Ob dem wirklich so ist, können wir sicherlich nicht beurteilen. Dazu kommt es eben darauf an, was genau im Vertrag steht. Und eben das kann nur ein kompetenter Anwalt feststellen.todo hat geschrieben:das blöde ist, das alles so schwammig formuliert ist, dass man ihnen nicht wirklich was vorwerfen kann.
Dass sie nicht gerade den besten Job machen, das steht wohl außer Frage. Ob das jedoch ein Grund für die vorzeitige Kündigung ist, ist eben wieder was anderes.
Allerdings stellt sich für mich eher die Frage, was mit dem Onlineauftritt überhaupt erreicht werden will. Ein Onlineshop ist es nicht, das ist klar. Aber lassen sich tatsächlich Kunden in die Niederlassung lotsen, nur weil man im Internet gefunden wird?