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Google, Yahoo und Ask Jeeves: keinesfalls Einheitsbrei
Ich denke es ging darum Erfolg vor Gericht zu haben. Natürlich hätte man auch gegen den Seitenbetreiber vorgehen können, aber ob das was bringt? Vielleicht steht bei ihm auf der Seite das Wort nackt ganz oben und der Name der Moderatorin ganz unten - kann man also nicht belangen.man sollte die eigentlich "bösen" webseiten belangen,
Das ist das leidige Thema "Mitstörerhaftung".manute hat geschrieben:bei der metasuche wird es natürlich noch deutlicher, aber auch dass suchmaschinen überhaupt für die indizierten seiten verantwortlich gemacht werden, passt nicht ganz in mein verständnis von logik. man sollte die eigentlich "bösen" webseiten belangen, aber nicht die suchmaschinen.
man müsste sich wirklich nen server und nen briefkasten in venezuela hinstellen...bei Internet-Angelegenheiten, ist es aber so, dass ich diese Person nicht greifen kann
Ein wenig "krass" finde ich subjektiv allerdings den 3. Punkt...linksandlaw.com hat geschrieben:LG Berlin, Decision of February 22, 2005, Az: 27 O 45/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine Metasuchmaschine
1. Suchmaschinen trifft insbesondere dann eine Störerhaftung, wenn ein Hyperlink aufrechterhalten bleibt, obwohl eine zumutbare Prüfung, insbesondere nach einer Abmahnung oder Klageerhebung ergeben hätte, dass mit dem Hyperlink ein rechtswidriges Verhalten unterstützt wird.
2. In Sachen Störerhaftung besteht kein Unterschied zwischen einer Suchmaschine und einer Metasuchmaschine. Dass letztere keine eigenen Crawler einsetzt, vermag eine unterschiedliche rechtliche Betrachtung nicht zu rechtfertigen. Auch Metasuchmaschinen verwenden Software, die die Ergebnisse anderer Suchmaschinen abfragt und, aufgrund dessen die jeweiligen Ergebnisse angezeigt werden. Es ist nicht dargetan, dass es einen unzumutbaren Aufwand darstellen würde, die URL-Adressen der angegriffenen Einträge zu blocken und damit deren künftige Anzeige zu verhindern.
3. Der Betreiber einer Meta-Suchmaschine haftet auch dann als Mitstörer für die Darstellung eines Eintrags einer abgefragten Suchmaschine, wenn er das Abfrage-Ergebnis nach Abmahnung nicht selbst reproduzieren kann.
(vgl. https://www.linksandlaw.com/courtdecisions-germany.htm)
Sicherlich nicht. Die frage ist nur ob die Sumas in Zukunft auch die Kosten für all diese Abmahnungen tragen müssen.Es ist nicht dargetan, dass es einen unzumutbaren Aufwand darstellen würde, die URL-Adressen der angegriffenen Einträge zu blocken und damit deren künftige Anzeige zu verhindern.
Noch einmal: Das LG Berlin bejaht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung aus anderen Fällen - eine Haftung erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Ab diesem Moment müssen auch erst die Abmahnkosten getragen werden.wigo hat geschrieben:Sicherlich nicht. Die frage ist nur ob die Sumas in Zukunft auch die Kosten für all diese Abmahnungen tragen müssen.
10.000 Abmahnungen pro tag * 1.000 Euro
Das würde selbst die großen Suchmaschinen in den Ruin treiben
Danke für die Aufklärung.wigo hat folgendes geschrieben::
Sicherlich nicht. Die frage ist nur ob die Sumas in Zukunft auch die Kosten für all diese Abmahnungen tragen müssen.
10.000 Abmahnungen pro tag * 1.000 Euro
Das würde selbst die großen Suchmaschinen in den Ruin treiben
Noch einmal: Das LG Berlin bejaht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung aus anderen Fällen - eine Haftung erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Ab diesem Moment müssen auch erst die Abmahnkosten getragen werden.