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Wie sichert Ihr Beweismaterial?
Verfasst: 22.04.2008, 09:22
von bydlo
moin moin,
wiedermal Urheberrechtsverletzung.
Fall: "Grafiker" klaut grafische Arbeiten eines anderen Gafikers
Veröffentlicht diese auf seiner website (& schreibt dann auch noch seinen Urherberrechtsvermerk drunter).
das ganze gleich mehrfach.
jetzt die Frage:
wie sichert ihr das beweismaterial?
Klar, der Anwalt sieht & bezeugt das.
Zieht ihr euch per Offline-Browser die komplette Site?
speichert Ihr den Google-Cache? (Aber wie? Nur der link bringt ja nix. ist ja in ein paar wochen womöglich weg.)
Screenshot? Wovon? (Aber auch der ist ja manipulierbar)
will sagen:
Von wem die Arbeiten sind ist zweifelsfrei belegbar.
aber wie belegt man das der den Verstoss wirklich begangen hat wenn es hart auf hart kommt?
gruss axel
Verfasst: 22.04.2008, 10:06
von Nutzer0815
0815
Verfasst: 22.04.2008, 11:04
von Loptr
wennde glück hast hat archive.org das ganze drin, dann kannst immer wieder drauf zugreifen.
Verfasst: 22.04.2008, 11:07
von Nutzer0815
0815
Verfasst: 22.04.2008, 11:13
von net(t)worker
vom Anwalt die seite komplett abspeichern lassen, Quellcode und Bildschirmcopy ausdrucken....
Verfasst: 22.04.2008, 11:32
von bydlo
also:
1:archive.org findet nix (hatte ich schon nachgesehen)
2: site-abfrage (bilder) keine ergebnisse
3: google-cache der fraglichen html-Unterseite vorhanden
@networker
welches blöde tool (da muss ja irgendso ein scraper/Saugertool her was alle dateien & bilder inkl. der verzeichnsstruktur kopiert) empfiehlst du mir da?
ich hab sowas noch nie benutzt und muss das ja auch meiner anwältin erlären.
ich glaub nicht das sie so fit in internetzeugs ist.
gruss axel
Verfasst: 22.04.2008, 11:36
von ole1210
Webzip macht das beispielsweise:
https://webzip.softonic.de/
Solltest du allerdings richtig einstellen. Sonst lässt du das Tool die Nacht durch laufen und hast am nächsten Morgen plötzlich 300 GB Webseiten auf deinem Rechner...
Verfasst: 22.04.2008, 11:45
von net(t)worker
bydlo hat geschrieben:ich hab sowas noch nie benutzt und muss das ja auch meiner anwältin erlären.
wäre da nicht ggf. ein Anwalt besser der absolut fit in der Materie ist?
Hab schon mal erlebt da musste ein Forum nach einer Abmahnung schliessen, weil der beauftragte Anwalt sich erstmal in das Fachgebiet einlesen musste und dennoch nicht richtig reagierte....
Verfasst: 22.04.2008, 11:51
von Hasenhuf
Falls es den Aufwand wert ist und Probleme zu erwarten sind:
Ich würde einen Zeugen die Seite selbst aufrufen lassen, am besten auf seinem PC, dann Seite und Quelltext ausdrucken und ihn unterschreiben lassen. Damit sind so ziemlich alle Manipulationsmöglichkeiten ausgeschlossen.
Eine softcopy würde ich zwar auch anlegen aber nicht um sie als Beweis vorzulegen.
Verfasst: 22.04.2008, 12:17
von bydlo
@networker
meine anwältin ist juristisch schon fit.
aber ich bezweifle das sie ein webzi oder ähnliches auf ihrem rechner hat.
und die beweislage hier ist eindeutig.
bin im besitz der negative.
könnt ja selbst mal gucken
[url entfernt]
---EDIT & SORRY
@hasenhuf
hat bereits stattgefunden.
war einer meiner ersten schritte.
Verfasst: 22.04.2008, 12:31
von net(t)worker
bitte daran denken, keine öffentlichen Anschuldigungen hier im Forum, egal wie eindeutig die Lage ist.... im Zweifelsfall wird der Forenbetreiber abgemahnt und da hat er absolut keine Lust drauf....
Verfasst: 22.04.2008, 13:30
von Webkatalogpromotion
Geh zum Notar und lass dir das was dort ist bestätigen, müsste das nicht gehen ?! =)
Und ich denke notfalls kann man sicherlich gerichtlich datensicherungen von den serverfarmen bekommen, sollte es zu einer verhandlung kommen, ist aber nur so eine idee, habe keine ahnung ob das machbar ist.
Verfasst: 22.04.2008, 19:53
von Hasenhuf
bydlo hat geschrieben:meine anwältin ist juristisch schon fit.
und die beweislage hier ist eindeutig.
bin im besitz der negative.
Dann wird sie Dir gesagt haben, das Negative keine Urheberschaft beweisen. Gute Indizien sind sie aber und erzeugen eine gewisse Erklärungsnot beim Gegner.
Verfasst: 22.04.2008, 20:30
von bydlo
na ja...
sagen wir mal so:
das jemand im besitz von negativen ist beweisst noch nicht zwangsläufig das derjenige der urheber ist.
solche fälle sind aber eher die ausnahme.
der typ wäre echt blöde wenn er den angebotenen verleich ablehnen würde.
ausser den negativen gibts ja auch noch die aussagen der abgebildeten personen.
und die visagistin (deren arbeit man bei seiner auswahld des diebesgutes leider nicht sieht)
was die beweislage bei einer frage bez. der urheberschaft angeht bin ich absolut entspannt.
gruss axel
Verfasst: 22.04.2008, 20:39
von 3DCG
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