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Frage wegen PR Spiegelung * Brauche Hilfe bei Betrüger*
Verfasst: 18.11.2007, 21:03
von arbeitbiz
Hallo Leute,
ich habe mir einen Pagerank 7 Backlink für meineSeite gekauft über ebay
https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vi ... :IT&ih=010
Nachdem geschrieben worden ist, dass der PR echt ist habe ich mich drauf verlassen und es gekauft, Geld geschickt. Aber nach meiner Prüfung ist mir aufgefallen, dass der PR nicht echt ist, sondern mit der Seite lumierephoto.com gespiegelt worden ist.
Nachdem ich den Käufer drauf hingewiesen habe, dass der Pagerank nicht echt ist und es mir die ganze Optimierung kaputt macht, hat er geschrieben.
Wörtlich:
woiie bitte nich echt,haben Sie probleme im Kopf oder was denn?der pagerank ist 7 und wird auch so bleiben.
MFG
....
Jetzt frage ich euch nochmal schnell bevor ich einen Anwalt einschalte, was ich noch machen kann, dass der Link von der Page kommt und ich mein Geld wieder bekomme. Hat vll. jemand Erfahrung damit?
Wäre schön wenn ihr mir zurück schreiben könnt.
Verfasst:
von
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Verfasst: 18.11.2007, 21:52
von Mr Omega
Der Pagerank ist eindeutig gespiegelt, somit ist das Seitens des Ebay Verkäufers ein Betrugsversuch, zumal der mit der Seite, mit der man das angeblich überprüfen kann auch zusammen zu stecken scheint.
Ich würde auf jeden Fall erst einmal Ebay informieren und dann ohne wenn und aber Anzeige erstatten, am besten gleich beim Staatsanwalt wegen Betrug, schon wegen dieser frechen Antwort.
Ich würde dem auch gleich schreiben, das Du die Sache dem Staatsanwlt übergibst
Verfasst: 18.11.2007, 22:00
von net(t)worker
wie wäre es damit ihm den Link zu einem vernünftigen PR Prüftool zu schicken, damit er es sich selber mal ansehen kann, ihm gleichzeitig eine Frist zur Rückzahlung des Betrages und Entfernung des Links setzen. Auch direkt ankündigen das ein Anwalt eingeschaltet wird wenn diese Frist ungeachtet verstreicht und auch eine Anzeige wegen Betruges dann auch in Erwägung gezogen wird....
Verfasst: 18.11.2007, 22:02
von arbeitbiz
Mr Omega hat geschrieben:Der Pagerank ist eindeutig gespiegelt, somit ist das Seitens des Ebay Verkäufers ein Betrugsversuch, zumal der mit der Seite, mit der man das angeblich überprüfen kann auch zusammen zu stecken scheint.
Ich würde auf jeden Fall erst einmal Ebay informieren und dann ohne wenn und aber Anzeige erstatten, am besten gleich beim Staatsanwalt wegen Betrug, schon wegen dieser frechen Antwort.
Ich würde dem auch gleich schreiben, das Du die Sache dem Staatsanwlt übergibst
Ja danke für die Antwort, ich werde das auch wohl Morgen gleich machen.
Verfasst: 18.11.2007, 22:09
von Wiechert
Der guten Ordnung halber sollte man noch sagen, dass es hier um 50 Tacken geht, demzufolge ein Anwalt ein erhebliches Kostenrisiko darstellt.
Zudem kann man juristisch überlegen, ob das ganze Geschäft (da Verstoß gegen die G-Richtlinien) nicht eh sittenwidrig bzw in einer Grauzone ist.
Insofern wäre der Weg über Ebay sicherlich pragmatischer und im Zweifel dürfte es Lehrgeld sein, da die Staatsanwaltschaft wg so nem Pippifax wohl kaum aktiv werden wird, aber berichte ruhig mal was draus wird.
Verfasst: 18.11.2007, 22:16
von net(t)worker
Wiechert hat geschrieben:da die Staatsanwaltschaft wg so nem Pippifax wohl kaum aktiv werden wird
naja... die kann sich auch nicht aussuchen wann sie aktiv wird und wann nicht... Es gibt Delikte bei denen müssen die nach Kenntnis aktiv werden und ein Verfahren einleiten... haben dann aber wohl die Möglichkeit dies dann z.B. gegen Zahlung einer Geldstrafe einzustellen.... ich vermute mal, das betrug, egal welcher Höhe auch eines der Delikte ist die verfolgt werden müssen...
das größte Problem dabei dürfte dann aber wohl sein jemanden dort zu finden der auch versteht was da gemacht wurde um einen PR zu spiegeln..
Verfasst: 18.11.2007, 22:18
von arbeitbiz
Wiechert hat geschrieben:Der guten Ordnung halber sollte man noch sagen, dass es hier um 50 Tacken geht, demzufolge ein Anwalt ein erhebliches Kostenrisiko darstellt.
Zudem kann man juristisch überlegen, ob das ganze Geschäft (da Verstoß gegen die G-Richtlinien) nicht eh sittenwidrig bzw in einer Grauzone ist.
Insofern wäre der Weg über Ebay sicherlich pragmatischer und im Zweifel dürfte es Lehrgeld sein, da die Staatsanwaltschaft wg so nem Pippifax wohl kaum aktiv werden wird, aber berichte ruhig mal was draus wird.
Ja machen werde ich es glaube ich schon, weil sonst gebe ich dem Betrüger doch freie Bahn das er auch weiter machen kann, wenn keine Anzeige folgt.
Ich werde auch jeden Fall berichten was draus geworden ist, damit es andere denen es auch passiert, leichter fällt bei der Entscheidung was der richtige weg ist.
Hat von euch jemand schon mal so ein Problem gehabt?
Verfasst: 18.11.2007, 22:26
von Wiechert
@Nettworker
Na, die Staatsanwaltschaft hat vor allem die Möglichkeit Verfahren wg "Mangel an öffentlichen Interesse" einzustellen, was ja auch einen gewissen Sinn macht, da Strafrecht nicht Zivilrecht ersetzen sollte - und bei leichten Betrugs- und Eigentumsdelikten ist es eben nicht so, dass du als Opfer besonderen Schutz des Staates zu erwarten hast als Opfer.
Verfasst: 18.11.2007, 22:40
von net(t)worker
Wiechert hat geschrieben: und bei leichten Betrugs- und Eigentumsdelikten ist es eben nicht so, dass du als Opfer besonderen Schutz des Staates zu erwarten hast als Opfer.
naja... wenn man sich die weiteren ebayauktionen und die abgelaufenen Auktionen in den Bewertungen von ihm mal so anschaut, ist das kein Einzelfall, das hat schon System, so wie es ausschaut auch direkt mit mehreren Domains.... wobei eine seiner domains ganz zufällig das selbe script enthält das auch auf der website ist die er zum Beweis der Echtheit des PR heranzieht...
also wahrscheinlich ein Schaden im 4 stelligen Bereich... würde ich alleine aufgrund der ständigen Wiederholung nicht mehr als leichten Fall einstufen... ob eine Staatsanwaltschaft dies auch so einstufen würde kann ich natürlich nicht sagen....
Verfasst: 18.11.2007, 22:42
von Mr Omega
Wiechert hat geschrieben:Na, die Staatsanwaltschaft hat vor allem die Möglichkeit Verfahren wg "Mangel an öffentlichen Interesse" einzustelle.
Das mag schon richtig sein, aber Betrug bleibt Betrug und gar nichts gegen diese üblen Typen unternehmen kann, aber auch nicht der richtige Weg sein.
Eine Anzeige würde ich auf jeden Fall machen, kann ja zumindestens nicht schaden.
Verfasst: 18.11.2007, 22:50
von arbeitbiz
net(t)worker hat geschrieben:Wiechert hat geschrieben: und bei leichten Betrugs- und Eigentumsdelikten ist es eben nicht so, dass du als Opfer besonderen Schutz des Staates zu erwarten hast als Opfer.
naja... wenn man sich die weiteren ebayauktionen und die abgelaufenen Auktionen in den Bewertungen von ihm mal so anschaut, ist das kein Einzelfall, das hat schon System, so wie es ausschaut auch direkt mit mehreren Domains.... wobei eine seiner domains ganz zufällig das selbe script enthält das auch auf der website ist die er zum Beweis der Echtheit des PR heranzieht...
also wahrscheinlich ein Schaden im 4 stelligen Bereich... würde ich alleine aufgrund der ständigen Wiederholung nicht mehr als leichten Fall einstufen... ob eine Staatsanwaltschaft dies auch so einstufen würde kann ich natürlich nicht sagen....
@net(t)worker du machst mir Hoffnung, danke dir uns ich gebe dir recht, ich bin in der Beziehung kein Einzelfall. Ich werde notfalls die anderen Ebay Aktions Käufer Anschreiben und wenn da einer dabei sein sollte der genau so vorgeht wie ich es tue wird der auf jeden Fall seine Strafe bekommen.
Schade ist es nur das so ne Leute immer wieder auftreten und das Seo Geschäft so ein negatives Licht bekommt.
Verfasst: 18.11.2007, 22:51
von Wiechert
Ne,
sag ich ja auch nix gegen.
Als Versandhändler im b-t-c-Bereich haben wir aber ja auch genug Kandidaten, die zB versuchen auf Lastschrift zu bestellen, obwohl deren Fingerheben-Register laut Boni-Prüfung ellenlang ist bzw die auf Rechnung beliefert wurden und die ein paar Wochen später ne Froderungsaufstellung zwecks Einleitung des Insolvenzverfahrens wollen (statt einfach die Ware zurück zu schicken).
Auch dies ist (versuchter) Eingehungs-Betrug, nur meist kommt bei Strafanzeigne halt nüscht bei rum, aber klar, machen sollte man es eigentlich, kostet halt alles Zeit.
Verfasst: 18.11.2007, 23:15
von e-fee
Vielleicht kannst Du Dich ja auch mit dem Nutzer "Website" von hier (der mit dem Klimawandel) zuammentun - von dem hab ich nämlich auch eine Seite da auf der Startseite gesehen, bist also wohl nicht der einzige betroffene User dieses Forums.
Ansonsten hat der 'n Schrott-Impressum, also vielleicht findet sich da ja irgendwo ein Ansatzpunkt.
Verfasst: 18.11.2007, 23:17
von arbeitbiz
Wiechert hat geschrieben:Ne,
sag ich ja auch nix gegen.
Als Versandhändler im b-t-c-Bereich haben wir aber ja auch genug Kandidaten, die zB versuchen auf Lastschrift zu bestellen, obwohl deren Fingerheben-Register laut Boni-Prüfung ellenlang ist bzw die auf Rechnung beliefert wurden und die ein paar Wochen später ne Froderungsaufstellung zwecks Einleitung des Insolvenzverfahrens wollen (statt einfach die Ware zurück zu schicken).
Auch dies ist (versuchter) Eingehungs-Betrug, nur meist kommt bei Strafanzeigne halt nüscht bei rum, aber klar, machen sollte man es eigentlich, kostet halt alles Zeit.
Ja das stimmt. Ich habe aber jetzt jeden Käufer angeschrieben, der ne Auktion gewonnen hat. Mal gucken ob da für mich Positive Resonanz zurück kommt.
Verfasst: 18.11.2007, 23:37
von Ice Man
oben gibts eine weitere Auktion für einen funbike Shop
Die Domain funnzt zwar nicht, mysql fehler, aber es wird dort eine weitere Domain genannt.
https://www.yatego.com/index.htm?cl=sho ... =impressum