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Ist es legal vidios von kino.to mit realplayer aufzuzeichnen

Verfasst: 30.03.2009, 11:24
von Iwan
Ist es legal vidios von kino.to mit realplayer aufzuzeichnen?

Verfasst:
von

Verfasst: 30.03.2009, 11:34
von JohnBi
Gegenfrage:

Ist es legal im Kino nen Kinofilm mit der Videokamera aufzuzeichnen?

Ich glaube das kannste dir selbst beantworten oder?

Verfasst: 30.03.2009, 16:23
von webpilot
Eben so legal wie kino.to selbst. :roll:

Verfasst: 30.03.2009, 19:59
von Lord Pixel
JohnBi hat geschrieben:Gegenfrage:
Ist es legal im Kino nen Kinofilm mit der Videokamera aufzuzeichnen?
Ich glaube das kannste dir selbst beantworten oder?
Gegengegenfrage: Ist es legal, einen Film aus dem Fernsehen aufzuzeichnen?
Mit solchen einfachen Analogien kommt man hier zu keiner eindeutigen Antwort.

Verfasst: 30.03.2009, 20:01
von JohnBi
Natürlich spielt der Verwendungszweck eine Rolle, zur privaten Nutzung sehe ich da auch kein Problem bei Aufzeichnungen aus dem Fernsehn, aber ich habe mal vorweg genommen das er damit irgendwas vorhat, sonst würde er ja nicht fragen.

Verfasst: 30.03.2009, 20:04
von webpilot
Der Dienst kino.to ist illegal...die Diskussion ist also sinnlos?

Verfasst: 30.03.2009, 20:12
von catcat
Die Angebote von z.B. kino.to und Consorten verstossen alle gg. das Urheberrechtsschutzgesetz.
Du kannst sie natürlich ansehen, sogar aufzeichnen - das machts aber nicht legaler. Du konsumierst illegal angebotenes Material.

Ob das nu .mp3 oder .avi oder .wmv Format hat. Sobald ein Urheber seine Anwaltsmeute losschickt und die an Deine Verbindungsdaten kommen kann es teuer werden.
Und da wir heute im Zeitalter der VDS leben, ist das kein Problem mehr an diese Daten zu kommen.

Aber Iwan: frag doch einfach die Jungs von kino.to: Die werden Dir da sicher ne Antwort drauf geben können. ist schließlich "Ihr" Material, das Du speichern willst. :)

Verfasst: 30.03.2009, 20:22
von Lord Pixel
webpilot hat geschrieben:Der Dienst kino.to ist illegal...die Diskussion ist also sinnlos?
Dass das Angebot nach deutschen Rechte illegal ist, ist eine Sache. Ob die Nutzung illegal ist, ist aber eine andere Sache. Als Österreicher beschäftige ich mich nicht sehr intensiv mit der Rechtslage in Deutschland. Aber so wie ich das mitbekommen habe, ist in Deutschland nur der Download aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" strafbar. Handelt sich hier um eine sehr schwammige Formulierung, Prachtexemplar eines Gummiparagraphen. Was für uns hier klar erkennbar ist, kann man von Otto-Normal-Nutzer nicht erwarten. Schon gar nicht von einer Generation Youtube. Beweis doch einmal, dass die Rechtswirdigkeit für jemanden offensichtlich war.

Verfasst: 30.03.2009, 20:24
von scysys
Also es wäre mir auch neu, der Download und Besitz ist illegal. Aber das reine ansehen macht es nicht zu einer illegalität. Dafür ist der Betreiber von Kino.to verantwortlich

Verfasst: 30.03.2009, 20:28
von sx06050
richtig, alles so nen bischen schwamming.
allerdings wäre es verboten im internet irgend etwas anzusehen, egal was es gibt, wären schon wir wieder in so ner ecke - und wo soll das dann enden - z. b. sofort verboten, was irgendwie politisch etc. wäre und der regirung z. b. nicht gefällt. usw usw.

Verfasst: 30.03.2009, 20:36
von webpilot
Lord Pixel hat geschrieben:
webpilot hat geschrieben:Der Dienst kino.to ist illegal...die Diskussion ist also sinnlos?
Dass das Angebot nach deutschen Rechte illegal ist, ist eine Sache. Ob die Nutzung illegal ist, ist aber eine andere Sache.
Das müssten Juristen klären, dan kann ich mir kein Urteil darüber erlauben. Allerdings ist das kopieren von illegalem Material sicherlich keine "Nutzung" mehr. Um das ging es ja glaube ich.
Aber so wie ich das mitbekommen habe, ist in Deutschland nur der Download aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" strafbar. Handelt sich hier um eine sehr schwammige Formulierung, Prachtexemplar eines Gummiparagraphen. Was für uns hier klar erkennbar ist, kann man von Otto-Normal-Nutzer nicht erwarten. Schon gar nicht von einer Generation Youtube. Beweis doch einmal, dass die Rechtswirdigkeit für jemanden offensichtlich war.
Das dürfte so sein, ja. Zumal bei dieser Seite die Inhalte gestreamt werden. Es findet also kein eigentlicher "Download" statt - soweit ich das als in dieser Sache wenig Versierter beurteilen kann.
Allerdings ist es hier der "gesunde Menschenverstand" der das zu einer strafbaren Handlung werden lässt. Jeder kann sich denken, dass wenn ein Kinofilm Tage vor seiner eigentlichen Premiere schon online zu sehen ist, hier etwas nicht ganz legal läuft.

Verfasst: 30.03.2009, 20:40
von webpilot
scysys hat geschrieben:Also es wäre mir auch neu, der Download und Besitz ist illegal. Aber das reine ansehen macht es nicht zu einer illegalität. Dafür ist der Betreiber von Kino.to verantwortlich
Sofern dabei nichts auf deine Platte geladen wird, z.B. als Cache. Denn sont wärst du ja wiederum im Besitz von urheberrechtlich geschützten Werken. Mit deiner Aussage, dass die Betreiber von kino.to dafür verantwortlich sind, machst du es dir etwas zu leicht. Was ist, wenn der Dienst in irgendeiner Bananenrepublik legal ist und du dich in DE damit strafbar machst? "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...oder wie hiess das noch gleich? ;) Du bist für dein Handeln haftbar, also auch dafür.

Du solltest dich also vorab über die genauen technischen und rechtlichen Details informieren, wenn du einen solchen Dienst nutzt.

Verfasst: 30.03.2009, 20:52
von Lord Pixel
webpilot hat geschrieben:Allerdings ist das kopieren von illegalem Material sicherlich keine "Nutzung" mehr. Um das ging es ja glaube ich.
Das wäre dann eine Vervielfältigung. Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind nach §53 UrG ebenso erlaubt, solange es sich um keine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" handelt. Der Knackpunkt ist - egal ob Nutzung oder Privatkopie - die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit.

Verfasst: 30.03.2009, 20:58
von webpilot
Lord Pixel hat geschrieben:"offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage"
Also sind wir wieder beim gesunden Menschenverstand. Die Augen davor zu verschliessen bringt dem nach nichts. ;)

Verfasst: 30.03.2009, 22:59
von catcat
webpilot hat geschrieben:
scysys hat geschrieben:Also es wäre mir auch neu, der Download und Besitz ist illegal. Aber das reine ansehen macht es nicht zu einer illegalität. Dafür ist der Betreiber von Kino.to verantwortlich
Sofern dabei nichts auf deine Platte geladen wird, z.B. als Cache. ...
Und genau das ist ja dann die Auslegungssache des Staatsanwaltes/Richters/gegnerischen Anwalts:
ALLES, was in Deine Rechner reinkommt kann auch gespeichert werden. Du kannst auch Rundfunk/TV mit dem Rechner empfangen und musst daher GEZ zahlen.
Du schaust den Stream an und kannst ihn speichern. Und Streams werden ja auch gepuffert und liegen bröckchenweise - zumindest ne Zeitlang - im Cache.

Aber in Bezug auf kino.to und wie sie alle heissen: Das das Angebot offensichtlich nicht von den Urhebern authorisiert wurde ist ja wohl klar für jeden Hinz&Kunz nach 2 Sekunden scharfen nachdenkens ersichtlich.

Ausserdem gibts den Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...