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expired domain dpma markeneintrag
Verfasst: 06.04.2009, 12:37
von Rockor
Moin, wenn es eine expired Domain gibt mit einem Namen der bei dpma einen Markeneintrag hat lässt man da besser die Finger von oder? Es ist keine bekannte Marke oder sowas sondern eher ein Wort wie "Autos4you"
Verfasst: 06.04.2009, 12:44
von Japs
Wenn Du die Domain jetzt das Key als zB. .net oder .info registrieren möchtest und es bereits auf das Key eine Markeneintragung gibt , würde ich persönlich Abstand davon nehmen
Gruß Dirk
Verfasst: 06.04.2009, 12:46
von Business-Experte
Hier geht es ja um eine expired domain... Ich würde mal gucken, ob der Markeninhaber evtl. auch nicht mehr existiert! Kann ja sein, dass die Domain und Marke auf eine Firma angemeldet war, die Pleite ist und aufgelöst wurde.
Der Eintrag beim DPMA wäre dann so etwas wie eine Karteileiche.
Verfasst: 06.04.2009, 12:55
von Pompom
Der Markeninhaber muss nicht alle Domains registrieren, die es irgendwo gibt.
Er kann genau so keine Domain registrieren, die einer Marke entspricht.
Er kann aber auch (immer wieder) die verhauen oder verhauen lasse, die entsprechende Domains regisrtieren.
Auch wenn er Pleite sein sollte, gibt es immer noch ein Markenrecht, denn dieses ist unabhängig davon, ob Pleite oder nicht.
Verfasst: 06.04.2009, 12:57
von Business-Experte
Bei Pleite stimme ich Dir zu. Aber was ist bei Nichtexistenz? Also Firma aufgelöst und aus dem Handelsregister gelöscht?
Kann es da nicht zu Karteileichen beim DPMA kommen?
Verfasst: 06.04.2009, 13:00
von Pompom
Jeder Idi** kann sich für 300 Euro eine Marke eintragen lassen. Dazu bedarf es keiner Firma, keiner Eintragung in ein Handelsregister und nicht mal eines Rechtsanwaltes.
Marke ist Marke.
Verfasst: 06.04.2009, 13:08
von Business-Experte
Ja sicher. Aber auch Firmen können Markeninhaber sein.
Die Frage ist, ob eine fiktive Marke wie "FutureSkate 2000" (eingetragen 1983 auf einen fiktiven Rollerskatehersteller) als Karteileiche existieren kann. Weil die Firma 2005 pleite ging und aufgelöst wurde.
Verfasst: 06.04.2009, 13:48
von Pompom
Auszug dpma:
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach 10 Jahren am letzten Tag des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Sie können sie immer wieder um jeweils 10 Jahre verlängern. Für eine vollständige Verlängerung Ihrer Marke genügt die Einzahlung der Verlängerungsgebühren. Soll die Marke nur für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen verlängert werden, so müssen Sie dies zusätzlich beantragen.
Löschung wegen Verfalls
Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke nach der Eintragung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt worden ist.
Sie können entweder vor den ordentlichen Gerichten eine Klage auf Löschung wegen Verfalls erheben oder zunächst einen Löschungsantrag an das Deutsche Patent- und Markenamt stellen. Das DPMA unterrichtet den Markeninhaber über den Löschungsantrag. Widerspricht er nicht innerhalb von zwei Monaten, wird die Marke gelöscht; erfolgt Widerspruch, kann der Antragssteller die Löschung mit einer Klage weiterverfolgen. Das DPMA führt kein Löschungsverfahren durch.
Verfasst: 06.04.2009, 16:37
von Business-Experte
Also so eine Karteileiche könnte dann wohl existieren: Die Firma, der der Markenname einmal gehört hat, muss erloschen sein und der Tod der Markeninhaber-Firma darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Oder genauer: Das letzte Nutzen der Marke darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen...
Bei Menschen gibt es ja immer Erben und selbst bei ausgeschlagenem Erbe gehört die Marke dann dem Staat. Solange, wie die bereits gezahlten Gebühren noch ausreichen.