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SEO und Urheberrecht
Verfasst: 22.05.2004, 16:59
von stuijts
Hallo Zusammen!
Nachdem so langsam der ein oder andere hier wieder eintrudelt, eine Frage zum Nachdenken:
Mir wurde interessieren wie ihr das mit dem Urheberrecht handhabt.
Beispiel: eine Kundeseite wurde von einem Webagentur erstellt. Der Kunde spricht jetzt aber der SEO wgn. Optimierung an, weil der Webagentur die Seite nicht gut in den Suchmaschinen platziert bekommt. Eigentlich verstösst ja jeden Eingriff in der Quellcode gegen dem Urheberrecht - einmal damit konfrontiert gewesen bin ich hier sehr vorsichtig. Und es kann passieren, daß der Webagentur tatsächlich dagegen ist, und dann kann ich natürlich nichts machen - die Händen des Kunden sind natürlich auch gebunden.
Man kann leider das Rad nicht zurückdrehen - wenn der Kunde mit dem Webagentur nichts in diesem Sinne vereinbart hat, bleibt ihm nichts anderes übrig als die Nutzungsrechte zu erweitern (meistens für Geld, wenn der Agentur sowieso schon dagegen ist), oder ein komplett neues Design und Webseite entwickeln zu lassen. Natürlich sehr unzufriedenstellend für alle Parteien.
Mir wurde eure Meinungen hierzu sehr interessieren und ich hoffe auf eine Interessante Diskussion!
Viele Grüsse,
Birthe
Verfasst:
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Verfasst: 22.05.2004, 17:54
von thongsala
es ist ja nicht besonders clever, wenn man das urheberrecht bei der webagentur lässt. mir war bei meinen projekten bes. wichtig, dass ich das komplette eigentum erwerbe. eine webseite muss ja geradezu ständig weiterentwickelt werden. noch dazun kann man gar nicht alles so genau planen, dass man mit einem stand online geht, der die nächsten jahre ausreicht.
in diesem fall fürchte ich aber auch, dass es entweder nur über den geldbeutel zu regeln ist oder man versucht, design und den code soweit abzuändern, dass das urheberrecht übergeht.
Verfasst: 22.05.2004, 18:34
von stuijts
thongsala hat geschrieben:es ist ja nicht besonders clever, wenn man das urheberrecht bei der webagentur lässt.
Natürlich nicht - nur wer ist sich dies bewusst? Die wenigsten - und ohne Vorurteile schaffen zu wollen: vor allem die wenigsten KMU's, die sowieso nicht allzuviel Geld Locker haben und auf die Pfennig schauen. Dann auch lieber ein etwas günstiger Angebot annehmen, und dann später "entdecken", welche Folgen das eigentlich hat.
thongsala hat geschrieben:oder man versucht, design und den code soweit abzuändern, dass das urheberrecht übergeht.
Was meinst du genau damit?
Grüsse,
Birthe
Verfasst: 22.05.2004, 18:46
von wulfo
Hi die Frage ist doch wie weit geht das Urheberrecht der Webdesignfirma.
Dieses wird sich ja nicht auf den kompletten Text legen da es ja Änderungen gibt, Mitteilungen etc.
meistens ist es doch so das der Text und Bilder, wenn möglich geliefert werden soll.
Unterliegt also nicht Urheberecht. Und jetzt kann man schon was in Sachen Optimierung tun. Wenn dann immer noch ein Problem gibt kann man auch noch eine seite vorschalten mit Weiterleitung.
Verfasst: 22.05.2004, 18:53
von stuijts
Der Urheberrecht des Textes liegt ja meistens bei der Kunde selbst, da er ja die Texte liefert (in den üblichen Fall). Da zu optimieren ist also kein Problem.
Allerdings sind bei mir eigentlich immer auch technische Optimierungen erforderlich. Auch eine Vorschaltseite fällt darunter, und damit wurde man also schon das Urheberrecht verletzen.
Klar ist es die Frage, wie weit das Urheberrecht der Webdesignfirma greift. Aber checkt ihr das immer ab?
Grüsse,
Birthe
Verfasst: 22.05.2004, 20:03
von bruko
Hi,
ich habe mal einen Passus aus nen Standardvertrag einer Anwaltskanzlei zum Thema Webdesign rauskopiert:
(3)Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website, dies gilt insbesondere für Scripte, oder die vollständige Website in anderer Form zu nutzen.
Ich denke mal, auch wenn es nicht dezidiert vertraglich geregelt ist, muss es so ähnlich zu bewerten sein:
Das Design und die Scripte dürfen nicht anderweitig verwendet werden, aber Eingriffe in das Scripting des eigenen Auftrittes - die Eigentumsrechte wurden ja erworben - sind erlaubt.
Verfasst: 22.05.2004, 20:32
von wulfo
Hi stuijts, warum sollte eine Vorschaltseite damit zu tun haben?
Damit greife ich nicht in eine bestehendes Webdesign ein.
Andere technischen Veränderungen sei es die Linkstrucktur etc ist schon schwiriger.
Ansonsten gebe ich bruko recht, in vielen Vertägen steht drin das man das Script verändern, nach seinen Bedürfnissen anpassen aber nicht weiter verkaufen darf.
Somit ist auch einer Änderung nichts in Weg gestellt.
Verfasst: 22.05.2004, 20:47
von stuijts
wulfo hat geschrieben:Hi stuijts, warum sollte eine Vorschaltseite damit zu tun haben?
Damit greife ich nicht in eine bestehendes Webdesign ein.
Das ist nur eine Frage wie der Webdesigner sein Urheberrecht definiert - und das erste Aussehen einer Seite ist mit einer Vorschaltseite schon deutlich anders - und wenn der Name des Webdesigners drunter steht...
Aber bevor diese Diskussion ausufert in die schwierige Frage, was laut Urheberrecht nun erlaubt ist und was nicht, was sowieso bei jedem Kunde anders sein wird, beschäftigt sich jemand von euch überhaupt mit dieser Frage, wenn es um eine SEO-Anfrage/Angebot/Auftrag geht...
Viele Grüsse,
Birthe
Verfasst: 23.05.2004, 09:34
von myvasco
Hallo Birthe,
Gut, dass Du die Diskussion begonnen hast, ist ein wichtiger Aspekt, der meiner Meinung allzu häufig nicht berücksichtigt wird. Und Firmen ist es oft nicht bewußt welche Rechte sie jetzt mit ihrer Website miterworben haben oder nicht. (Was wiederum aber nicht für die Agentur spricht, wenn sie Kunden darüber nicht vollständig informiert)
Bei unseren Projekten arbeiten wir meist eng mit WebdesignerInnen zusammen, bzw. haben die Seite selbst erstellt, kommen also erst gar nicht in diese Zwickmühle. Bei den restlichen Projekten, weise ich den Kunden auf Aspekte des Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechtes hin.
Verfasst: 23.05.2004, 09:50
von stuijts
Hi Regina (?)
Wenn du den Kunden darauf hinweisst, wie reagierst du?
Verzichtest du auf ein Auftrag, wenn es nicht klar ist, oder nicht geregelt ist?
Grüsse,
Birthe
Verfasst: 23.05.2004, 16:39
von Halli
Birthe,
wir habe mal recherchiert, wo man Musterverträge für unsere Branche finden kann.
Das Ergebnis findest Du in unserem Tutorial-Teil auf der Seite
https://www.at-mix.de/recht_vertraege.htm
Verfasst: 23.05.2004, 16:52
von stuijts
Noch ein guter Link für dich als Ergänzung:
https://www.dmmv.de/ww/de/7_pub/recht/a ... traege.cfm
Musterverträge speziell für SEO's habe ich allerdings leider noch nie gesehen

Verfasst: 24.05.2004, 07:39
von blubb
kurze anmerkung zu dieser aussage:
es ist ja nicht besonders clever, wenn man das urheberrecht bei der webagentur lässt. mir war bei meinen projekten bes. wichtig, dass ich das komplette eigentum erwerbe.
urheberrechte sind nicht übertragbar! (vgl. § 29 Urheberrechtsgesetz)
-->
https://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#1
Verfasst: 24.05.2004, 08:12
von IT-Knecht
stuijts hat geschrieben:thongsala hat geschrieben:es ist ja nicht besonders clever, wenn man das urheberrecht bei der webagentur lässt.
Natürlich nicht - nur wer ist sich dies bewusst?
Hallo Birthe,
das Urheberrecht nicht übertragbar.
Lediglich das Nutzungsrecht kann veräußert werden (§ 29 UrhG).
(Erwähne ich nur weil das Googeln mit den Stichworten leichter fällt.)
Es kommt also auf die Klauseln über die Nutzungsrechte in den Verträgen an...
Grüße,
Martin
Verfasst: 24.05.2004, 08:28
von stuijts
Hi Martin,
gerade deshalb ist doch die Frage, in wiefern das Urheberrecht angegriffen wird, wenn man in den Quellcode arbeitet...
Wie gesagt, ich habe dies schon mal erlebt. Nutzungsrecht hin oder her - Eingriff im Quellcode betrifft _immer_ das Urheberrecht - denn die Programmierung ist ja auch die geistige Schöpfung (ich hoffe, ich drücke mich jetzt richtig aus).
Aber wie handhabt ihr es nun?
Stimmt ihr ab mit dem Urheber oder sichert ihr euch vertraglich ab? Oder ist es euch ziemlich egal, bzw. nimmt ihr das Risiko?
Grüsse,
Birthe