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Abmahnung wegen Bild im Cache 1700 Euro

Verfasst: 22.03.2008, 19:55
von icemarin
Hallo,

ich habe eine Abmahnung (Feb 2008) von gettyimages bekommen in Höhe von 1700 Euro für ein Bild. Das Bild hatte ich 2003, wie einige User mit einer Homepagevorlage /templatemosnter) gekauft.
Ich wusste seit 2005 das, falls ein Bild in diesem Templates Urheberrechtlich geschützt ist der Webseitenbetreiber verantwortlich ist. Deshalb habe ich im April 2005 sätmliche Bilder der Vorlage von meiner Webseite gelöscht und durch eingene ersetzt.

Das Bild um das es in der Abmahnung geht befindet sich immer noch im Cache von MSN. Bei google und yahoo kommt es nicht und archive.org schließe ich generell aus und bin nicht gelistet.

Nun meine Fragen:
Hafte ich für ein Bild das sich bereits seit 2 Jahren nicht mehr auf meiner Webseite befindet?
Wie bekomme ich das Bild aus MSN? Die haben sowas wie bei google mit Seite oder Bild entfernen nicht.
Wie kann ich sicher gehen das nicht eine X beliebige Suchmaschine das Bild immer noch im Cache hat?
Oder muss ich ab jetzt monatlich die Abmahnung zahlen weil ich es nicht aus dem Cache bekomme?

Vielen Dank für jede Hilfe oder ähnliche Erfahrungen.

MfG

Max

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Verfasst: 22.03.2008, 19:59
von Marco79
Die machen wohl zu wenig Geld mit Ihrem eigentlichen Service, hatte auch erst kürzlich eine Abmahnung bekommen, haben uns dann auf den halben Betrag geeinigt.

Ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen und die Summe erstmal nicht bezahlen.

Verfasst: 22.03.2008, 21:43
von mb1000
Hmh, ich befürchte, dass gegen die Abmahnung nur schwer vorzugehen ist. Schließlich bedeutet der Inhalt im SuMa Cache, dass das Bild tatsächlich verwendet wurde. Ich kann da nur meinem Vorredner zustimmen und über einen Anwalt einen Vergleich zu schließen. Urheberrechtlich scheint der Fall wohl leider unstrittig zu sein. Ohne rechtliche Gewähr.

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Verfasst: 22.03.2008, 22:33
von Boa
2005 liegt aber sehr nahe an der Verjährung. Wann ist denn das Datum des Caches?

Verfasst: 22.03.2008, 23:17
von icemarin
Ich weiß nicht wie man bei MSN bei einem Bild das Datum des Caches anzeigen kann. Das Vorschaubild wird aktuell erzeugt.

Gegen die Abmahnung gehe ich durch alle Instanzen bis ich Recht bekomme. Die Firma ist eine LTD. wenn es schief geht hafte ich bis 1 Pfund.

Der Punkt ist doch die können mich jetzt solange abmahnen bis das Foto aus alle Caches, Archiven etc. bei sämtlichen Suchmaschinen verschwindet. Und wie lange das da drin bleibt ist hier der Beweiß (3 Jahre). Das ist technisch unmöglich umzusetzen. Hier müss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegeben sein.

2. Der Cache von MSN gehört nicht mir, ich habe keinen Einfluss darauf diesen zu ändern. Also eine Komplet eigenständige Präsenz. Wird die Urheberrechtsverletzung nicht von MSN begangen?

Sind die bei mir an der falschen Adresse?

Verfasst: 22.03.2008, 23:28
von bennos
Ich würde mich da auf nichts einlassen, das ist ziemlich weit hergeholt.

Einigung ist rausgeschmissenes Geld. Genau darauf zielen solche Aktionen ab.

Drauf ankommen lassen. Sollen Sie doch klagen.

Wenn du vor 3 JAhren einen Mord begangen hättest wäre das nicht verjährt, dafür das du vor 3 Jahren mal für "ein paar Minuten zum testen eine Bild aus einem lizenzpflichtigen Katalog drin hattest" kann dir heute keiner mehr was. Bild ist ja auch weg.

DU hast alles in deiner Macht stehende schon getan und es besteht keine akute Verletztung. Du selber hast ausserdem keinerlei EInfluss auf den Cache der Suchmaschine, weil du ihn nicht verwaltest und unmittelbar löschen kannst.

Im übrigen zweifle ich stark daran, das die Verletzung der Lizenz dem Inhanber gerade erst bekannt geworden und er dann mit einem Bild aus einem SUMA Cache von 2005 / 2006 kommt.

Fazit:

Alles sehr wackelig. Ich würde mich da auf nix einlassen. Die wollen nur Kohle ziehen.

bennos

Verfasst: 22.03.2008, 23:34
von Arrived
Servus!

Falls du eine Abmahnung von GettyImages erhalten hast, hast du du dich mit großer Wahrscheinlichkeit auch ungewollt mit den Waldorf Rechtsanwälten in München angelegt.

Ich spreche aus eigener Erfahrung. Nimm dir den besten Anwalt in deiner Nähe mit Spezialisierung auf Urheberrecht (Internet) den du finden kannst. Nur so hast du eine gute Chance dich zu verteidigen. Wir sprechen hier schließlich von der größten Bildagentur der Welt und erstklassig dekorierten Anwälten.

Mit ziemlicher Sicherheit wurde von den Mitarbeitern nur 1 Screenshot deiner Seite gemacht. Somit kann man dich nicht auf einen speziellen Zeitraum für die Bildnutzung festnageln. Weiterhin schnell die Logfiles für den betreffenden Zeitraum besorgen und darauf bestehen, dass dabei auch deine eigenen Zugriffe verzeichnet wurden.

Verfasst: 22.03.2008, 23:35
von swiat
Hammer auf was für Ideen die Abzocker immer kommen, unglaublich, schade das die wohl auch bei einigen mit diesem Dreck auch noch durchkommen.

Gruss

Verfasst: 22.03.2008, 23:37
von Arrived
Hammer auf was für Ideen die Abzocker immer kommen, unglaublich, schade das die wohl auch bei einigen mit diesem Dreck auch noch durchkommen.
Was heißt Abzocke? Immerhin wurde das Bild von ihm verwendet und die aktuelle Gesetzeslage ist nun einmal eindeutig!!! Natürlich bin als Betroffener auch kein Fan davon...

Verfasst: 22.03.2008, 23:42
von belsebub
ich habe eine Abmahnung (Feb 2008) von gettyimages bekommen in Höhe von 1700 Euro für ein Bild. Das Bild hatte ich 2003, wie einige User mit einer Homepagevorlage /templatemosnter) gekauft.
Ich denke, da könnte der Ansatz sein.
Du hast weder fahrlässig noch wissentlich gehandelt, als Du das entsprechende Layout/Bild bei Templatemonster gekauft hast.
Templatemonster ist etabliert, und es ist nicht davon auszugehen, dass dort "gestohlene" Templates angeboten werden.
Würde das fast mit einem Verkauf in einem Geschäft vergleichen:
wenn Du bei Aldi einen Käse kaufst, kann man auch nicht davon ausgehen, dass Du daran dachtest/überprüfst, dass es sich um einen Gestohlenen handeln könnte.

Anders wäre der Fall z.B. bei ebay: dort gibt es zig CDs für ein paar Euro mit hunderten/tausenden Layouts/Bildern, oder nagelneue Handys für nichtmal ein Drittel des Ladenpreises.
Da kann man dir "zumuten" drüber nachzudenken, dass dort etwas nicht stimmt.

Und der Cache: kannst Du in diesem Fall nichts ändern, denke aber eher, der dient als "Beweissicherung", denn der Cache ist kein Suchindex, der gewöhnlich benutzt wird, sondern eher für solche Sachen...

Ich würde sofort zum kundigen Anwalt. Einen Vergleich würde ich ablehnen.
Nur meine Meinung...keine Rechtsberatung...blablub...

bg,
belsebub

Verfasst: 22.03.2008, 23:44
von icemarin
ja die haben mir eine Bild mit einem Screenshot von meiner Webseite geschickt. Mann sieht nur den mittleren Teil keinen Header und keine Footer. Sonst würde man sehen das es aus dem Cache ist. Es ist weder die komplette URL der Seite noch die des Bildes dabei. nur www.xyz.de. Es ist kein Datum der Aufnahme etc. dabei.

Ich habe das erst für einen Scherz gehalten bis ich gegoogelt habe.

Ich soll jetzt 1700 Euro auf ein ausländisches Konto in Dublin überweisen. Aber hier kommen die mir mit deutschem Recht §97 BGB.

Ist es durch die Ltd. besser den Streit in Lodon auszutragen?

Verfasst: 22.03.2008, 23:47
von FrauHolle

Verfasst: 22.03.2008, 23:50
von Arrived
Du das entsprechende Layout/Bild bei Templatemonster gekauft hast.
Das hatte ich überlesen. Dann kannst du dich schon ein wenig zurücklehnen!!!

@ icemarin

Du solltest sofort die Möglichkeit nutzen zum Anwalt zu gehen. Desto früher, desto besser. Wenn du jetzt nicht handelst, geht dein Fall weiter an die besagten Rechtsanwälte in München. Aufgrund der Tatsache, dass dein Template gekauft wurde, kannst du dir realtiv sich sein, dass du mit einer im Vergleich zum o.g. Betrag milden Strafe davon kommst. Ich habe damals zu lang gewartet und es darauf ankommen lassen. So musste ich deutlich mehr bezahlen. Zu deiner Beruhingung kann ich dir aber sagen, dass selbst dieser Betrag nicht sonderlich weh tut.

Wenn du zum Anwalt gehst nimm unbedingt die Rechnung und die darin befindlichen Lizenzvereinbarungen mit! Macht einen guten Eindruck und lindert die Geldstrafe enorm. Schließlich wurde dir ja anscheinend versichert die entsprechenden Lizenzen käuflich erworben zu haben.

Verfasst: 23.03.2008, 00:17
von ole1210
Gegen die Abmahnung gehe ich durch alle Instanzen bis ich Recht bekomme. Die Firma ist eine LTD. wenn es schief geht hafte ich bis 1 Pfund.
Darauf solltest du dich NICHT verlassen. LTD. könnne glücklicherweise in Europa mitlerweile auch "richtig rangenommen" werden.

Verfasst: 23.03.2008, 00:24
von realloader
Abgesehen das ich hoffe das du unbeschadet wegkommst finde ich die Url die hier häufig eingegeben wid lustig. Das heißt besser gesagt, nicht das xyz, sondern das wo man landet wenn man drauf klickt..... Fr..n.t läßt grüßen :idea: