Seite 1 von 1

mal wieder Contentklau

Verfasst: 25.12.2008, 12:17
von TBT
Hallo,

jetzt hat es eine Seite von mir auch getroffen.
Ich habe schon viel gelesen, dass hier einige dem Betreffenden
Betreiber eine Rechnung über die Nutzung des Contents schicken.
Wie kommt ihr dabei auf den Preis?

Im Genauen geht es um 5 einzelne Seiten, deren Texte 1:1 kopiert wurden.
Teilweise wurden die Bilder innerhalb der Texte kopiert,
teilweise werden sie direkt von meinem Server geladen.
Auch angebotene PDF Dateien in diesem Text linken direkt auf meinen Server.

Was setzt man da als monatliches Nutzungsentgelt an?

Bin für jeden Hinweis dankbar,
wie man auf einen vernünftigen Preis kommt

Verfasst:
von

Verfasst: 25.12.2008, 19:45
von bydlo
Nutzungsentgelt?
Was für ein Nonsens.

Es gibt in DE ein Urheberrecht.
Und wer dagegen verstösst mästet mein Sparschwein.
Den Streitwert bestimmt der Anwalt.

Verfasst: 25.12.2008, 21:01
von TBT
Und deshalb schaltest du jedesmal einen Anwalt ein?
Ich will ihm einfach eine Rechnung schicken - MEIN Sparschwein mästen.

Verfasst:
von
SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


Verfasst: 25.12.2008, 22:55
von gzs
Was sind es denn für Texte? Für sog. "SEO-Texte" bekommst du gar nichts - auch nicht vor Gericht. Bei Fachtexten kommt es halt darauf an wie komplex sie sind, welches Themengebiet und nicht zuletzt deine Qualifikation als Autor.

So ganz ohne weitere Infos gehts halt nicht

Verfasst: 26.12.2008, 03:29
von Vegas
Kommt wie gzs richtig feststellt ganz darauf an, nur weil Du selbst einen Text schreibst, wird der noch lange nicht durch das Urheberrecht geschützt, weit verbreiteter Irrglaube.

Soweit ich weiß, sieht es so aus (keine Gewähr auf Richtigkeit): Geschützt ist nur ein Werk. Eine Werk setzt eine persönliche geistige Schöpfung voraus. Diese setzt eine gewisse Schöpfungshöhe voraus. Müßte letztendlich ein Gericht klären, aber gerade bei einfachen Texten oder Grafiken liegt wohl nicht selbstverständlich ein Werk vor.

In der Praxis: Eine Rechnung zu schicken ist sicher legitim und einen Versuch wert, wieviel ist pauschal schwer zu sagen. Ich würde einen realistischen Wert ansetzten, vielleicht am besten eine Einmalzahlung, Phantasiesummen oder monatliche Nutzungsentgelete wird keiner freiwillig bezahlen, dann kannst Du Dir diesen Schritt sparen und gleich zum Anwalt gehen. Vor allem, freundlich und sachlich, auch wenn es verständlicherweise schwer fällt.

Abmahnen geht natürlich auch, aber wenn derjenige es darauf anlegt und nicht klein beigibt, hast Du am Ende wenn es blöd läuft Anwaltskosten oder sogar Gerichtskosten auf denen Du sitzen bleibst.

Beim Thema "Contentklau" ist nicht alles so eindeutig wie man gemeinhin meinen möchte, ich persönlich würde den Ansatz "Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" fahren. Recht haben (und vielleicht sogar bekommen) ist schön aber ich würde nicht zuviel Zeit und Nerven darauf verschwenden.

Verfasst: 26.12.2008, 11:36
von unknownsoul
Für sog. "SEO-Texte" bekommst du gar nichts - auch nicht vor Gericht.
Quatsch. Wenn jemand mir einen 500 Wörter Text 1:1 übernimmt, dann verletzt er das Urheberrecht. Egal, ob der Text anspruchsvoll ist oder nicht. Oder wie will der Dieb es glaubhaft darstellen, dass ihm zufällig 500 Wörter der dt. Sprache in gleicher Reihenfolge eingefallen sind? Und gerade bei suchmaschinenoptimierten Seiten haben Gerichte schon deutlich gegen die Diebe geurteilt.

Selbst beim Umschreiben verletzt er es ggf., wenn er sich nur einer Quelle bedient und diese nicht nennt. Das beste Beispiel: Ich nehme Harry Potter und schreibe es einfach um - gibt sofort rechtliche Probleme.

Man braucht nur seinen Verstand einschalten. Wenn ich so einfach Texte komplett übernehmen dürfte oder umschreiben dürfte, dann würde ich den ganzen Tag neuen Content schaffen, indem ich fremde Seiten beklaue oder einfach umformuliere und damit nicht mal DC erzeuge.

Ich fordere zunächst immer eine Gebühr von 100,00 Euro pro Text pro Monat. Klaut der andere "nur" einen Abschnitt oder einen Teil, dann 50,00 Euro pro Text pro Monat. Damit kommt der Ganove sogar noch deutlich besser weg, als wenn eine Abmahnung mit vielleicht 800,00 Euro eintrudelt. Allein diese Maßnahme mit entsprechendem Anschreiben zur Rechnung sorgt dafür, dass der Text im Folgemonat verschwunden ist, auch wenn einige die Rechnung nicht zahlen wollen. Dann kann man immer noch zum Anwalt gehen und diesen mit der "Eintreibung" beauftragen. Außerdem hat die Sache noch einen Vorteil: Wenn der andere Hartz IV bezieht, dann sieht man das Geld der Abmahnung womöglich nie wieder. Und mal so locker 800,00 für jeden Textdieb ausgeben, ist nicht gerade wirtschaftlich.

Verfasst: 26.12.2008, 11:48
von philophax
"Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach"
Gut das!
Anwalt und Abmahnung würde ich auch nur bei groben (sprich: großen) Verstößen bemühen.
Bei mir wird eine "Schadensersatzforderung in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr" verschickt. Pauschal zwischen 250 und 500 € oder 10 bis 40 € pro Monat.
Man braucht zwar ein dickes Fell (von "heul" bis " droh" kommt da einiges zurück), aber solange ich auf meinen regulären Stundensatz komme, nehme ich das in Kauf.
Nur: ich würde das nicht nochmal anfangen. PlagAware hat mir bei ca 7500 HTML Siten im Netz über 1000 Plagiate ausgespuckt. Die jeweils in Copyscape eingefügt gibt eine glatte Verdoppelung.
Nu, ja. Da arbeite ich mich die nächsten Jahre halt durch ...

Verfasst: 26.12.2008, 12:48
von consultingman
philophax hat geschrieben:
"Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach"
Anwalt und Abmahnung würde ich auch nur bei groben (sprich: großen) Verstößen bemühen.
Bei mir wird eine "Schadensersatzforderung in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr" verschickt. Pauschal zwischen 250 und 500 € oder 10 bis 40 € pro Monat.
Man braucht zwar ein dickes Fell (von "heul" bis " droh" kommt da einiges zurück), aber solange ich auf meinen regulären Stundensatz komme, nehme ich das in Kauf.
Das ganze funktioniert aber nur, solange der Betreiber und Domain/Server in Deutschland / Europa steht.
Ich habe für einige Kunden auch schon "heikle" Projekte betreut und da würdest Du in die Röhre schauen, weil es niemanden in den Ländern interessiert, was ein Rechtsanwalt, deutsches Gericht oder Betreiber schreibt :wink:
Das soll natürlich nicht heissen, dass ich Contentklau etc. begrüße oder fördere, ich wollte nur mal aufzeigen, dass es nicht immer möglich ist diesen auch zu verfolgen.

Verfasst: 29.12.2008, 20:38
von Bergen
Man sollte sich nicht täuschen, nur weil man mit den eigenen Straftaten noch im Kleinstkriminellen-Milieu agiert: Man kommt mit einem internationalen Anwaltsteam problemlos an jeden Server und in die kleinste Ecke der Welt. Das Gute daran: Die Kosten - bis zum Ruin und zu mehrjährigen Haftstrafen in Dritte-Welt-Ländern - für den Verbrecher sind deutlich höher als in Deutschland; auch ein Vorteil der Globalisierung. Für fünf Seiten lohnt sich ein Engagement aber wohl kaum.

Verfasst: 02.01.2009, 16:47
von afb
Moin,

ich bin kein Jurist, aber ich habe mir eben mal die Änderungen des UWG angesehen. Dort gibt es seit 30.12.08 eine Liste mit 30 "Todsünden".
Dort heißt es, Zitat:
"Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind

[...]
29. die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Waren oder Dienstleistungen [...]"
Wie gesagt, ich bin kein Jurist, ich könnte mir aber vorstellen, dass es dadurch etwas problematisch wird, irgendwelche Rechnungen zu versenden. Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass man berechtigter Weise sauer ist, scheint mir dieser Weg dann nicht ganz ungefährlich zu sein.

HTH,
Alex

[/quote]

Verfasst: 02.01.2009, 17:16
von Vegas
afb hat geschrieben:Wie gesagt, ich bin kein Jurist, ich könnte mir aber vorstellen, dass es dadurch etwas problematisch wird, irgendwelche Rechnungen zu versenden.
Gut möglich, die Frage ist ob eine derartige "Bestellung" quasi konkludent durch das Kopieren erfolgt...bin aber nicht wirklich der Guru für juristische Themen.