Ist es legal vidios von kino.to mit realplayer aufzuzeichnen
Verfasst: 30.03.2009, 11:24
Ist es legal vidios von kino.to mit realplayer aufzuzeichnen?
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Gegengegenfrage: Ist es legal, einen Film aus dem Fernsehen aufzuzeichnen?JohnBi hat geschrieben:Gegenfrage:
Ist es legal im Kino nen Kinofilm mit der Videokamera aufzuzeichnen?
Ich glaube das kannste dir selbst beantworten oder?
Dass das Angebot nach deutschen Rechte illegal ist, ist eine Sache. Ob die Nutzung illegal ist, ist aber eine andere Sache. Als Österreicher beschäftige ich mich nicht sehr intensiv mit der Rechtslage in Deutschland. Aber so wie ich das mitbekommen habe, ist in Deutschland nur der Download aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" strafbar. Handelt sich hier um eine sehr schwammige Formulierung, Prachtexemplar eines Gummiparagraphen. Was für uns hier klar erkennbar ist, kann man von Otto-Normal-Nutzer nicht erwarten. Schon gar nicht von einer Generation Youtube. Beweis doch einmal, dass die Rechtswirdigkeit für jemanden offensichtlich war.webpilot hat geschrieben:Der Dienst kino.to ist illegal...die Diskussion ist also sinnlos?
Das müssten Juristen klären, dan kann ich mir kein Urteil darüber erlauben. Allerdings ist das kopieren von illegalem Material sicherlich keine "Nutzung" mehr. Um das ging es ja glaube ich.Lord Pixel hat geschrieben:Dass das Angebot nach deutschen Rechte illegal ist, ist eine Sache. Ob die Nutzung illegal ist, ist aber eine andere Sache.webpilot hat geschrieben:Der Dienst kino.to ist illegal...die Diskussion ist also sinnlos?
Das dürfte so sein, ja. Zumal bei dieser Seite die Inhalte gestreamt werden. Es findet also kein eigentlicher "Download" statt - soweit ich das als in dieser Sache wenig Versierter beurteilen kann.Aber so wie ich das mitbekommen habe, ist in Deutschland nur der Download aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" strafbar. Handelt sich hier um eine sehr schwammige Formulierung, Prachtexemplar eines Gummiparagraphen. Was für uns hier klar erkennbar ist, kann man von Otto-Normal-Nutzer nicht erwarten. Schon gar nicht von einer Generation Youtube. Beweis doch einmal, dass die Rechtswirdigkeit für jemanden offensichtlich war.
Sofern dabei nichts auf deine Platte geladen wird, z.B. als Cache. Denn sont wärst du ja wiederum im Besitz von urheberrechtlich geschützten Werken. Mit deiner Aussage, dass die Betreiber von kino.to dafür verantwortlich sind, machst du es dir etwas zu leicht. Was ist, wenn der Dienst in irgendeiner Bananenrepublik legal ist und du dich in DE damit strafbar machst? "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...oder wie hiess das noch gleich?scysys hat geschrieben:Also es wäre mir auch neu, der Download und Besitz ist illegal. Aber das reine ansehen macht es nicht zu einer illegalität. Dafür ist der Betreiber von Kino.to verantwortlich
Das wäre dann eine Vervielfältigung. Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind nach §53 UrG ebenso erlaubt, solange es sich um keine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" handelt. Der Knackpunkt ist - egal ob Nutzung oder Privatkopie - die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit.webpilot hat geschrieben:Allerdings ist das kopieren von illegalem Material sicherlich keine "Nutzung" mehr. Um das ging es ja glaube ich.
Also sind wir wieder beim gesunden Menschenverstand. Die Augen davor zu verschliessen bringt dem nach nichts.Lord Pixel hat geschrieben:"offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage"
Und genau das ist ja dann die Auslegungssache des Staatsanwaltes/Richters/gegnerischen Anwalts:webpilot hat geschrieben:Sofern dabei nichts auf deine Platte geladen wird, z.B. als Cache. ...scysys hat geschrieben:Also es wäre mir auch neu, der Download und Besitz ist illegal. Aber das reine ansehen macht es nicht zu einer illegalität. Dafür ist der Betreiber von Kino.to verantwortlich