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IHK (Zwangs-)Mitgliedschaft: Vorteile bei Kleingewerbe?

Verfasst: 25.09.2007, 13:08
von Towni
Hallo allerseits,

ich habe wie viele von euch ein Gewerbe angemeldet, um ordnungsgemäß die Einnahmen aus Google Adsense, Affilinet & Co. zu melden.

Heute habe ich Post von der IHK bekommen: Ich soll dort angeben, ob die Tätigkeit meines Kleingewerbes noch stimmt und welchen Gewinn ich erwarte. Gleich dabei standen schon die Mitgliedsbeiträge, ich ich dann zu zahlen habe.

Mir ist klar, dass ich um diese Mitgliedschaft nicht herum komme. Ich wollte hier nur einmal nachfragen, ob mir diese Mitgliedschaft wenigstens Vorteile bringt, wenn ich dafür schon Geld bezahle? Ich habe wie gesagt nur ein "Adsense-Gewerbe" und mache das alles nebenbei, ohne extra Büro und solche Dinge.

Verfasst:
von

Verfasst: 25.09.2007, 13:19
von To-Bi-As
Das ist eine gute Frage. Ich bin da auch drin obwohl ich nicht will. Vorteile? Keine Ahnung. Versprochen werden halt Hilfestellungen und Broschüren zu diversen Themen und dieses IHK-Magazin bekommste auch alle 4 Wochen zugeschickt. Das lese ich aber auch nie. Weiterbildungskurse bekommste glaube ich auch billiger, sind aber dennoch teurer als ein Fernstudium, also wirkliche Vorteile finde ich da keine dass ich sagen würde, das muss ich unbedingt haben.

Hängt aber glaube ich auch vom Bundesland ab, denn in BW hatte ich das nie, die ganzen Jahre nicht. Kaum bin ich in BY schon bin ich Pflicht-Mitglied.

Gruß, Ingo

Verfasst: 25.09.2007, 13:28
von ole1210
Ich habe ein Gewerbe seit ich 16 oder 17 bin. Habe an die IHK bisher noch keinen einzigen Cent bezahlt.

Die einzigen Gebühren die mich das Gewerbe gekostet hat, waren damals 20 MARK Anmeldegebühr.

Hängt das evtl. von der IHK ab?

Verfasst: 25.09.2007, 13:34
von Margin
hi hi ... ich grins mir hier grad eins ...

Jahre, wirklich Jahre habe ich mich geweigert, diesen aufgezwungenen Mist zu bezahlen. Und trotz konsequenter Weigerung und Androhung von Leistungsentzug (was das auch immer sein sollte), verstopfte diese nette Hochglanz WNO mit hübscher Regelmäßigkeit meinen Briefkasten. Ich hab sie nett gestapelt und zur Abholung bereit gehalten. Gezahlt habe ich nie.

Inzwischen hat sich das ganze nach irgendwelchen Urteilen etwas gelockert. Allerdings weiß ich nun nicht, ob es bundeseinheitlich ist oder länderspezifisch. Auf jeden Fall ist das ganze nun vom Umsatz oder Rohgewinn (?) abhängig. Genaue Zahlen weiß ich auch nicht, müsste ja aber durch Recherche rauszukriegen sein.


Gruß Margin

Verfasst: 25.09.2007, 13:45
von duospilus
Wenn Sie Ihr Unternehmen erst seit kurzer Zeit führen und/oder Probleme mit der Liquidität haben, sprechen Sie mit Ihrer IHK, und fragen Sie nach einer Gebührenbefreiung. Darauf haben Sie zwar keinen Anspruch, aber manche IHK zeigt sich hier gegenüber Kleinunternehmern recht kulant.
@Ole
Wenn du keine Beiträge zahlst, dann kenne wir nun deine Liga in der du spielst. :D
Unter 5000 € kann man mal einen Antrag auf Befreiung stellen.
Ist so etwa Kreisklasse C. 8)

Verfasst: 25.09.2007, 13:50
von To-Bi-As
@duospilus
Das mit der Befreiung habe ich auch grad gefunden. In den Hinweisen und Heften und sonstwas von denen steht da aber nix drinnen.

Manche IHK ist nicht nur kulant, manche verschickt erst gar nichts. In BW hatte ich 7 Jahre nichts von denen gehört. In BY (Mainfranken) hatte ich das Schreiben 5 Tage nach der Gewerbeummeldung im Briefkasten.

@margin
Du stapelst? Ich auch :-) Seit Anfang 2005. Nicht zu bezahlen ging bei mir nur knapp 11 Monate, dann kamen auf einmal Schreiben vom Inkasso, das war mir dann zu "heiß".

Verfasst: 25.09.2007, 13:54
von Margin
To-Bi-As hat geschrieben:@margin
Du stapelst? Ich auch :-) Seit Anfang 2005. Nicht zu bezahlen ging bei mir nur knapp 11 Monate, dann kamen auf einmal Schreiben vom Inkasso, das war mir dann zu "heiß".
Ich glaub die ältesten Exemplare müssten von 84 sein oder so.
Und mit Inkasso konnte man mich damals auch nicht beeindrucken.
Widerspruch eingelegt, ich hatte nix abonniert und sie sollten mir das Gegenteil beweisen.
Allerdings waren die so clever, die 50 Taler oder was das waren mit der Zustellung der Zeitschrift zu begründen ... *sfg*

Verfasst: 25.09.2007, 13:56
von ole1210
@ duospilus:
5000 € was und in welchem Zeitraum?

Ich habe mich ganz sicher NIE befreien lassen. Habe allerdings auch NIE ein Schreiben oder sonstige Post von der IHK bekommen. Weder diesen Wirtschaftsreport, noch sonstiges!

Verfasst: 25.09.2007, 14:11
von ingoo38
Sinnvoller als nicht zu zahlen wäre es vielleicht ersteinmal einen Wiederspruch bei der IHK gegen die Gebührenerhebung einzulegen.

Aber mir reicht die Info, dass es für Anfänger viell. Gebührenbefreiungen gibt. Danke für den Hinweis.

Verfasst: 25.09.2007, 14:14
von Margin
Widerspruch wurde immer wieder eingelegt.
Ist irgendwie regelmäßig ignoriert oder fadenscheinig abgelehnt worden.

Verfasst: 25.09.2007, 14:22
von Boa
Margin hat geschrieben:Widerspruch wurde immer wieder eingelegt.
Ist irgendwie regelmäßig ignoriert oder fadenscheinig abgelehnt worden.
Man kann einen Widerspruch ablehnen? Das ergibt ja ganz neue Möglichkeiten für Shopbetreiber

@ole1210 Dann mal schön den Ball flachhalten, nicht das die das noch merken ;)

Verfasst: 25.09.2007, 14:51
von duospilus
ole1210 hat geschrieben:@ duospilus:
5000 € was und in welchem Zeitraum?
Hi Olle,
das ist aufs Jahr bezogen. :o

Spaß beiseite.
Ich bezahle die 50 Euronen im Jahr auch nur sehr widerwillig,
denn ich sehe nichts wo die IHK mir nützlich sein könnte.
Auf die Hefte kann ich auch verzichten. 0X

IHK bietet für Shopbetreiber einges an Infos

Verfasst: 25.09.2007, 16:28
von seonewbie
Hallo,

wer nur Websites erstellt oder SEO betreibt
für den hat die IHK wohl wenig zu bieten. Da
ich recht viel mit Shops mache kann ich nur
sagen das die IHK dort viele Infos bietet
sobald das in den Bereich Kaufmann geht.

Da es den meisten die aus dem SEO oder
I-net Biz kommen am know how mangelt gibt es
da recht gute Infos. Shopbetreiber können da
einiges an INfos und auch telefonischer Beratung
bekommen die Hand und Fuss hat.

Aber bevor man meckert: https://www.ihk.de/

lesen. Viel von dem gejammer was man hier liest
wird dort nämlich beantwortet.

Bin kein Fan der IHK aber wenn man sie schon zahlt
sollte man zumindest wissen was man für seinen
Zwangsbeitrag bekommt.

Gruß

Micha

Verfasst: 25.09.2007, 17:55
von wolli
hi,

man muß nur seine Pflichtmitgliedschaft ausnutzen
Ein wichtiger Fakt was nur wenige wissen
Bei der IHK bekommst man z.B. kostenlose Rechtsberatung.
Die haben Anwälte aus allen Fachrichtungen.

nette Grüße
wolli

Re: IHK bietet für Shopbetreiber einges an Infos

Verfasst: 25.09.2007, 19:02
von duospilus
seonewbie hat geschrieben:Hallo,

wer nur Websites erstellt oder SEO betreibt
für den hat die IHK wohl wenig zu bieten.
Dann dürfen wir wohl auch nach dem Nutzen "für uns" fragen, oder?
Der ist für mich gleich NULL!