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[Achtung:] BGH entscheidet über Impressumsplazierung

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ghostrider123
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Beitrag von ghostrider123 » 18.10.2006, 15:12

Hi @ll,

wie "heise.de" auf seiner Webseite meldet, gibt es nun ein BGH-Urteil bezüglich des Impressums auf Internetseiten:
Mit Urteil vom 20. Juli 2006 (Az.: I ZR 228/03) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die lange umstrittene Frage entschieden, an welcher Stelle einer Website sich das gesetzlich vorgeschriebene Impressum zu befinden hat. Um den Anforderungen an eine klare und verständliche Anbieterkennzeichnung im Internet zu genügen, ist es nach Ansicht der Richter nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen. Vielmehr sei es für eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit im Sinne des Paragrafen 6 des Teledienstegesetzes (TDG) ausreichend, wenn das Impressum eines Internet-Auftritts über zwei Links erreichbar ist. Der BGH folgte damit der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München als Vorinstanz.
Zur Quelle und kompletten Meldung bitte klicken, danke.

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Ramses
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Beitrag von Ramses » 20.10.2006, 19:01

Wieso wird das erst nach 3 Monaten veröffentlicht?

Kralle
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Beitrag von Kralle » 20.10.2006, 19:37

Das war doch bislang schon die allgemeine Rechtsauffassung, oder sehe ich das falsch?