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Domaininhaber ändern/umschreiben

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Eddy23
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Beitrag von Eddy23 » 14.01.2008, 12:24

Hallo zusammen,
evtl. kann mir hier jemand bei meinem Verständnisproblem etwas auf die Sprünge helfen:

Ich möchte mit einem neuen Kunden zu einem anderen Provider umziehen. Der Kunde hat eine eigene URL (www.hotelxyz.de) ist aber lt. DENIC nicht der Domaininhaber sondern eine Webagentur, die ihn bisher betreute. Zum Providerwechsel ist ja aber nur m.E. der Domaininhaber berechtigt.

Ist denn der alte Domaininhaber (hier also die Webagentur) verpflichtet, auf Verlangen Ihren bisherigen Kunden (also das Hotel) als Domaininhaber eintragen zu lassen?
Oder wird in solchen Fällen eine Domain verkauft?
Wie kann ich nun am besten meinen neuen Kunden als Domaininhaber eintragen lassen?

Bin dankbar für alle Tipps.

Eddy

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Pompom
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Beitrag von Pompom » 14.01.2008, 12:30

Das kommt nun ganz darauf an, was mit der Agentur vom Kunden vereinbart wurde.

satriani1234
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Beitrag von satriani1234 » 14.01.2008, 12:41

wenn dein kunde auch der domainbesitzer ist, kannst du die eintragungen auf dem entsprechenden server ändern. dazu brauchst du aber alle dafür notwendigen zugangsdaten und rechte.

habe ich auch schon öfters gemacht.
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Eddy23
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Beitrag von Eddy23 » 14.01.2008, 13:01

Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Wenn ich das also richtig verstehe, ist letztlich die vertragliche Vereinbarung zwischen Kunde und Agentur ausschlaggebend. Es scheint also keine allgemeingültige Vorgehensweise für diese Fälle zu geben?

Eddy

satriani1234
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Beitrag von satriani1234 » 14.01.2008, 13:13

nein, aber normalerweise ist der kunde auch der besitzer der domain. darauf sollte dieser halt achten, denn sonst steht er im "v"-fall leer da.
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jackwiesel
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Beitrag von jackwiesel » 14.01.2008, 13:20

Moin,

vorab: Dies ist keine rechtliche Beratung, das dürfen nur Anwälte!

Nach unserer Erfahrung verhält es sich so: Wenn die Webagentur sich selber als Inhaber hat eintragen lassen, ist für den Inhaberwechsel deren Einverständnis (Unterschrift, Stempel) unerlässlich.

Wir haben ähnliche Fälle gehabt, bei denen die Agenturen ihr OK verweigert haben unter dem Hinweis, dass die Nutzung "nur gemietet" war. Der Grund ist natürlich, dass man den Kunden zum Verbleib zwingen möchte - vermutlich hat dieser seine URL auf Visitenkarten, Briefbögen, Firmenfahrzeugen und so weiter und scheut dadurch den Wechsel.

Sollte der Name des Kunden in der Domain vorkommen, könnte ein Anwalt und ein Dispute-Antrag bei Denic etwas bringen - aber wie heisst es so schön? "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand."

Trotzdem viel Glück.

Eddy23
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Beitrag von Eddy23 » 14.01.2008, 13:27

Hallo Leute,

eine rechtliche Beratung möchte ich auch nicht in Anspruch nehmen, ist schon klar. Ging mir ja nur um eine evtl. grundsätzliche Vorgehensweise oder Handhabe.

Trotzdem danke für die Infos. Ihr habt mir weitergeholfen.

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