden könnte?

Rechnung schreiben muss man aber doch trotzdem als Kleinunternehmer? Da entfällt doch nur der Umsatzsteuerpflicht, Pflicht zur Bilanzierung (stattdessen einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung)?

Verfasst: 26.07.2007, 11:30
von lumbert
Ja, stimmt - das mit der Steuernummer bezog sich auf die UstId - das war heute morgen doch noch zu früh ... :-)

Verfasst: 26.07.2007, 12:39
von superolli
Die Aussagen hier stimmen alle.
Steuernummer muss bislang NICHT erscheinen,
USTIDNr, sofern anwendbar, auf jeden Fall.

Denkt aber bitte daran, dass seit Anfange des JAhres besondere VERBINDLICHE Regelungen gelten z.B. für Absendeangaben von Emails.

Ich habe die genauen Regelungen nicht im Kopf, weil ich generell beides angebe.

Ebay hat übrigens im Ebay-Rechtsportal sehr nützliche Hinweise für Gewerbetreibende für dieses Thema. Bemüh mal eine Suchmaschine.
Seit neuestem auch eine Muster-Ebay-Widerrufsbelehrung! Zwar ohne Obligo, aber immerhin

Re: Gewerbeaufnahme (ebay shop) ohne Steuernummer?

Verfasst: 26.07.2007, 12:49
von net(t)worker
SugarDoll hat geschrieben:Bei mir trifft zudem die Kleinunternehmer-Regelung zu, das heißt, ich würde keine Rechnungen schreiben etc.
Auch ein Kleinunternehmer muss Rechnungen schreiben, nur eben ohne MwSt.

Auf den Rechnungen gehört die Steuernummer aber drauf, und solange keine erteilt ist, kann man, soweit ich weis, einfach schreiben, dass die Steuernummer beantragt wurde, ggf. mit Hinweis auf das zuständige Finanzamt...

Solange du keine UST-ID hast, musst du im Internet auch nix angeben.... und solange du als Kleinunternehmer von der USt befreit bist, ist es eh fraglich ob eine UST-ID für dich überhaupt sinnvoll ist....