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Spam oder nicht?

Verfasst: 14.01.2008, 13:29
von silverbullet
Ich möchte zwecks eines Projektverkaufs die Webmaster mehrerer Seiten anschreiben und Ihnen das Projekt anbieten. Es geht also um ein Angebot rein B2B.

Irgendwo habe ich gehört, dass, wenn man beim Empfänger ein berechtigtes Interesse vermuten kann, es sich nicht um Spam handelt.

Kann das jemand von Euch bestätigen? Oder gibt es andere Erfahrungen?

Grüße
Silver

Verfasst:
von

Verfasst: 14.01.2008, 13:48
von marguardth
Irgendwo habe ich gehört, dass, wenn man beim Empfänger ein berechtigtes Interesse vermuten kann, es sich nicht um Spam handelt.
wenn das so wäre, wären alle eMails, deren versender viagra oder ähnliches verkaufen wollen, keine spamer, da die ja davon ausgehen könnten, dass sowohl männer als auch frauen ein berechtigtes interesse daran haben, diese mittel zu erstehen ,..

zum spam gehört aber noch, dass es sich um massen-eMails handelt. wenn du den ein oder anderen webmaster anschreibst und dich vernünftig ausdrückst, sollte das keine unliebsamen konzequenzen haben.

den genauen gesetzestext kenne ich aber auch nicht.

Verfasst: 14.01.2008, 14:17
von catcat
Ruf halt mal an und frag, ob überhaupt Interesse besteht.

Verfasst: 14.01.2008, 15:13
von e-fee
catcat hat geschrieben:Ruf halt mal an und frag, ob überhaupt Interesse besteht.
Das wäre dann Telefonspam. Schick halt 'nen Brief per Post!

Verfasst: 14.01.2008, 15:40
von Seokratie
Da ich das Projekt jetzt kenne:
Das ist definitiv Spam. Wenn du mich mit so einem Angebot anrufen würdest, würde ich dir ne Abmahnung schicken.

Verfasst: 14.01.2008, 17:02
von silverbullet
Ein Live-Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem missbraucht werden kann.

Zum Glück entscheiden deine Vorurteile bzw. dein persönlicher Geschmack nicht darüber, ob etwas Spam ist oder nicht.

Verfasst: 14.01.2008, 17:08
von Seokratie
Ein, auf einer Freedomain gehostetes Projekt, welches ein Buch anbietet mit dem man "Geld verdienen" kann ist für genau welche Webmaster welcher Seiten? Ein paar hundert?
Und das deutsche Rechtssystem entscheidet zum Glück darüber dass werbende Anrufe ohne Kontakterlaubnis Kaltaquise sind und verboten.