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Gewerbeanmeldung: Kleingewerbe, Rechnungen & Quittungen

Verfasst: 09.11.2007, 21:14
von JJ112
Hallo zusammen,

ich habe in nächster Zeit vor ein Kleingewerbe zu eröffnen und habe auch schon einiges zum Thema gelesen. Natürlich bleiben da aber immer offene Fragen. Vielleicht kann mir jemand helfen, aber bitte nur, wenn man sich weitgehend sicher ist, dass seine Aussage der Wahrheit entspricht :wink:

Ich möchte über das Internet Waren von Privatleuten kaufen und auch wieder über das Internet verkaufen(hauptsächlich über ebay, evtl. auch über eine Homepage). Nun wird es recht schwierig sein, Rechnungen von allen Privatverkäufern zu erhalten.

Meine Fragen:
Wie beweise ich dem Finanzamt (z.B. für die Gewinnüberschussrechnung) meine Ausgaben, wenn ich keine Belege für die Käufe habe? Würde z.B. eine ausgedruckte ebay-Seite vom Kauf da reichen?

Wie sieht es mit den monatlichen Meldungen für das Finanzamt aus? Bekomme ich Vordrucke zugeschickt? Wie sieht sowas aus und in welchem Umfang und über welche Dauer muss das Geschehen?

Wenn ich beispielsweise bei der Gewerbeanmeldung angegeben habe, dass ich mit Briefmarken handle. Kann ich dann einfach z.B. Kleidung oder Gebrauchtwagen verkaufen, oder ist man da irgendwie dran gebunden?

Wie sieht es aus mit meinem kostenfreien AzuBi-Sparkassen-Konto oder der Krankenversicherung? Muss ich was beachten/melden als Kleingewerbetreibender?


Abgesehen davon werden bestimmt auch noch weitere Fragen aufkommen. Daher wäre ich euch sehr dankbar, wenn mir jemand, der das schon hinter sich hat, seine Hilfe anbieten würde und für Fragen zur Verfügung stände.

Danke und Gruß

Verfasst:
von
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Verfasst: 09.11.2007, 22:09
von smartie
Am Besten wird es sein, dass Du entweder bei der örtlichen IHK und/oder Finazbehörde (Finanzamt) ensprechende Informationen einholst.

Hier im Forum können Dir nur die wenigsten User eine genaue und verbindliche Info geben. Die meisten Meinungen werden wahrscheinlich auf Halbwissen basieren und das könnte schwere Folgen für die Zukunft haben.

Liebe Grüße.

Verfasst: 09.11.2007, 22:11
von skseo
Ich kann Dir einen sehr guten kostenlosen Tip geben:

Investiere dein erstes Geld in die Aussage eines Steuerberaters. Wenn du Fehler machst, wirds am Ende viel viel teurer...

Verfasst: 09.11.2007, 22:15
von Trader
Kann skseo nur bestätigen :wink:

Nehme Dir auf jeden Fall einen Steuerberater...nur sich auf Aussagen aus einem Forum zu verlassen :roll: wäre mir in dem Punkt zu wenig :wink:

Kann Dir übrigens gern ein kostenpflichtiges Steuerberater Forum empfehlen :idea: (per PN) wo Du deine Frage von einem Steuerberater beantwortet bekommst.

Verfasst: 09.11.2007, 22:37
von JJ112
Weiß denn zumindest jemand, ob ich diese Infos beim Finanzamt (kostenlos) beantwortet bekomme?

Mir ist klar, dass ich im Zweilfelsfall lieber zum Experten gehen sollte. Nur möchte ich zuerst diesen Weg gehen, bevor ich für alles mögliche Geld ausgebe (Steuerberater, Rechtsanwalt etc.).

Dachte, dass evtl. jemand etwas Ähnliches gemacht hat und mir seine Erfahrungen berichten könnte. Vielleicht habe ich ja noch Glück, aber Danke bis hierhin

Verfasst: 09.11.2007, 22:54
von Racer
Naja, durchgemacht hat das jeder, der selbständig ist. Nur fragst Du hier absoluten Urschleim, über den man sich auch mit ein paar Suchanfragen im Netz informieren kann. Darüber hinaus ist ein Erstgespräch beim Steuerberater in aller Regel kostenlos bzw. sehr günstig. Schon Fragen wie die nach monatlichen Meldungen ans FA zeugen davon, dass Du Dich noch nicht im geringsten wirklich informiert hast. Einfach mal Existenzgründung oder Selbständigkeit in die Suchmaschine eingeben oder z.B. hier schauen: https://www.existenzgruender.de/ :wink:

Re: Gewerbeanmeldung: Kleingewerbe, Rechnungen & Quittun

Verfasst: 10.11.2007, 11:54
von catcat
JJ112 hat geschrieben:

Wie beweise ich dem Finanzamt (z.B. für die Gewinnüberschussrechnung) meine Ausgaben, wenn ich keine Belege für die Käufe habe? Würde z.B. eine ausgedruckte ebay-Seite vom Kauf da reichen?
Das frag Dein zuständiges Finanzamt. Da sitzen leute, die den ganzen tag nix anderes zu tun haben, als diese Fragen zu beantworten. :D
JJ112 hat geschrieben: Wie sieht es mit den monatlichen Meldungen für das Finanzamt aus? Bekomme ich Vordrucke zugeschickt? Wie sieht sowas aus und in welchem Umfang und über welche Dauer muss das Geschehen?
Du meldest denen monatlich garnix. Du schickst Ihnen am Ende Deines Geschäftsjahres Deine Steuerunterlagen zu.
JJ112 hat geschrieben: Wenn ich beispielsweise bei der Gewerbeanmeldung angegeben habe, dass ich mit Briefmarken handle. Kann ich dann einfach z.B. Kleidung oder Gebrauchtwagen verkaufen, oder ist man da irgendwie dran gebunden?
Wenn Du Dich in Deiner Gewerbeanmeldung selbst daruaf beschränkst explizit nur mit Briefmarken zu handeln, dann solltest Du keine Wolkenkratzer verscherbeln.
"Handel mit Waren aller Art", "Grosshandel im Textilbereich", "Einzel-und Grosshandel mit Textilien und Textilhalb- und -fertigprodukten" wäre eine Möglichkeit einen Klamottenverkauf zu beschreiben.
Aber frag da beim zuständigen Ornungsamt/Gewerbeamt nach.
Geh zur Handelskammer und frag da nach.
Die können Dir fachlich fundierte Antworten geben.