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Säumige Zahler - wie regelt ihr das?!
Verfasst: 13.09.2007, 10:28
von Dembarko
Hallo,
Wie geht ihr mit säumigen Zahlern um, welche ein Angebot schriftlich bestätigt haben?
Auftrag wurde Ordnungsgemäss abgeliefert und auch abgenommen.
Ging um einen Onlineshopservice.
PS: Mir grad das 1. Mal passiert
Mich interessieren eure Meinungen und Vorgehensweisen, wollt schon den Server lahm legen,

*nein war´n Scherz*
Verfasst:
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Verfasst: 13.09.2007, 10:40
von michi_wien
Inkassodienste, russische Eintreiber hinschicken, Service stilllegen und dann klagen (frage der Höhe der Schuld.)
Verfasst: 13.09.2007, 10:46
von Dembarko
Der Betrag ist niedrig, nur war eine längere Betreuung in Sicht und die
Zahlung auf Rechnung wurde anscheind vom Auftraggeber ausgenutzt,

Verfasst: 13.09.2007, 10:48
von maggl
Bei Neukunden grundsätzlich vorab eine Anzahlung.
Verfasst: 13.09.2007, 10:52
von Dembarko
Tja, ich hab mir das auch schon überlegt gehabt, jedoch sehe ich diese
Zahlungsmöglichkeit auch so, dass der Kunde mir damit zeigt ... aha, dort
könnte eine längere Betreuung erfolgen, darauf baut ja dann auch Vertrauen
im Kunden-Support usw. auf ... hoffe ihr versteht was ich damit meine
Nun gut, wie kann ich die Sache rechtlich sicher machen?
Habe ihn bereits per E Mail angeschrieben, auch die Lesebestätigung bekommen
doch keine ANtwort oder gar einen Rückruf.
Verfasst: 13.09.2007, 10:53
von unknownsoul
Verfasst: 13.09.2007, 10:55
von Holger Grintz
Kann er nicht, oder will er nicht?
Wenn er nicht kann, dann ist es schwiering.
Wenn er nicht will, dann würde ich schriftlich mahnen, und im zweiten Schritt einen Mahnbescheid erlassen.
Das ist von den Kosten her nicht so wild, und das geht auch ohne Anwalt.
Verfasst: 13.09.2007, 10:56
von smartie
Hi,
erneut eine nette Aufforderung per E-Mail, mit der Bitte um Zahlung. Erfolgt dann immer noch kein Statement, eine förmliche Zahlungsaufforderung mit einer Frist (würde 7 Werktage ansetzen). Reagiert der Kunde immer noch nicht, Inkassodienst einschalten, aber nicht so etwas wie Russisch-Inkasso oder so!!! Finde ich persönlich albern.
Lieben Gruß.
Verfasst: 13.09.2007, 10:57
von Airport1
Mahnung verschicken (erst als Zahlungserinnerung, gefolgt von Mahnung mit Sauemnisgebuehr), die letzte ggf. als Einschreiben verschicken mit letzter Frist und Hinweis dass es sonst an ein Inkasso uebergeben wird, moegliche Folgen aufzeigen: [Inkassos schlagen gerne bis 100% auf den Betrag drauf]
Ruehrt sich dann immer noch nix, ist man quasi gezwungen tats. ein Inkasso einzuschalten. Problem hierbei: teilweise spielen die Schuldner dann "Katz und Maus" mit dem Inkasso, leugnen z.B. Dich zu kennen usw. Aber bei mind. ca. 50% wirkt der gesteigerte Druck, wenn das Inkasso staendig anruft etc.
Ein weiteres Prob bei Inkasso-Diensten ist, dass Du Dein Geld u.U. erst ca. 2 Jahre spaeter erhaeltst, manch Schuldner es bis zum Mahnbescheid kommen laesst, und fuer Deine Buchhaltung etwas Chaos entsteht -> Rechnung auf "offen" lassen?
Verfasst: 13.09.2007, 10:57
von Dembarko
Hab ihm angeboten mich bei Zahlungsschwierigkeiten zurück zu rufen,
no answer ... ebenso kann man doch eine E Mail schreiben ... auch nicht
passiert. Was soll man davon halten, genau ... ohne kooperation geht nix
Mahngebühren und/oder Säumnisszuschläge ... welche Höhe ist dort "normal"?
Verfasst: 13.09.2007, 11:02
von Airport1
Das Nicht-Reagieren ist aeusserst beliebt. Sieh es so: kommt auch auf die letzte Mahnung keine Reaktion, wollen es die Leute einfach nicht anders. Dann schaltest Du ein Inkasso ein, und hast dabei Du die Chance etwas Neues zu lernen - von Leugnern, Taeuschern, Katz-und-Maus-Spielen bis zum Mahnbescheid - es erweitert auf jeden Fall Deinen Horizont

Verfasst: 13.09.2007, 11:02
von Dembarko
Danke @ all
Re: Säumige Zahler - wie regelt ihr das?!
Verfasst: 13.09.2007, 11:08
von Pegasus
Dembarko hat geschrieben:
Mich interessieren eure Meinungen und Vorgehensweisen, wollt schon den Server lahm legen,

*nein war´n Scherz*
ich habe freunde die regeln das für mich. vladimir (2,20m - 100kg) und igor (2,35m - 120 kg).
zuerst schicke ich immer den kleinen... wenn das nicht hilft, schicke ich igor. hilft das immer noch nicht kommen beide zusammen... spätestens dann klappt das immer...

Verfasst: 13.09.2007, 11:15
von Andreas I.
Telefonisch erinnern, schriftlich erinnern, teleefonisch erinnern, Mahnung, Mahnbescheid, ggfs. Pfändung/ Antrag auf E.V. ggfs. Antrag auf Insolvenz, ggfs. Anzeige wegen Eingehungsbetrug.
Das krasseste, was ich mal gemacht habe, ist mich mit einem leeren Teller und einem Zettel vor das Wohnhaus des Schuldners zu setzen: "Schuldner XY zahlt nicht, habe Hunger! Bitte um eine Spende. Natürlich genau zu der Zeit, wo die Nachbarn nach Hause kommen.!
Während ich draußen saß, beschäftigte das Arschloch drinnen eine Putzfrau.
Verfasst: 13.09.2007, 11:27
von donalexi
Es gibt viele die "abgebrannt" sind. Diese suchen gezielt nach Service, Kauf,... auf Rechnung. Nur 2% der Onlineshops liefern noch auf Rechnung aus und das sind große Firmen mit eigener Rechtsabteilung.
E-Mail sollte man als Zahlungserinnerung nutzen. Dann kann der Kunde immer noch behaupten diese nie bekommen zu haben (Spamordner). Mahnungen gleich per Einschreiben -> Telefongespräch oder noch besser ein Inkassobüro beauftragen. Akkurat Inkasso z.B. besucht den Kunden und zu 90% kommen diese in die Wohnung, anschließend wird das dann meistens mit Ratenzahlung vereinbart.
Wenn sich ein Kunde bei kleinen Beträgen quer stellt ist es immer schlecht. Weitere Schritte lohnen fast nie. Außerdem wenn er nichts hat (Offenbahrungseid,...) kann man auch nichts mehr holen.