Sieh es einfach mal so....
Der Hersteller von "Supergedrehtenspargelspiralscharnellen" hat sich diese Bezeichnung schützel lassen und verkauf diesen Artikel nun in einem Onlineshop.
Irgenwann hat er mal von Google gehört und würde natürlich gerne sehen, wenn SEIN Shop mit SEINEM unter Markenschutz stehenden Produkt auch an erster Stelle zu finden ist.
Das sorgt für mehr Besucher --> mehr Abschlüsse --> mehr Verdienst --> mehr Prestige!
Nun muss dieser Arme Mensch sehen, dass SEIN Shop erst auf Seite 3 zu finden ist, weil andere Shopbetreiber - die sein Produkt ebenfalls anbieten - mehr Ahnung von der Suchmaschinenoptimierung ihrer Seite haben als seine eigenen Leute...
Was wird er nun machen - um die ungeliebten Mitbewerber "ad Acta" zu legen ??
Anwalt --> Abmahnungen.
Irgendwie auch verständlich
Problematisch wird das ganze für den Hobby-Webkatalogbetreiber...
In meinem Webkatalog z.B. melden täglich Webmaster Ihre Online-Shops an und fast 100% davon tragen geschütze Markennamen als Keywords
ein, die ich selbstverständlich ebenfalls zu 100% wieder lösche..
Wie sieht es da eigentlich rechtlich aus...?