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Contentdieb. Inhaber (ES) aber Admin-C (DE) Was tun?
Verfasst: 09.04.2008, 09:43
von bydlo
hallo,
folgende Situation.
Frecher Inhaltskopierer mit DE-Domain.
klaut und veröffentlicht komplette inhalte ganzer domains (meine kunden)
laut Whios:
Inhaber in Spanien
Admin-C in Deutschland
Tech-C in Spanien
Zusatz:Der Admin-C nimmt seine Funktion im Auftrag des Registrars ASCIO wahr und steht in keiner Verbindung zu dem Domaininhaber. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Domaininhaber.
Kein Impressum
hab ich chancen da jemanden an den haken zu kriegen?
gruss axel
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Verfasst: 09.04.2008, 10:02
von unknownsoul
Evtl. über den Provider, aber dann kann er es immer noch unter einer neuen Domain veröffentlichen.
Verfasst: 09.04.2008, 10:16
von bydlo
und was ist damit?
Die Frage nach der Haftung stellt sich allerdings so lange nicht, wie der Domain-Inhaber erreich- und damit verklagbar ist. Fällt dieser Ansprechpartner weg, etwa durch Auflösung eines Unternehmens, oder sitzt der Inhaber im Ausland, so muss in der Regel der Admin-C für Abmahnungen und Klagen herhalten, sofern er nicht mit dem Eigentümer identisch ist.
Verfasst: 09.04.2008, 10:16
von heino
>> und steht in keiner Verbindung zu dem Domaininhaber.
Schau dir mal die
Denic Richtlinien an. Speziell Absatz VIII.
Eine Fundstelle bei
Dr. Bahr.
Verfasst: 09.04.2008, 10:56
von bydlo
es muss doch bei einer deutschen domain eine möglichkeit geben jemanden vorzugehen der den kompletten inhalt etlicher websites auf seiner eigenen veröffentlicht, oder zumindest das zu unterbinden.
Verfasst: 09.04.2008, 11:11
von Loptr
hm... "feindliche übernahme" ?
Einschreiben an den Admin senden. Hoffen, dass es zurück kommt mit Vermerk "Empfänger nicht bekannt". Damit zum Provider gehen - "du möchtest die Domain haben", er überprüft auch, ob der Empfänger nicht erreichbar ist und wenn des "geklappt" hat, dann kanns passieren (kommt auf den Provider drauf an), dass du die Domain bekommst.
Meines Erachtens sollte ein Provider auch dafür gerade stehen, wenn sein Kunde nicht erreichbar ist... denn der will ja auch seine Rechnung bezahlt haben

Ggf. sogar die Denic mit einbeziehen, dass der Admin nicht erreichbar ist (bessere Karten

).
Verfasst: 09.04.2008, 11:37
von net(t)worker
Loptr hat geschrieben:hm... "feindliche übernahme" ?
Einschreiben an den Admin senden. Hoffen, dass es zurück kommt mit Vermerk "Empfänger nicht bekannt". Damit zum Provider gehen - "du möchtest die Domain haben", er überprüft auch, ob der Empfänger nicht erreichbar ist und wenn des "geklappt" hat, dann kanns passieren (kommt auf den Provider drauf an), dass du die Domain bekommst.
Meines Erachtens sollte ein Provider auch dafür gerade stehen, wenn sein Kunde nicht erreichbar ist... denn der will ja auch seine Rechnung bezahlt haben

Ggf. sogar die Denic mit einbeziehen, dass der Admin nicht erreichbar ist (bessere Karten

).
der Hoster ist der falsche Ansprechpartner wenn der Inhaber und Admin-C nicht erreichbar sind, da musste dich direkt an Denic wenden um die domain löschen zu lassen...
Verfasst: 09.04.2008, 13:18
von DbDdhkP07
Hmm...
Mitstörerhaftung?
Der ADMIN-C ist ja quasi "Empfangsbevollmächtigter". Wenn der seine Funktion nicht wahrnimmt, einfach den ADMIN-C auf Unterlassung abmahnen. Als Mitstörer, weil er ja vom Sachverhalt weiss, angeblich den Inhaber wohl nicht erreicht und deswegen seinen Pflichten nachzukommen hat.
Evtl. kommt dann in dem Fall sogar "Geschäftführung ohne Auftrag" in Frage
Aber diese Fragen wird Dir wohl ein Jurist beantworten können..
Verfasst: 10.04.2008, 06:59
von Margin
Sehe ich genauso, zusätzlich ist es doch bereits bei der Denic klar definiert:
Administrativer Ansprechpartner
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain xyz.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.
Verfasst: 10.04.2008, 09:00
von Loptr
net(t)worker hat geschrieben:
der Hoster ist der falsche Ansprechpartner wenn der Inhaber und Admin-C nicht erreichbar sind, da musste dich direkt an Denic wenden um die domain löschen zu lassen...
... da habe ich aber andere Erfahrungen gesammelt. Hab mich direkt an den entsprechenden Hoster gewendet und der ist mir "sehr entgegen gekommen". Also sieh es als Erfahrungswert an (ansonsten würd ich sowas ni schreiben

).
Verfasst: 10.04.2008, 12:44
von net(t)worker
naja... was in den Denicsatzungen steht ist nicht unbedingt relevant, zumindest 1 Urteil ist mir bekannt da wurde eine Mitstöererhaftung des Admin-C verneint, da er weisungsgebunden ist.... ging dabei um einen Anwalt der sich für ausländische Firmen als Admin-C für .de domains eintragen lies...
Verfasst: 10.04.2008, 16:21
von pr_sniper
"Mitstöererhaftung des Admin-C verneint, da er weisungsgebunden ist ..." - die völlig falsche Auskunft.
Nur "SEOs" kommen auf die blöde Idee, der deutschen Gesetzgebung so entfliehen zu wollen ... Es gibt ja mehrere solcher "Blüten". Klingt wie "ich schließe die Augen und keiner sieht mich". - Kindergarten.
Mein Tipp: schnellstens ran an den Speck, keine Zeit verschenken.
Mindestens Google-, Live- und Yahoo- Spamreport, ev. (nach Schadenhöhe) über Anwalt an Admin-C, falls keine positive Reaktion, dann Anwalt an Denic.- Das klappt schon - lass dir vom Anwalt helfen.
Es geht nicht um den Hoster - der kann ja gewechselt werden, es geht um den Contentklau, damit Missbrauch der Domain und verursachten wirtschaftlichen Schaden, den es ohne den bekannten Admin-C nicht gäbe. Oft ist der Admin-C sowieso auch (anonymer) Domain-Inhaber, ev. über seine Frau oder einen bezahlten Angestellten ... Das braucht aber nicht zu interessieren - volkstümlich "kausaler Zusammenhang" bzw. "Mittäter" oder "Mitstörer".
Und: nicht im Forum verwirren lassen. Da gibts einige anonyme Contentdiebe, denen solche Reaktionen natürlich nicht passen ...
Verfasst: 10.04.2008, 16:52
von net(t)worker
lies dir einfach mal dies durch:
https://www.domain-recht.de/magazin/dom ... -id84.html
da werden verschiedene Urteile angesprochen aus denen hervorgeht das der Admin-C nicht unbedingt auch haften muss, sondern teilweise nur als stellvertretener Empfänger für Klageschriften fungiert nicht als Beklagter...
https://www.heise.de/newsticker/Uneinhe ... ung/86734/
hier werden im letzten Absatz auch verschiedene Urteile angesprochen bei denen die Haftung des Admin-C verneint wurde...
Wenn man jetzt also gerichtlich etwas machen will, sollte man sich klar sein, das die Rechtssprechung bisher nicht wirklich eindeutig war...
Da der Domaininhaber aber in diesem Fall innerhalb der EU sitzt sollte rechtlich ggf. etwas möglich sein, u.U. direkt über einen Anwalt in Spanien...
Verfasst: 11.04.2008, 06:45
von pr_sniper

Mir ist das bisherige "Recht" grob bekannt. Falls aber die
aktuelle Entwicklung verfolgt wurde: jede Sauerei schafft sich ihren eigenen Widerstand. Nicht nur Hobby-SEOs, Bundesregierung, Herr Schäuble und Anwälte, nee, sogar Gerichte lernen täglich dazu.
Wer diese Machenschaften duldet oder hier im Forum zerredet, der ist selbst Schuld, wenn er unter Zeitdruck, in einem Notfall, zur wirklichen Information oder aber zur Unterhaltung nur noch Müll findet bzw. Geschäfte nur auf krimineller Basis abgewickelt werden.
Bei einigen "SEOs" beginnen ja erst jetzt diese "ausländischen" de-Domains richtig zu blühen. Diebe können sich nur so lange verstecken, bis sie aus ihrer Deckung herausgetrieben werden ...
Klar, das Wort "Kollegenbetrug" und die zweckmäßige Reaktion darauf ist in diesem Forum wohl eher nicht gewünscht.