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Ranking www.Name .Endung
Verfasst: 04.08.2008, 14:10
von Bagatelli
Hallo zusammen.
vorweg, ich hab die gleiche Frage schon bei Webmaster-pro gestellt:
Wenn ich zB. Schrauben in Bonn verkaufen möchte und meine erwarteten Hauptsuchbegriffe Schrauben u. Bonn sind:
1. Ist es dann ein Vorteil, wenn die Seite 3w.Schrauben-Bonn heisst?
2. Ist die Endung egal, also zB. .de , .com?
3. Ist 3w.Schrauben-Bonn genauso gut, wie 3w.Bonn-Schrauben?
4. Wenn ich mich nach Köln ausdehen will, was ist mit dem ö? Ich habe da schlechte Erfahrungen gemacht, wird oe auch erkannt?
Schon mal 1000 Dank mfG Bagatelli
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Verfasst: 04.08.2008, 14:19
von unknownsoul
Die Domainendung dürfte so ziemlich egal sein. Wichtig ist die Sprache der Webseite. Prominentestes Beispiel ist Wikipedia.
Verfasst: 04.08.2008, 14:22
von pr_sniper
Wenn ich z.B. Schrauben in Bonn verkaufen möchte
- machs einfach, laß aber die Finger von SEO. Da gehören einfach etwas mehr Geist und Zeit dazu ...
Ansonsten geht man wohl eher in irgendeinen Baumarkt und hat paar Minuten später seine Schrauben ... Oder sind die auch schon alle von Bonn nach Berlin verlegt?
Verfasst: 04.08.2008, 14:23
von jackwiesel
Mahlzeit,
1. Ja, ist es! ABER: Jeder, der in Bonn Schrauben verkauft, darf Dir eine Abmahnung schicken und es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis das auch geschieht. Ausnahme: Deine Firma heisst "Schrauben Bonn GmbH" oder so ähnlich.
2. Die Endung ist wurst, solange es eine tld ist.
3. Wenn der Rest der Seite auf beide Begriffe optimiert ist, spielt die Reihenfolge keine Rolle. Wenn nicht, kann es schon mal zu Differenzen im Suchergebnis kommen.
4. Umlaute werden ohne weiteres erkannt - aber auch da gilt Punkt 1. Wettbewerbsrechtlich ist das ein Damoklesschwert.
Gruß,
jw
Verfasst: 04.08.2008, 14:33
von rg1
jackwiesel hat geschrieben:Mahlzeit,
1. Ja, ist es! ABER: Jeder, der in Bonn Schrauben verkauft, darf Dir eine Abmahnung schicken und es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis das auch geschieht. Ausnahme: Deine Firma heisst "Schrauben Bonn GmbH" oder so ähnlich.
Auch auf die Gefahr hin abzuschweifen: Mit welcher Begründung könnte ihn dann jemand abmahnen?
Verfasst: 04.08.2008, 15:01
von jackwiesel
Mit der Begründung, dass auch er ein Anrecht auf diese Domain hat, sofern auch er in dieser Region Schrauben verkauft.
Ich weiss, dass solche Domains immer noch belegt werden, aber ich weiss auch, dass Abmahnungen diesbezüglich schon eskaliert und vor Gericht gegangen sind, mit dem Ergebnis, dass die Belegung einer solchen Domain eine Wettbewerbsverzerrung darstellt. Ich recherchiere mal nach der Quelle, auf Anhieb habe ich es nicht gefunden.
Gruß´,
jw
Verfasst: 04.08.2008, 15:06
von rg1
Habe gerade ein entsprechendes Urteil des OLG Hamm gefunden. Das Stichwort ist Tauchschule-Dortmund. Es gibt jede Menge Artikel dazu, z.B. hier:
https://www.pc-special.net/index.php?op ... emid=26177
Ich fang' denn mal an zu lesen...
Verfasst: 04.08.2008, 15:18
von jackwiesel
Jepp,
es gab aber auch einen Klinch in Berlin, den ich vor Jahren verfolgt habe. Insgesamt kommts auch auf den Richter an - ich würde bei solchem Ansinnen immer abraten und dafür lieber etwas mehr optimieren. Wenn jemand zuviel Geld und Wut auf Dich hat, kanns echte Probleme geben.
Gruß,
jw
Verfasst: 04.08.2008, 20:01
von Bagatelli
Hallo zusammen,
ich möchte natürlich keine Schrauben in Bonn verkaufen, deshalb das "zB".
Was ich verkaufen möchte sieht man wenn man nach Bagatelli googelt.
vielen vielen Dank erstmal.
mfG Bagatelli