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Fragen zur Kleinunternehmerregelung
Verfasst: 15.03.2008, 20:32
von iCeFrEsH
Hi,
habe euch über Google gefunden und da ja hier scheinbar einige sind, die selbst ein Kleingewerbe haben oder Ahnung haben (oder es zumindest vorgeben

), dachte ich, ich stelle mal selbst meine Fragen, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe:
1. Als Kleinunternehmer darf ich ja keine USt. ausweißen und bin nicht Vst-abzugsberechtigt. Heißt das, dass ich auf alle Waren die ich einkaufe, die MwSt. an meinen Händler zahlen muss???
wenn dem so ist:
1.1. Gibt es nicht genügend Großhändler, die nur netto verkaufen?
1.2. Wie schaut es mit einem Handyvertrag für das Unternehmen aus? Da kommt dann auch noch die MwSt. drauf? Bekomme ich dann überhaupt einen Handyvertrag? ^^
2. Kann ich innerhalb einer GbR von der Kleinunternehmerregelung profitieren?
Danke für eure Antworten!
Verfasst:
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Verfasst: 15.03.2008, 21:41
von holch
Also, die MwSt zahlst du im Normalfall so oder so. Nur du kannst die gezahlte MwSt (bezahlte Rechnung) mit der eingenommenen MwSt (von dir gestellte Rechnung) verrechnen.
Also, die Preise werden bei den Großhändlern zwar oft ohne MwSt ausgewiesen, auf der Rechnung wirst du dann aber im Normalfall auch wieder MwSt finden (siehe oben).
Wir jedenfalls stellen Rechnungen (im B2B-Bereich) immer mit MwSt. Ob es da Ausnahmen gibt, weiß ich nicht.
Verfasst: 15.03.2008, 21:53
von e-fee
bezüglich Handyvertrag: wenn Du Dir Deine Rechnungen mal anschaust, wirst Du feststellen, dass die Mehrwertsteuer ja sowieso schon drin ist!
Klar kriegst Du einen Handyvetrag, es sei denn, der Anbieter zickt rum wegen Kreditwürdigkeit, das ist dann 'ne andere Baustelle.
Wenn es nachweislich ein reines Firmenhandy ist, dann kannst Du halt Vorsteuer abziehen, oder, falls Kleinunternehmer, kannst wenigstens bezüglich Einkommensteuer den Bruttobetrag als Betriebsausgabe geltend machen.
Verfasst: 15.03.2008, 22:11
von basisdenken
holch hat geschrieben:Also, die MwSt zahlst du im Normalfall so oder so. Nur du kannst die gezahlte MwSt (bezahlte Rechnung) mit der eingenommenen MwSt (von dir gestellte Rechnung) verrechnen.
Also, die Preise werden bei den Großhändlern zwar oft ohne MwSt ausgewiesen, auf der Rechnung wirst du dann aber im Normalfall auch wieder MwSt finden (siehe oben).
Wir jedenfalls stellen Rechnungen (im B2B-Bereich) immer mit MwSt. Ob es da Ausnahmen gibt, weiß ich nicht.
Ich möchte nicht anmaßend wirken, aber die Erklärung ist schlicht schlecht.
Unternehmer A zahlt eine Rechnung an Unternehmer B samt MwsT. Der Unternehmer A ist Vorsteuerabzugsberechtigt. D.h. er holt sich das Geld von Finanzamt wieder. Der Grund: MwsT ist für den Endverbraucher.
Darum interessieren sich die beiden Unternehmer nur für den Netto-Wert.
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern hat sie lediglich Kontrollfunktion.
Als Kleinunternehmer darf man keine UsT auf der Rechnung ausweisen. Wenn du das machst bist du gezwungen 19% des Betrages ans Finanzamt zu überweisen.
Viele Grüße
Verfasst: 15.03.2008, 22:22
von Webkatalogpromotion
[KEINE RECHTSBERATUNG / KEINE GEWÄHR]
Hallo, wenn du Kleinunternehmer bist, bist du von vorn herein erstmal nach §19 Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer von der Steuer befreit.
Das heißt du schreibst deine Rechnungen ohne Mwst. musst dann das aber auch darunterschreiben, das du nach §... .... befreit bist. Dann kannst du auch keine Mwst. absetzen also vom Finanzamt bekommen.
Ab einem bestimmten Betrag gilt das nicht mehr, und du musst Mwst. ausweisen, wie hoch der ist weiß ich nicht mehr.
Du kannst dich aber auch von vorn herein dazu entscheiden Mwst. auszuweisen, da gibt es auch eine Möglichkeit.
Zum Handyvertrag: Du kannst natürlcih einen bekommen (ABER du brauchst einen Gewerbeschein für einen Business Vertrag), ich nehme an du willst einen Business Vertrag, da bei diesen die Mwst. dort aufgerechnet wird. Du kannst den dann bekommen wenn du einen Gewerbeschein hast, musst aber die Mwst. selber zahlen, bzw. bekommst sie nicht wieder, wenn du keine ausweist.
[KEINE RECHTSBERATUNG / KEINE GEWÄHR]
Verfasst: 15.03.2008, 22:33
von Trader
Ich persönlich kann jedem nur raten sich einen Steuerberater zu nehmen...den in meinen Augen spart man sonst an der falschen Stelle

Verfasst: 15.03.2008, 23:15
von holch
@Basisdenken: irgendwie sagen wir beide das gleiche, oder?
Unternehmer A zahlt eine Rechnung an Unternehmer B samt MwsT. Der Unternehmer A ist Vorsteuerabzugsberechtigt. D.h. er holt sich das Geld von Finanzamt wieder. Der Grund: MwsT ist für den Endverbraucher.
Darum interessieren sich die beiden Unternehmer nur für den Netto-Wert.
Habe im Prinzip nichts anderes gesagt.
Aber: erst zahlt auch der Unternehmer die MwSt, dann kann er sie sich vom Finanzamt zurückholen, bzw. mit der selbst eingenommenen verrechnen und die Differenz überweisen oder zurückfordern. Je nachdem was höher war.
Aber auch bei mir gilt: ich bin kein Steuerberater, kann mich deshalb irren. Empfehlung auch von mir: einen Steuerberater konsultieren.
Verfasst: 15.03.2008, 23:19
von holch
@basisdenken: ich glaube ich weiß jetzt, was du gemeint hast: ich bin nicht darauf eingegangen, dass es Unternehmer gibt (Kleinunternehmerregelung), die keine MwSt berrechnen. Dachte aber, das wäre klar gewesen, denn er ist ja offensichtlich einer. Wollte eigentlich mehr auf das Problem eingehen, ob er Mehrwertsteuer bezahlen muss, als Kleinunternehmer, oder nicht. Und das muss er.
Wenn er von eine "normalen" Unternehmen (kein Kleinunternehmer) eine Rechnung bekommt, dann zahlt er trotzdem Mehrwertsteuer, egal ob er Unternehmer, Kleinunternehmer oder Privatmann ist. Das wollte ich sagen und bezog mich da auf die Aussage
Heißt das, dass ich auf alle Waren die ich einkaufe, die MwSt. an meinen Händler zahlen muss???
wenn dem so ist:
1.1. Gibt es nicht genügend Großhändler, die nur netto verkaufen?
Verstehe jetzt, warum die die Erklärung für schlecht hieltst. Prinzipiell ist sie aber richtig.

Verfasst: 15.03.2008, 23:19
von Lurker
Kann mir jemand nochmal die Grenzen sagen wieviel Gewinn bzw. Umsatz man maximal als Kleingewerbetreibender machen darf?
Verfasst: 15.03.2008, 23:27
von holch
Google hilft da ungemein. Jemand der in ein SEO-Forum kommt muss ja kein SEO sein, aber eine Suchmaschine bedienen sollte funktionieren, oder?
Da ich aber tief drin ein netter Mensch bin, habe ich für dich Google benutzt.
https://www.steuerlexikon-online.de/Kle ... elung.html
Verfasst: 16.03.2008, 09:47
von iCeFrEsH
Danke für eure Antworten!
@Lurker: Für den Anfang reicht auch schonmal
https://www.kleingewerbe.com/
Verfasst: 16.03.2008, 09:54
von Yannick
Lurker hat geschrieben:Kann mir jemand nochmal die Grenzen sagen wieviel Gewinn bzw. Umsatz man maximal als Kleingewerbetreibender machen darf?
17,5k im Jahr.
Verfasst: 16.03.2008, 10:31
von iCeFrEsH
Ah noch eine kurze Rückfrage.
Verstehe ich es richtig, dass es in der Praxis so ausschaut:
1. Ich kaufe als Kleinunternehmer A vom Großhändler B einen Computer, mit Absicht das Gerät weiter zu verkaufen, zu 299.- Euro zzgl. 19% MwSt = 355,81 Euro. Ich bezahle den kompletten Preis incl. MwSt. an Großhändler B, da ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin. Auch der Fiskus erstattet mir nichts. Dafür verkaufe ich das Gerät an meinen Kunden zu 399.- ohne MwSt.
Richtig?
2. Ich erhalte als Kleinunternehmer A meine Handyrechnung vom Provider C. C fordert 10.- Euro + 19% MwSt = 11,90 Euro. Ich muss den vollen Betrag incl. an C zahlen und erhalte auch vom FA meine gezahlte MwSt. nicht zurück.
Richtig?
Danke euch - Klasse Forum!
Verfasst: 16.03.2008, 10:59
von Airport1
vorsicht mit den umsatzgrenzen bei der kleinunternehmerregelung. es sind 17500 euro im vorjahr und 50000 im laufenden jahr. NICHT wie man in manchen foren liest dass die 17500 NUR IM gruendungsjahr, und sonst immer die 50000 gelten. und ja, es ist umsatz gemeint, NICHT der gewinn (auch ein verbreiteter irrtum). es gibt auch eine wunderschoene falle, wenn man irgendwann auf UST ausweisen umstellt. stichwort leistungen im vorjahr..
Verfasst: 16.03.2008, 11:02
von Sebby2
iCeFrEsH hat geschrieben:Ah noch eine kurze Rückfrage.
Verstehe ich es richtig, dass es in der Praxis so ausschaut:
1. Ich kaufe als Kleinunternehmer A vom Großhändler B einen Computer, mit Absicht das Gerät weiter zu verkaufen, zu 299.- Euro zzgl. 19% MwSt = 355,81 Euro. Ich bezahle den kompletten Preis incl. MwSt. an Großhändler B, da ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin. Auch der Fiskus erstattet mir nichts. Dafür verkaufe ich das Gerät an meinen Kunden zu 399.- ohne MwSt.
Richtig?
2. Ich erhalte als Kleinunternehmer A meine Handyrechnung vom Provider C. C fordert 10.- Euro + 19% MwSt = 11,90 Euro. Ich muss den vollen Betrag incl. an C zahlen und erhalte auch vom FA meine gezahlte MwSt. nicht zurück.
Richtig?
Danke euch - Klasse Forum!
zu 1 - Richtig
zu 2- Richtig