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Fragezu Lastenheft

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seopower
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Beitrag von seopower » 05.05.2008, 16:28

Wenn ich jemanden ein Auftrag gebe mit Lasten/Pflichtenheft etc was kann man da am besten Vertraglich rein machen für folgenden Fall.

Man gibt jemandne den Auftrag und nach einigen Wochen oder Monaten hat sich kaum bis wenig getan, kann man da ein Satz dazu schreiben wenn es bis dahin nicht gemacht wurde gibts weniger Geld etc.

Weil das bringt mir nichts 14 Tage warten und dann wieder einen neuen suchen, dann lieber was im Vertrag einbauen das es um Geld geht ...!

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bennos
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Beitrag von bennos » 05.05.2008, 16:35

Ich würde Geld nur gestaffelt fliessen lassen.

Bei neuen Lieferanten auch ne Anzahlung, aber mehr Geld gibt es erst wenn Milestones erfüllt sind.

bennos

seopower
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Beitrag von seopower » 05.05.2008, 16:40

Es gibt spezis die nehmen Aufträge an ...zu viel Aufträge und arbeiten alles gemütlich ab da sie Wissen das Geld bekommen Sie ja dann so oder so.

Das will ich entgegen wirken und sagen bis da und da muss das fertig seins sonst XY

bennos
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Beitrag von bennos » 05.05.2008, 16:46

Juristisch muss du sehen das du einen Werkvertrag schliesst.

Heisst für Normalos. Kohle nur dann wenn geforderte Leistungen erbracht und funktioniert.

Definiere Zwischenschritte sog. Milestones.

Nach Fertigstellung der 1 oder 2 Milestones gibt es 30% oder 40 % der Kohle, usw.

Pass auf das gegen Ende hin, wenn noch kleine Korrekturen nötig sind, ein hoher Betrag oder hoher Prozentsatz fällig ist. Das gewährleistet auch das die Arbeit bis zum Schluss durchgeführt wird.

bennos

seopower
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Beitrag von seopower » 05.05.2008, 16:49

Danke für Eure Antworten, aber nehmen wir an die Firma lässt sich ewig Zeit(da Projekt eilt) und nach 30 Tagen sieht man kaum einen Vortschritt.

Dann ist es zu spät noch groártig andere zu suchen,daher dachte ich da sman da druck machen kann mit einer Klausel...

bennos
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Beitrag von bennos » 05.05.2008, 16:54

Na ja, geht sicherlich auch.

Je nach Branche ist das üblich. Gibt unterschiedlich Begriffe wie Penalty oder Pönale, STrafezahlung, usw.

Kannst sicherlich eine Strafzahlung defienieren bei Zeitüberschreitung, aber ob sich die Firmen darauf einlassen ist eine anderen Frage.

Bei kleinen Aufträgen eher nicht. Bei Grossaufträgen von mehreren 100.000 Euro schon eher.

Insgesamt wird deine Frage aber zu speziell, weswegen du eine Rechtsanwalt konsultieren sollte mit SPezialisierung auf Vetragsrecht.

Scheint mir sinnvoll zu sein.

bennos

seopower
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Beitrag von seopower » 05.05.2008, 16:56

Danke Dir!

bennos
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Beitrag von bennos » 05.05.2008, 17:01

no problem.

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