Ice Man hat geschrieben:
Wenn man schon einen auf "Klug..." macht, dann solte man sich auch 100%tig sicher sein.
Du kannst nicht ohne Gewerbe nebenbei mal ebend 7800 Euro machen.
Das was du meinst ist was ganz anderes.
7800 € ist der Grundfreibetrag, aber hierbei geht es um Arbeitslohn, und nicht um selbstständige Arbeit. Das sind 2 paar Verschiedene Schuhe...
Hmmm, dann hat mir zum einen mein zuständiges Finanzamt und zusätzlich mein Vermögensberater nen ganz schönen Mist erzählt.
Die versicherten mir nämlich beide unabhängig voneinander dass ich genau solche Einnahmen eben schon haben dürfte - auch ohne dafür ein Gewerbe anzumelden.
Schön dass mir mein FA damals die Anfrage schriftlich bestätigt hat.
Es tut mir leid wenn ich dann diesbezüglich eine Halbwahrheit verbreitet habe, ich kenne das so, mache das seit Jahren und hatte noch nie eine Beanstandung vom Finanzamt.
Komisch eigentlich...
Nachtrag: Google schreibt in seinen Adsense Foren als Antworten auf ähnliche Fragen auch, dass sich Adsense Einnahmen über die Zusatzerklärung in der Steuererklärung abdecken lassen...
Nachtrag 2: Es heißt dort auch dass AdSense-Einnahmen definitiv unter "sonstige Einkuenfte aus selbststaendiger Arbeit" fallen.
Nachtrag 3: Ich werd bekloppt...
Auf wieder anderen Webseiten (meist von Anwaltskanzleien) findet man dann den Hinweis dass es "zwingend nötig" wäre, ein Gewerbe für die Adsense-Einnahmen anzumelden, da es ja "nichtselbständige" Einnahmen seien. Einer sagt selbständig, der andere sagt nichtselbständig...
Aber müsste das FA nicht schon bei der ersten Steuererklärung darüber stolpern?
Nachtrag X: Ich hab jetzt beim Finanzamt angerufen und nochmal meinen Vermögensberater kontaktiert und warte auf Antwort. Vielleicht können wir dann in einem gestickten Beitrag ein für alle Mal das Thema klären.
Hier noch zwei interessante Links zum Thema die - gestützt auf § - erläutern wieso KEINE Gewerbeanmeldung nötig ist:
https://hiegl.net/archives/678
https://www.pkv-selbstvergleich.de/Gewerbe.htm