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Linktauschseiten

Verfasst: 08.11.2008, 17:38
von zauberstern
Hallo, also ich hab da mal wieder ein Anliegen:
Ich habe auf meiner Seite mehrere Partnerseiten. Ich habe nun schon 18 an der Zahl. Die meisten sind meine Shoppartner, aber auch Seiten auf denen ich die Backlinks von Webkatalogen und Verzeichnssen gesetzt habe. Um die Zahl der Partnerseiten etwas einzugrenzen wollte ich nun die Seiten etwas zusammenfassen. Und nun meine Frage: Damit meine Partner auch nicht "geschädigt" werden habe ich die Seiten mit den Partnern auf 6 externe Links beschränkt. Die Backlinks mit den Verzeichnissen und Katalogen wollte ich auf eine Seite packen. Ist das gut für mich? oder eher nicht? oder ist das schlecht für die Verzeichnisse?
Kann mir Jemand einen Rat geben??
Gruß

Verfasst:
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Verfasst: 08.11.2008, 18:56
von Gamling
Also die Verzeichnisse kannste weglassen, wieso solltest du die fördern, du hast ihnen schon den Inhalt gegeben, musst du sie dann auch noch weiter unterstützen? Lass den Link einfach weg und trag dich in ein paar ohne Backlinkpflicht ein.

So und mit den Partner kommt es jetzt drauf an.

Wenn du zum Beispiel auch Artikel (also Texte) auf deiner Website hast kannst du sie im Text verlinken, das dürfte am besten für deine Partner sein.

Zum Beispiel: "Unsere Klobürsten aus <a href="https://www.seide-linkpartner.de" title="Seide Hersteller">Seide</a> gebrauchen Sie am besten mit viel Schwung..."

Der Partner kriegt so einen Link mit seinem keyword ab.

Alternativ wären auch mehrere Partnerseiten ganz nett, die aber eine möglichst flache Struktur haben, also nicht "hauptseite>partnerseiten>partnerseite seidehändler" sondern "hauptseite>partnerseite seidehändler". Die kannst du dann mit einer Grafik und einem Beschreibungstext zu jedem Partner füllen.

Die letzte Möglichkeit wäre ein Link von jeder Seite in einem Partnerkasten. Damit scheinen aber einige schlechte Erfahrung gemacht zu haben, wenn du es aber nicht übertreibst sollte das gehen.

Kannst das ganze natürlich auch mischen, zum Beispiel Partner die eine Referenz für dich darstellen (Zb: du lieferst dem Hotel Hilton Klobürsten) auf einer Partnerseite betonen, die anderen irgendwo unauffälliger unterbringen.

Verfasst: 08.11.2008, 19:17
von zauberstern
Hallo,
Also die Verzeichnisse kannste weglassen, wieso solltest du die fördern, du hast ihnen schon den Inhalt gegeben, musst du sie dann auch noch weiter unterstützen? Lass den Link einfach weg und trag dich in ein paar ohne Backlinkpflicht ein.


Also dort habe ich mich halt schon eingetragen, aber ich kann die Links zu denen wegnehmen, dann streichen die mich halt auch. Wenn das besser für mich ist, dann mach ich es so.
Wenn du zum Beispiel auch Artikel (also Texte) auf deiner Website hast kannst du sie im Text verlinken, das dürfte am besten für deine Partner sein.
Also ich verkaufe Zimmerbrunnen und meine Partner sind querbeet gestreut.
Ich habe ein paar Anfragen bezüglich themenrelevante Links laufen, aber bisher leider keinen Erfolg gehabt, da das Konkurenzdenken doch stärker ist, als ich dachte.
Ich poste hier vielleicht doch mal die Url. Unten im Footer befinden sich die Links zu den Partnerseiten.
https://www.brunnenparadies.de
Weil ich glaube, ich kann deinen Tipp nicht wirklich umsetzen.
Gruß

Verfasst:
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Verfasst: 08.11.2008, 19:45
von Gamling
Also ich verkaufe Zimmerbrunnen
Wie lustig, meine Eltern auch. :) Aber leider nur offline, vielleicht mach ich denen mal was, dann melde ich mich.


Also, ich nehme die Nennung deiner Seite jetzt einfach mal als Aufforderung zum helfen.

Die Links auf Webkataloge würde ich wie gesagt rausnehmen, du kannst dich ja nach und nach in 20-30 backlinkfreie eintragen. Bisschen auf Qualität achten, warum sollte dir das dann schaden?

Die anderen Partnerlinks solltest du auch überprüfen, der erste den ich angeklickt habe, hat auf eine geparkte Domain geführt. Diese alle rausschmeißen.

Ich würde es jetzt so regeln: Die Partnershops, die irgendwie themenrelevant sind sichtbar verlinken, also wie oben genannt als Referenzen und in den Texten. Musst ein bisschen überlegen, wie deine Seite mit deren verwandt ist und dann gegebenenfalls auf die Unterseiten verlinken. Hier ist so eine Unterseite deiner Partner, die mit dir sogar direkt verwandt ist, musst nur suchen: https://www.gartenfreuden.com/wasserspe ... index.html

Den Elektorshop kannst du auch prima verlinken, schreibst einfach ein Tutorial, wie man den Brunnen aufbaut.
[...] die <a href="partnershop.de/kabelklemmenunterseite.html" title="Kabelklemmen Shop">Kabelklemme</a> in die Öse[...]
Was dann noch übrigbleibt alles zusammen auf eine Unterseite "partnershops.html" hauen, mit Logografik und einem Beschreibungstext von 200 Zeichen versehen.

Gruß

PS: Man soll ja nicht versuchen aus allem Gewinn zu schlagen, aber du solltest eventuell das Design deines Shops und deinen Shop allgemein verbessern, ich bin bis Januar ausgelastet, aber kannst dich gerne per PM melden, wenn du Hilfe brauchst :)

edit: Du solltest schauen, dass deine Linkpartner dich auch möglichst perfekt anlinken. Du kannst dich ja erstmal um den Kram auf deiner Seite kümmern, aber danach würde ich versuchen genau das, was du für deine Partner machst auch für deine eigene Seite zu erreichen.

Verfasst: 09.11.2008, 09:57
von Vikingmate
zauberstern hat geschrieben:
Also dort habe ich mich halt schon eingetragen, aber ich kann die Links zu denen wegnehmen, dann streichen die mich halt auch. Wenn das besser für mich ist, dann mach ich es so.
Auf die paar Links in den Webkatalogen kannst du getrost verzichten! Das sind ganz bestimmt nicht die, die deine Seite stärker machen!

Verfasst: 09.11.2008, 11:11
von Mork vom Ork
Zwei Anmerkungen am Rande:

In das Impressum gehört die Umsatzsteueridentifikationsnummer (Telemediengesetz §5 (1), Punkt 6).

Und die dicken Texte auf jedem Bild, „© by Mummel“, sehen recht kindisch aus; weder kennt jemand ein Mummelchen, so dass du die Bilder eigentlich genauso gut selbst vom Mummelchen geklaut haben könntest, noch hat das Copyright-Zeichen irgendeine rechtliche Wirkung in Deutschland, noch bekommt der Text dadurch Gewicht, dass er ein englisches Wort führt.
Sowas kann man, wenn's denn unbedingt sein muss, auch ordentlich, mit verwertbarer Aussage und ohne Tralala schreiben: „brunnenparadies.de“ oder „Brunnenparadies Titisee“.

Verfasst: 09.11.2008, 12:30
von smartie
Hallo Mork vom Ork,

prinzipiell korrekt, doch wo keine USt-IdNr. vorhanden, kann/muss man auch keine angegeben werden.

Verfasst: 09.11.2008, 17:11
von Mork vom Ork
smartie hat geschrieben:prinzipiell korrekt, doch wo keine USt-IdNr. vorhanden, kann/muss man auch keine angegeben werden.
Wenn ein Laden seine Preise „inkl. MwSt“ angibt, dann muss er auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben. Natürlich kann auch das „inkl. MwSt“ falsch sein, aber dann haben wir halt statt einem Impressumsverstoßer einen Steuerbetrüger ;)

Verfasst: 09.11.2008, 17:21
von Vikingmate
@ Mork: Kleinunternehmer ohne Umsatznummer müssen im Onlineshop die Angabe inkl. MwSt. angeben. In der Rechnung darf diese nicht ausgewiesen werden. Sind zwei verschiedene Sachen.

Ich weiss es von Abgemahnten, die das Gleiche, wie Du dachten. Wenn Du aber einen neuen Beschluss hast, dann bitte her damit.

Verfasst: 09.11.2008, 17:54
von e-fee
Und ich hab jahrelang bei meinen Promotionjobs mit Umsatzsteuer gewerkelt, ohne eine Umsatzsteuer-ID zu haben, ohne aber Steuerbetrug begangen zu haben - und nu? :o

Und warum überhaupt wird das Teil eigentlich "auf Antrag" vergeben?
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzste ... ionsnummer

Solange meine Kunden alle in Deutschland hocken, brauch ich das Teil nicht wirklich! Sieht natürlich anders aus, wenn auch Leute aus anderen EU-Staaten bei mir einkaufen können.
Steuerbetrug ist das, wenn ich mir die Mehrwertsteuer in die eigene Tasche stecke ohne sie in der Umsatzsteuererklärung anzugeben, oder wenn ich umsatzsteuerpflichtig bin und sie beim Kunden gar nicht erst erhebe (= bleibt in der Tasche des Kunden).

Interessant ist die Angabe inkl. MwSt. aber für alle Geschäftkunden - wenn Du Kleinunternehmer bist, dann brutto = netto, dann können sie keine Vorsteuer abziehen (an der Stelle ist dem Endverbraucher hingegen egal, wie sich der Preis zusammensetzt).

Verfasst: 09.11.2008, 18:26
von Mork vom Ork
Vikingmate hat geschrieben:@ Mork: Kleinunternehmer ohne Umsatznummer müssen im Onlineshop die Angabe inkl. MwSt. angeben. In der Rechnung darf diese nicht ausgewiesen werden. Sind zwei verschiedene Sachen.
Oha, juristische Spitzfindigkeiten als Stolperfalle. Ich kann zwar nicht ganz nachvollziehen, warum man „einschließlich Steuer“ draufschreiben soll, wenn keine Steuer drin ist, aber sei's drum, dann nehme ich das mal so hin.
Ich weiss es von Abgemahnten, die das Gleiche, wie Du dachten. Wenn Du aber einen neuen Beschluss hast, dann bitte her damit.
Eine Abmahnung ist kein gerichtlicher Beschluss, so dass der Abmahnende nicht automatisch dadurch Recht hat, dass er eine Abmahnung schreibt bzw. schreiben lässt. Sind auch zwei verschiedene Sachen ;) Wenn du also zu den Abgemahnten auch ein Urteil hast, dann her damit und ich nehme es nicht nur hin, sondern glaube es auch.

Verfasst: 09.11.2008, 18:29
von Mork vom Ork
e-fee hat geschrieben:
Mork vom Ork hat geschrieben:statt einem Impressumsverstoßer einen Steuerbetrüger ;)
Und ich hab jahrelang bei meinen Promotionjobs mit Umsatzsteuer gewerkelt, ohne eine Umsatzsteuer-ID zu haben, ohne aber Steuerbetrug begangen zu haben - und nu? :o
Keine Ahnung. Vielleicht möchtest du Selbstanzeige erstatten? In jedem Falle solltest du aber mit ;) endende Sätze nicht allzu ernst nehmen.

Verfasst: 09.11.2008, 19:00
von e-fee
Mork vom Ork hat geschrieben:
Vikingmate hat geschrieben:@ Mork: Kleinunternehmer ohne Umsatznummer müssen im Onlineshop die Angabe inkl. MwSt. angeben. In der Rechnung darf diese nicht ausgewiesen werden. Sind zwei verschiedene Sachen.
Oha, juristische Spitzfindigkeiten als Stolperfalle. Ich kann zwar nicht ganz nachvollziehen, warum man „einschließlich Steuer“ draufschreiben soll, wenn keine Steuer drin ist, aber sei's drum, dann nehme ich das mal so hin.
Ich weiss es von Abgemahnten, die das Gleiche, wie Du dachten. Wenn Du aber einen neuen Beschluss hast, dann bitte her damit.
Eine Abmahnung ist kein gerichtlicher Beschluss, so dass der Abmahnende nicht automatisch dadurch Recht hat, dass er eine Abmahnung schreibt bzw. schreiben lässt. Sind auch zwei verschiedene Sachen ;) Wenn du also zu den Abgemahnten auch ein Urteil hast, dann her damit und ich nehme es nicht nur hin, sondern glaube es auch.
Also, nochmal:

Es ist in diesem schönen Land durchaus möglich, wenngleich vielleicht nicht der am häufigsten vorkommende Fall, kein Kleinunternehmer und somit umsatzsteuerpflichtig zu sein, aber dennoch keine Umsatzsteuer-ID zu haben. Es geht aber! Wie gesagt, man bekommt die "auf Antrag", wenn man sie braucht, weil man Kunden hat bzw. zu haben gedenkt, die nicht in Deutschland ansässig sind.
7 Jahre hat sich beim Finanzamt keiner dran gestört, dass ich keine Umsatzsteuer-ID hatte, obgleich die doch wussten, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin (bzw. freiwillig auf Kleinunternehmerregelung verzichtet habe), ich immer brav meine Umsatzsteuererklärungen und -voranmeldungen gemacht und das Geld überwiesen habe.
Und natürlich weise ich auch seit damals schon die Umsatzsteuer aus und hätte selbstverständlich, wenn ich denn Preisangaben auf meinen Seiten hätte, diese mit Mehrwertsteuerangabe. Denn mein in Deutschland ansässiger Kunde könnte dann auch ganz normal seine Vorsteuer abziehen, wobei die Bruttopreise eben genauso für alle privaten Endkunden oder Kleinunternehmer gelten würden.
Das alles geht auch ohne ID, nur sollte ich mich dann nicht an Kunden außerhalb Deutschlands wenden! Die Umsatzsteuer-ID ist 'n EU-Ding, daher auch das DE in der Nummer als Länderkürzel. Nötig, damit das alles länderübergreifend funktionieren kann. Das deutsche Finanzamt intern braucht die nicht wirklich, verwendet sie aber wohl, wenn sie denn schon vorhanden ist.
Als für mich aber klar war, dass ich auch mal Aufträge aus dem Ausland annehmen könnte, hab ich die beantragt, schreib sie seitdem in Rechnungen und ins Impressum, und gut war.

Wenn ich jetzt Kleinunternehmer wäre, dann würde hingegen auf meine Seite der Satz gehören: "Ich bin Kleinunternehmer nach Paragraph schlagmichtot (19 des USt.-Gesetzes war's glaub ich) und bin daher nicht berechtigt, MwSt. auszuweisen."
Dann wären alle Preise für alle meine Abnehmer brutto = netto, die Firma kostet's genauso viel wie den Kleinunternehmer oder privaten Endkunden, da sie dann keine Vorsteuer abziehen darf.

Verfasst: 09.11.2008, 19:15
von Vikingmate
Mork vom Ork hat geschrieben: Eine Abmahnung ist kein gerichtlicher Beschluss, so dass der Abmahnende nicht automatisch dadurch Recht hat, dass er eine Abmahnung schreibt bzw. schreiben lässt. Sind auch zwei verschiedene Sachen ;) Wenn du also zu den Abgemahnten auch ein Urteil hast, dann her damit und ich nehme es nicht nur hin, sondern glaube es auch.
Ja ich meine natürlich, dass das Gericht es so entschieden hat. Und meiner Erachtens sind Gerichtsurteile rechtskräftig. Ich kann Dir nur sagen, dass zwei solche Fälle vom Gericht Verden urteilt worden sind. Vielleicht findest du was daüber.

Verfasst: 09.11.2008, 22:35
von Mork vom Ork
e-fee hat geschrieben:Also, nochmal:

Es ist in diesem schönen Land durchaus möglich, wenngleich vielleicht nicht der am häufigsten vorkommende Fall, kein Kleinunternehmer und somit umsatzsteuerpflichtig zu sein, aber dennoch keine Umsatzsteuer-ID zu haben. Es geht aber!
Wo genau habe ich dem widersprochen, so dass du dich genötigt fühlst, es noch einmal in der eigentlich von mir zu erwartenden epischen Breite auszuführen?